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Aktuelle Situation bei PSD2

60
letzte Antwort am 21.10.2019 11:56:21 von march
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DATEV-Mitarbeiter
Bianca_Krach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 61
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Liebe Community,

Mein Name ist Bianca Krach und ich bin bei DATEV für die Umsetzung der PSD2 mit verantwortlich. Es ist mir wichtig, Ihnen Informationen zur aktuellen Situation zu geben, um Ihre Fragen zu beantworten.

Die Herausforderungen der PSD2, mit denen auch Sie aktuell zu kämpfen haben, sind für alle Beteiligten ein Kraftakt. Der gesamte Markt ist davon betroffen.

Marktsituation

Die PSD2 sieht vor, dass die Banken neue Datenschnittstellen für Drittanbieter (Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister) für das PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) bereitstellen müssen.

Es herrscht sehr viel Bewegung im Markt, sowohl bei der Umsetzung der Datenschnittstellen bei den einzelnen Banken als auch bei den Regularien der BaFin (Bundesaufsicht Finanzen). So konnten erste Tests der bankenindividuellen Schnittstellen zwischen Drittanbieter und Banken erst im Juli statt im März dieses Jahres durchgeführt werden.

Der nachfolgende Artikel gibt die Situation im Markt aus meiner Sicht sehr gut wider:https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/kontozugriff-unmut-ueber-neue-konto-schnittstellen/24515602.html

Umstellungsfahrplan bei DATEV

Auch die DATEV ist mit ihrem Kooperationspartner/Drittanbieter finAPI auf die Qualität dieser Schnittstellen angewiesen. Da hier weitere Anpassungen notwendig waren und Voraussetzungen für die Nutzung der Schnittstellen geschaffen werden mussten, mussten wir die Freigabe verschieben.

Der uns verbleibende Freigabezeitraum des neuen PIN/TAN-Verfahrens ist aufgrund der Entwicklungskomplexität und der Unsicherheit der oben genannten Rahmenbedingungen mit rund vier Wochen äußerst knapp. Dennoch sind wir gesetzlich verpflichtet, bis zum 14. September PSD2-konform zu sein und alle heutigen HBCI-Benutzer deaktiviert zu haben.

Durch die Entzerrung der Freigabezeitpunkte stellen wir sicher, dass wir Ihnen im Fehlerfall auch service- und entwicklungsseitig helfen können. Daher haben wir uns für eine stufenweise Freigabe des neuen PIN/TAN-Verfahrens (Drittanbieter-Schnittstelle) in Bank online entschieden. Dabei werden seit dem 13. August stufenweise alle HBCI-Benutzer im Programm auf „nicht initialisiert“ gesetzt. Spätestens dann müssen Sie auf ein alternatives Verfahren umstellen, damit Sie Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abholen können. Sie können wie bislang schon auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal oder mit der stufenweisen Freigabe auch auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) umsteigen. Bei der Terminplanung der stufenweisen Freigabezeitpunkte haben wir für Sie wichtige Termine (UStVA, Sozialabgaben und Lohn) berücksichtigt und bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Vorfeld keinen genauen Zeitpunkt benennen können, an dem ein bestimmter Bank online Bestand freigeschaltet wird.

Auch den Startzeitpunkt der ersten Freischaltung der neuen PSD2-Lösung konnten wir leider nicht früher benennen, da dieser bis zuletzt unter Vorbehalt stand. Aus diesem Grund konnten wir Sie bis dato immer nur auf den Abschluss der notwendigen organisatorischen Vorarbeiten bis Mitte August hinweisen. Eine genauere Information war unter den gegebenen Umständen nicht möglich bzw. wäre schlicht unseriös gewesen

Funktionsumfang finAPI

Bis auf Auslandszahlungen außerhalb des SEPA-Raumes und Fremd-/Mehrwährungskonten unterstützt finAPI alle Funktionen des bisherigen HBCI PIN/TAN Verfahrens. Gleichzeitig ist finAPI in der Lage, sowohl die bisherige Schnittstelle (FinTS-Schnittstelle) wie auch die neue Schnittstelle (XS2A) mit Einschränkungen, die sich von Bank zu Bank unterscheiden können, zu bedienen. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Bank, welchen Funktionsumfang die XS2A-Schnittstelle beinhaltet.

Seit heute (16. August) wissen wir, dass die Banken durch ein Schreiben der BaFin (Bankenaufsichtsbehörde) die FinTS-Schnittstelle für Drittanbieter und somit den heutigen Funktionsumfang bis auf weiteres aufrechterhalten dürfen. Der weitere Zeitplan dazu ist in Klärung. Wir informieren wieder sobald uns konkretere Informationen vorliegen.

Details zu der neuen Situation

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/richtlinie-psd2-onlinebanking-aufseher-gewaehren-aufschub-fuer-neue-regeln-im-zahlungsverkehr/24907406.html

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/bankenaufsicht-bafin-gibt-banken-strenge-regeln-fuer-konto-schnittstellen-vor/24910032.html

Für Sie als Anwender bedeutet das:

WICHTIG trotz BaFin-Schreiben: Sie müssen, wenn Sie weiterhin PIN/TAN als Übermittlungsverfahren für die Abholung von Kontoumsätzen und das Senden von Zahlungsaufträgen nutzen wollen, nach wie vor auf finAPI umsteigen, da DATEV das bisherige HBCI PIN/TAN-Verfahren nicht mehr anbieten darf.

Anders als bisher bekannt war, wird Ihnen jedoch auch nach der Umstellung auf das neue PIN/TAN-Verfahren über finAPI, der bisher gewohnte Funktionsumfang (ausgenommen Auslandszahlungen außerhalb des SEPA-Raumes und Fremd-/Mehrwährungskonten) noch eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen. Wie lange genau, ist noch in Klärung und wir werden Sie darüber informieren, sobald wir mehr wissen.

Bitte beachten Sie bzgl. der Aussage „bisher gewohnter Funktionsumfang“ folgendes: Die Starke Authentifizierung wird unabhängig von den Schnittstellen auf jeden Fall bis spätestens 14. September eingeführt. D.h. dass spätestens ab dann bei Kontoumsatzabfragen die TAN-Eingabe spätestens alle 90 Tage notwendig ist. Wie einzelne Banken die TAN-Abfrage gestalten, finden Sie unter https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/banken_uebersicht.pdf

Sofern Sie die organisatorischen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen haben und Ihnen in Folge dessen ein Umstieg auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal nicht möglich ist, empfehlen wir einen (vorübergehenden) Umstieg auf finAPI. Dies sollte mit Ihren bisherigen Zugangsdaten möglich sein. Überprüfen Sie dies bitte anhand unserer Checklisten (Umstieg auf finAPI für Bank online und Zahlungsverkehr) unter https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/eu-zahlungsdiensterichtlinie-psd2/neues-pintan-verfahren/

Informationen und Hilfe bei der Umstellung

Alle uns zu diesem Thema vorliegende Informationen haben wir auf www.datev.de/zag-banken für Sie bereitgestellt. Wir haben sehr viele Gespräche in den letzten Monaten mit Banken geführt, um Ihnen den bestmöglichen Überblick und so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Die dort vorhandene Übersicht zeigt die Funktionen, welche die Banken im Zusammenhang mit der Drittanbieter-Schnittstelle anbieten.

Bei Fragen zu den organisatorischen Vorarbeiten informieren Sie sich bitte über www.datev.de/zag.

Bei Problemen bei der konkreten Umstellung senden Sie uns bitte eine E-Mail an zag@service.datev.de.

Bisherige Informationen rund um PSD2

Zusätzlich zu den Informationen auf www.datev.de/zag-banken haben wir unsere Kunden mit folgenden Botschaften informiert:

Kanzleibrief vom 04.04.

„Wenn Sie oder Ihre Mandanten auf den gewohnten Komfort und heutigen Funktionsumfang nicht verzichten möchten, empfehlen wir Ihnen bereits jetzt den Umstieg vorzugsweise auf DATEV RZ-Bankinfo oder EBICS.“

Hinweis in Bank online seit 03.05. (auf der Startseite)

„Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie frühzeitig eine Entscheidung über Ihr künftiges Übermittlungsverfahren treffen.“

Kanzleibrief vom 17.07.

„Diese organisatorischen Vorarbeiten sollten Sie unbedingt bis Mitte August, dem Beginn der stufenweisen Freigabe in Bank online, abgeschlossen haben.“

Hinweis in Bank online seit 31.07. (auf der Startseite)

„Ab Mitte August erfolgt die Umstellung auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle). Bereiten Sie sich vor, um handlungsfähig zu bleiben!“ mit Link auf die Checkliste für Bank online

Checkliste für Bank online:

„Die neue Version wird Ihnen stufenweise ab Mitte August 2019 zur Verfügung stehen. Nach der Aktivierung der neuen Version von Bank online werden alle vorhandenen HBCI-Benutzer im Online-Bestand auf „nicht initialisiert“ (inaktiv) gesetzt Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit dem bisherigen HBCI PIN/TAN Verfahren keine Zahlungen mehr senden bzw. keine Kontoumsätze abrufen und müssen auf den Drittanbieter finAPI GmbH umstellen.“

„Wichtig: In Bank online kann das bisherige HBCI PIN/TAN-Verfahren nur bis zum Beginn der schrittweisen Umstellung (Mitte August 2019) genutzt werden.“

Wir versuchen, Sie so gut es geht mit Informationen unter www.datev.de/zag, hier in der Community und zu guter Letzt auch im Service bei der Umstellung zu unterstützen. Bitte nutzen Sie die Informationsangebote und lassen Sie es uns wissen, wo Ihnen noch Informationen fehlen.

Auch die anderen Community-Beiträge werden wir natürlich in Kürze beantworten.

Viele Grüße

Bianca Krach

Gerd_Görtz
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Hallo B. Krach,

wurde denn auch die neueste Entwicklung http://edition.faz.net/faz-edition/finanzen/2019-08-17/643503b0ac312f8f381dd6f823e45c25?GEPC=s9 berücksichtigt?

Zitat FAZ „Und an diesen Schnittstellen müssen die Geldinstitute nun nachbessern, außerdem dürfen sie zum 14. September nicht die nicht-PSD2-konformen Schnittstellen abschalten. Das heißt: Vorerst geht es so weiter.“

mfg

march
Einsteiger
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genau das ist doch auch oben erwähnt:

Funktionsumfang finAPI

.... Seit heute (16. August) wissen wir, dass die Banken durch ein Schreiben der BaFin (Bankenaufsichtsbehörde) die FinTS-Schnittstelle für Drittanbieter und somit den heutigen Funktionsumfang bis auf weiteres aufrechterhalten dürfen. Der weitere Zeitplan dazu ist in Klärung. Wir informieren wieder sobald uns konkretere Informationen vorliegen.

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Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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ach soooo

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bewebb
Einsteiger
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Wir bzw. unser Mandant kann seit der Umstellung in Bank Online am 13.08. keine Lastschriften mehr ausführen.

Die Bank sagt, die Schnittstelle sei offen und die finAPI sei noch nicht für Lastschriften zertifiziert.

DATEV sagt, es gehe grundsätzlich alles (außer Auslandsüberweisungen).

An einem Punkt in der Kette scheitert es aber und ich kann nicht sagen, woran es liegt. Der Mandant kann sich zwar über Export der Zahlungsdaten behelfen, aber das ist keine langfristige Option.

Hat hier jemand schon Erfahrungen mit Lastschriften in Bank Online nach Umstellung sammeln können?

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Gelöschter Nutzer
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Nach unserem aktuellen Kenntnisstand werden SEPA Lastschriften mit dem PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) von den Banken nicht mehr flächendeckend unterstützt.

Darüber hinaus, gibt weitere mögliche bankenabhängige Einschränkungen. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank.

Durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (PSD2) ist eine regelmäßige TAN-Eingabe bei Umsatzabfragen Pflicht, genannt starke Authentifizierung. Eine „Lese-PIN“ / „ausgeliehene“ Zugangsdaten sind nicht mehr ausreichend. Wenn Sie Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abrufen möchten, benötigen Sie personalisierte Bankzugangsdaten.

Sie sind bereit, auf SEPA Lastschriften zu verzichten und/oder sich bei Umsatzabfragen regelmäßig mittels TAN-Eingabe stark zu authentifizieren. Damit können Sie das PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) über unseren Partner finAPI GmbH nutzen.

Die Anleitung zum Umstieg finden Sie hier: Dokument 1004177

Für Sie sind SEPA-Lastschriften unverzichtbar, deshalb kommen folgende Übermittlungsverfahren in Frage:

DATEV Unternehmen online

Weitere, laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf www.datev.de/zag und im Dokument 1004175.

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bewebb
Einsteiger
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Danke.

Ich habe mit der Bank gesprochen und ich habe mit der DATEV gesprochen. Beide sagen, dass es auf Ihrer Seite kein Problem mit Lastschriften gibt. Dennoch funktioniert es nicht und laut der folgenden Übersicht scheint da auch noch was in Klärung zu sein:

https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/banken_uebersicht.pdf

Daher meine Frage, ob jemand in Bank Online oder Zahlungsverkehr über finAPI erfolgreich Lastschriften einreichten konnte (insb. bei Sparkassen).

Eine Fehlermeldung bekam ich auch, allerdings ohne Fehlercode oder sonstige Beschreibungen des Fehlers.

DATEV-Mitarbeiter
Bianca_Krach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

danke für den regen Austausch und Ihre Fragen hier in der Community zu PSD2.

In der Tat ist es so, dass Lastschriften nicht im Gesetz Berücksichtigung gefunden haben, also nicht Bestandteil der PSD2 sind. Dies bedeutet folglich, dass Lastschriften durch die Banken nicht über die Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden müssen.

In zahlreichen Gesprächen mit der Bankenaufsichtsbehörde (BaFin), Banken und Gremien haben wir uns für die Erhaltung der Lastschriften durch Drittanbieter eingesetzt, denn es ist uns durchaus bewusst, dass Lastschriften eine hohe Relevanz für Sie haben.

Die Aussagen zur Unterstützung von Lastschriften bei den einzelnen Banken in der Banken-Übersicht https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/banken_uebersicht.pdf

beziehen sich auf genau diesen Fall: Die einzelne Bank entscheidet, ob sie Lastschriften unterstützen wollen für Drittanbieter oder nicht. Der dort aufgeführte Zusatz „Falls BaFin die Übertragung von Lastschriften über die FinTS-Schnittstelle auch für Drittdienstleister erlaubt“ ist nun durch das udpate vom 16. August, welches in oben genannter Stellungnahme erwähnt ist, erst einmal überholt:

„Seit 16. August wissen wir, dass die Banken durch ein Schreiben der BaFin (Bankenaufsichtsbehörde) die heutige Schnittstelle (FinTS) für Drittanbieter und somit den heutigen Funktionsumfang bis auf weiteres aufrechterhalten dürfen. Der weitere Zeitplan dazu ist in Klärung. Wir informieren wieder sobald uns konkretere Informationen vorliegen.“

FinAPI kann Lastschriften über die heutige Schnittstelle unterstützen, siehe ebenfalls oben in unserer Stellungnahme:

„Funktionsumfang finAPI: Bis auf Auslandszahlungen außerhalb des SEPA-Raumes und Fremd-/Mehrwährungskonten unterstützt finAPI alle Funktionen des bisherigen HBCI PIN/TAN Verfahrens. Gleichzeitig ist finAPI in der Lage, sowohl die bisherige Schnittstelle (FinTS-Schnittstelle) wie auch die neue Schnittstelle (XS2A) mit Einschränkungen, die sich von Bank zu Bank unterscheiden können, zu bedienen. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Bank, welchen Funktionsumfang die XS2A-Schnittstelle beinhaltet.“

Aufgrund der Unsicherheiten im Funktionsumfang (pro Bank) der neuen Schnittstelle, hat DATEV die Einfachempfehlung herausgegeben: Wenn Sie auf Ihren gewohnten Komfort und den heutigen Funktionsumfang nicht verzichten möchten, empfehlen wir Ihnen den Umstieg auf ein alternatives Übermittlungsverfahren.

So stellen Sie sicher, dass der heutige Funktionsumfang aufrechterhalten bleibt, ohne dass sie sich von der Klärung des Funktionsumfanges der neuen Schnittstelle abhängig machen müssen.

Zusammenfassung zum Thema Lastschriften: Das Schreiben der BaFin sieht nun vor, dass der heutige Funktionsumfang der heutigen Schnittstelle bis auf weiteres erhalten bleiben darf, wenn die jeweilige Bank dies unterstützt. Dies gilt auch für Lastschriften.

Wie es mit Lastschriften über die neuen Schnittstellen (Drittanbieter) weiter geht, bleibt genau so offen wie der generelle Funktionsumfang der neuen Schnittstellen.

Wir informieren wieder wenn uns neue Informationen vorliegen.

c_luft
Beginner
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Liebe Frau Krach,

ich will gar nicht näher auf die Wirren und den Zeitverlust, den dieses Thema bisher schon ausgelöst hat, eingehen.

Aber aufgrund der Problematik mit den SEPA-Lastschriften (Einzug unserer eigenen Gebührenrechnungen über DATEV Zahlungsverkehr) habe ich heute ein längeres Telefonat mit der technischen Abteilung unserer Volksbank geführt.

Dort hat man ein gänzlich anderes Bild der Situation, insbesondere was die Rolle der DATEV betrifft.

Mir wurde sehr deutlich vermittelt, dass es sehr wohl die Möglichkeit gegeben hätte, die jetzige Situation zu vermeiden, indem die DATEV die entsprechende HBCI-Schnittstelle lizensiert hätte, mit der alle anderen Banking-Programme am Markt problemlos funktionieren. Insbesondere hat man sich sehr verwundert über die lange Untätigkeit in diesem Bereich gewundert, obwohl ein Austausch mit DATEV-Verantwortlichen stattgefunden habe. Auch hat man darauf verwiesen, dass die BaFin einzelnen Darstellungen der DATEV bereits widersprochen habe und auch die DATEV aufgefordert hätte, ihre Mitglieder-Informationen entsprechend anzupassen.

Als möglichen Grund nannte man die Kosten, die dies auf Seiten der DATEV verursacht hätte. Allerdings könnte ich dies beim Genossenschafts-Modell der DATEV, die ihren Mitgliedern ja möglichst brauchbare Software-Lösung anbieten sollte, nicht unbedingt nachvollziehen.

Auch das von DATEV groß angepriesene EBICS-Verfahren hat man als unzureichende Lösung charakterisiert, da hier zum einen der zeitnahe Abruf von Kontoumsätzen nicht möglich ist und zum anderen schon die monatliche Grundgebühr mit 15 Euro das Verfahren zu teuer macht.

Sicherlich ist hier auch das Geschäftsinteresse der Bank ein Faktor und ich will die Aussagen auch nicht uneingeschränkt als Wahrheit hinnehmen, aber der Hinweis darauf, dass mit jeder beliebigen Banking-Software, z.B. auch dem im eigenen Vertrieb befindlichen Profi Cash die Verarbeitung der per XML-Export aus DATEV-Zahlungsverkehr weitergegebenen Zahlungsaufträge (auch SEPA-Lastschriften) problemlos möglich sei, stimmt mich schon extrem nachdenklich.

Mein weiterer Weg wird nun sein, mit den Kollegen von DATEVasp darüber zu verhandeln, dass die Fremdsoftware auf unseren Server kommt und zu hoffen, dass die Übertragung dort tatsächlich funktioniert.

Über die Lizenzgebühren für die Software freue ich mich natürlich nicht und über die Kosten für die Installation von Fremdsoftware bei DATEVasp werde ich mich mit unserem Kundenbetreuer unterhalten. Insgesamt erscheint mit dies aber ein besserer Weg als die Umstellung auf EBICS oder RZ-Bankinfo zu sein.

Es bleibt letztlich aber vor allem das schale Gefühl, dass seitens der DATEV nicht der optimale Weg im Sinne der Mitglieder eingeschlagen wurde und wir als Berater an dieser Stelle praktikable Lösungen finden müssen, für deren Findung wir eigentlich bereits einen beträchtlichen Obulus an die DATEV entrichten.

Viele Grüße

Christian Luft

march
Einsteiger
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Nachricht 10 von 61
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Herr Luft, entweder hat der Sachbearbeiter Ihrer VR nicht die Kenntnis bzw. es nicht korrekt vermittelt, denn hier und dort sind Fehler in Ihrer Darstellung.

Sie sollten mit einer anderen Bank/Sparkassen o.ä. Kontakt aufnehmen, um eine weitere Stellungnahme zu erhalten.

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 11 von 61
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Hallo Herr Luft,

einige der Darstellungen die Sie machen sind aus meiner Sicht schlicht falsch:

Mir wurde sehr deutlich vermittelt, dass es sehr wohl die Möglichkeit gegeben hätte, die jetzige Situation zu vermeiden, indem die DATEV die entsprechende HBCI-Schnittstelle lizensiert hätte, mit der alle anderen Banking-Programme am Markt problemlos funktionieren.

1.) Nicht die Schnittstelle ist zu lizensieren, sondern das Unternehmen (Bei DATEV also ein Unternehmen mit rd. 8.000 Mitarbeitern; diversen Niederlassungen und unglaublich großer Komplexität).

2.) Die Besonderheit der DATEV ist, dass alles über das RZ läuft. Das heißt der Weg beim Zahlungsverkehr mit DATEV ist immer vom Anwender (über Zahlungsverkehr oder Bank online) ins DATEV-RZ und dann zur Bank. Andere Bankingprogramme gehen nicht über ein bankfremdes RZ  und haben daher nicht die Betroffenheit wie es bei DATEV der Fall ist.

Insbesondere hat man sich sehr verwundert über die lange Untätigkeit in diesem Bereich gewundert, obwohl ein Austausch mit DATEV-Verantwortlichen stattgefunden habe.

Diese Aussage ist komplett daneben. Wenn einer informiert hat, dann die DATEV.

Auch hat man darauf verwiesen, dass die BaFin einzelnen Darstellungen der DATEV bereits widersprochen habe und auch die DATEV aufgefordert hätte, ihre Mitglieder-Informationen entsprechend anzupassen.

Wenn das stimmt, arbeitet ihr Kundenbetreuer beim Kreditinstitut völlig unprofessionell. Welchen Darstellungen der DATEV hat denn die BaFin widersprochen die Ihnen Ihr Kundenbetreuer einfach so über den Tresen zugeworfen hat?

Auch das von DATEV groß angepriesene EBICS-Verfahren hat man als unzureichende Lösung charakterisiert da hier zum einen der zeitnahe Abruf von Kontoumsätzen nicht möglich ist und zum anderen schon die monatliche Grundgebühr mit 15 Euro das Verfahren zu teuer macht

EBICS ist in meine Augen wohl das komfortabelste Verfahren zum Auslösen von Zahlungsaufträgen. Der Kundenbetreuer bei der Bank bezeichnet die eigenen Dienstleistungen als zu teuer? Andere Kreditinstitute bieten EBICS kostenfrei an.

Mein weiterer Weg wird nun sein, mit den Kollegen von DATEVasp darüber zu verhandeln, dass die Fremdsoftware auf unseren Server kommt und zu hoffen, dass die Übertragung dort tatsächlich funktioniert.

Und dann? Wie generieren Sie die TAN die ggf. beim Kontoumsatzabruf angefordert wird?

Insgesamt liefert Ihr Beitrag mehr zweifelhafte Aussagen als das er zu einem Erkenntnisgewinn führt.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 12 von 61
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Eben!

Mitarbeiter ALLER Kreditinstitute schieben schon mal gern alles auf die DATEV. Das kann heute eine VR-Bank sein und morgen "irgendeine" Sparkasse in "Irgendwo".

Ob man das dann alles für bare Münze hält, nun ja. Und die von Herrn c.luft​ angesprochene "Untätigkeit" kann nicht DATEV zum Vorwurf gemacht werden.

DATEV hat das Thema hier vor fast einem Jahr aufgenommen.

Dieser Aspekt:

"Mir wurde sehr deutlich vermittelt, dass es sehr wohl die Möglichkeit gegeben hätte, die jetzige Situation zu vermeiden, indem die DATEV die entsprechende HBCI-Schnittstelle lizensiert hätte, mit der alle anderen Banking-Programme am Markt problemlos funktionieren. Insbesondere hat man sich sehr verwundert über die lange Untätigkeit in diesem Bereich gewundert, obwohl ein Austausch mit DATEV-Verantwortlichen stattgefunden habe. Auch hat man darauf verwiesen, dass die BaFin einzelnen Darstellungen der DATEV bereits widersprochen habe und auch die DATEV aufgefordert hätte, ihre Mitglieder-Informationen entsprechend anzupassen."

kam vom Mitarbeiter der Volksbank? Dann verfügte dieser Mitarbeiter ja über außerordentliches Insiderwissen. Schade, er hätte vielleicht eher auf seinen Kunden zugehen sollen...

Aber hier sieht man leider mal wieder exemplarisch:

- viel zu späte Aktivität bei der Zusammenarbeit aller Beteiligten

- darauf resultierendes Wissensdefizit von Beteiligten, die sich erst spät mit der Brisanz der Prozesse vertraut gemacht haben (Kreditinstitute)

- Unsicherheit durch falsche Wissensweitergabe der Kreditistitute bei den betroffenen Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Und nun steigt eben der Druck im Kessel.....

VG,

A. Hofmeister

andreashofmeister
Allwissender
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Insgesamt liefert Ihr Beitrag mehr zweifelhafte Aussagen als das er zu einem Erkenntnisgewinn führt.

Ein Satz,  mit dem ein anderer Beitrag völlig richtig als "ein wenig unzutreffend" interpretiert wird!

Klasse!

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 14 von 61
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Mein weiterer Weg wird nun sein, mit den Kollegen von DATEVasp darüber zu verhandeln, dass die Fremdsoftware auf unseren Server kommt und zu hoffen, dass die Übertragung dort tatsächlich funktioniert.

Hallo Herr Luft,

... klingt, als ob Sie in der Cloud (in DatevASP) eine Bankingsoftware installieren (lassen) wollen, die dann alles "ganz problemlos" erledigen soll.

... ein 'frommer' Wunsch ...

Viel Spaß mit dem "Ei des Kolumbus"

VG

Michael Vogtsburger

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "alles so schön bunt hier !" ... auf dem richtigen Gerät ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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c_luft
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Hallo liebe Kollegen,

danke schon mal für die Rückmeldungen, es zeigt ja, dass alle noch Interesse an weiterer Aufklärung haben obwohl vereinzelt ja schon unumstößliches Wissen vorhanden zu sein scheint.

Nur zur Klarstellung:

Der Mitarbeiter der Volksbank, mit dem ich gesprochen habe, arbeitet in der technischen Abteilung und ist kein Kundenbetreuer, insofern hätte er mich wohl nicht aus eigenem Antrieb kontaktieren müssen.

Unser Kundenbetreuer wiederum weiß im Zweifel ja gar nicht mit welchen Mitteln (DATEV-Zahlungsverkehr) wir die Zahlungsaufträge übertragen - insofern sehe ich ihn da auch nicht in der Verantwortung.

Auch sehe ich die Aussagen des Bankmitarbeiters nicht ungeprüft als Wahrheit an, aber die Untätigkeit seitens der DATEV hat er auf die Lizenzierung der Schnittstelle bezogen.

Sicher hat die DATEV frühzeitig Informationen herausgegeben, Handlungsempfehlungen gingen aber nur in Richtung Umstellung auf EBICS, RZ-Bankinfo oder finAPI.

Ob das Ganze technisch wirklich anders realisierbar gewesen wäre, so wie es von Seiten der Volksbank dargestellt wird, kann ich nicht beurteilen, genau hier wäre eine ehrliche Antwort der DATEV hilfreich.

EBICS ist in meinen Augen nicht komfortabel, wir haben es für einzelne Mandanten notgedrungen (Commerzbank) eingerichtet, für die Kanzlei-eigenen Konten möchte ich es nicht umsetzen.

Außerdem habe auch ich Zweifel, dass ich eine funktionale Drittanbieter-Bankingsoftware in der DATEVasp-Umgebung installieren lassen kann, auch wenn es sich hierbei keinesfalls um eine Cloud-Lösung handelt.

Die Alternative wäre die Installation auf lokaler Ebene und Export der SEPA-Lastschriften (diese sind das Hauptproblem) aus DATEV-Zahlungsverkehr dorthin. Das Ei des Kolumbus wird es aber weder noch werden, sondern allenfalls eine Krückenlösung.

Für alle anderen Zwecke bei den Mandanten wird die finAPI-Lösung reichen, wenn auch unkomfortabler.

Wenn ich keinen Erkenntnisgewinn vermitteln konnte, entschuldige ich mich dafür, das war allerdings auch nicht unbedingt meine Intention.

Stattdessen erhoffe ich mir eine Antwort seitens der DATEV, ob tatsächlich, wie seitens der Volksbank vermittelt, eine technisch simplere Lösung möglich wäre, die aber aufgrund der Kosten gescheut wird.

Viele Grüße

Christian Luft

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bergerflorian
Aufsteiger
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EBICS ist in meinen Augen nicht komfortabel, wir haben es für einzelne Mandanten notgedrungen (Commerzbank) eingerichtet, für die Kanzlei-eigenen Konten möchte ich es nicht umsetzen.

Ähnlich sehe ich das auch.

Insbesondere aber ist in meinen Augen die Unbekannte ein Problem, ob unter finAPI der Lastschrifteinzug auch auf Dauer und nicht nur "bis auf weiteres" funktionieren wird, weshalb evtl. doch dem EBICS-Verfahren der Vorzug zu geben ist.

Funktioniert denn bei irgendwem der Lastschrifteinzug bereits jetzt unter finAPI? Hier im Forum liest man nur Meldungen, dass irgendetwas nicht wie gewohnt geht.

MfG,

F.Berger

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andreashofmeister
Allwissender
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Stattdessen erhoffe ich mir eine Antwort seitens der DATEV, ob tatsächlich, wie seitens der Volksbank vermittelt, eine technisch simplere Lösung möglich wäre, die aber aufgrund der Kosten gescheut wird.

Guten Tag Herr Luft,

eine Antwort der DATEV auf Ihre durchaus berechtigte Frage bekommen Sie auf jeden Fall, wenn Sie einen Servicekontakt mit eben dieser Frage an die DATEV stellen.

Dieses Forum hier ist eine freiwillige Plattform. Wenn man Glück hat, nimmt sich ein DATEV-Mitarbeiter der Sache an und hilft Ihnen dann weiter. Beim Servicekontakt haben Sie durchaus einen Anspruch auf eine Antwort.

Viel Erfolg,

A. Hofmeister

march
Einsteiger
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Nachricht 18 von 61
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Die HBCI/FinTS-Schnittstelle kann nicht lizenziert werden, die ist zugänglich und wird ja bisher von den Onlinebanking-Programmen verwendet. Hierfür ist/war es lediglich notwendig div. Anpassungen vorzunehmen. Nur darf diese von Dritten nicht mehr verwendet werden.

Dann gibt es die neue PSD2-API - hier ist eine Dienstleister-Zertifizierung notwendig.

Stellungnahme eines Software-Entwicklers

https://homebanking-hilfe.de/forum/topic.php?p=144691#real144691

https://homebanking-hilfe.de/forum/topic.php?p=145198#real145198

weitere Erklärung eines anderen Software-Entwicklers https://homebanking-hilfe.de/forum/topic.php?p=146915#real146915

Dh. wenn geht es um die PSD2-API und selbst bei der Zertifizierung der DATEV würde dies an der Sache nichts ändern, denn das Ergebnis wäre das gleiche, ob man nun finAPI, figo o.ä. bzw. die DATEV nimmt. Es kann doch von einem Programm das nur weiterverarbeitet werden, was geliefert wird.

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 19 von 61
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Hallo Herr Luft,

ich persönlich habe vor allem ein Interesse an korrekten Informationen. Ich setze mich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema PSD2 und den damit einhergehenden Änderungen auseinander.

Auch sehe ich die Aussagen des Bankmitarbeiters nicht ungeprüft als Wahrheit an, aber die Untätigkeit seitens der DATEV hat er auf die Lizenzierung der Schnittstelle bezogen.

Wie in Beitrag 10 bereits erwähnt ist nicht die Schnittstelle zu lizenzieren, sondern das Unternehmen DATEV.

Sicher hat die DATEV frühzeitig Informationen herausgegeben, Handlungsempfehlungen gingen aber nur in Richtung Umstellung auf EBICS, RZ-Bankinfo oder finAPI.

Welche Empfehlungen hätte denn die DATEV Ihrer Meinung nach noch aussprechen sollen? Mit DATEV-Software sind zukünftig keine weiteren Verfahren zum automatischen Kontoumsatzabruf möglich (Export/Import lasse ich jetzt mal außen vor).

Ob das Ganze technisch wirklich anders realisierbar gewesen wäre, so wie es von Seiten der Volksbank dargestellt wird, kann ich nicht beurteilen, genau hier wäre eine ehrliche Antwort der DATEV hilfreich.

Hier brauchen Sie nicht auf eine Antwort von DATEV warten. Die Antwort kann ich Ihnen geben. Technisch wäre eine andere Lösung realisierbar gewesen (die gab es ja bisher auch und wurde massenhaft verwendet). Aber rechtlich ist für DATEV keine andere Variante möglich. DATEV ist kein Zahlungsauslösedienstleister und kein Kontoumsatzinformationsdienstleister. DATEV darf diese Dienstleistungen per Gesetz nicht mehr anbieten.

EBICS ist in meinen Augen nicht komfortabel

Darf ich erfahren, was Sie bei EBICS als nicht komfortabel ansehen? Die Einrichtung ist aufgrund der Beantragung und der INI-Briefe etwas aufwändiger. Aber wenn es einmal läuft?

Wenn ich keinen Erkenntnisgewinn vermitteln konnte, entschuldige ich mich dafür, das war allerdings auch nicht unbedingt meine Intention.

Entschuldigen müssen Sie sich nicht.

Stattdessen erhoffe ich mir eine Antwort seitens der DATEV, ob tatsächlich, wie seitens der Volksbank vermittelt, eine technisch simplere Lösung möglich wäre, die aber aufgrund der Kosten gescheut wird.

Diese Frage habe ich weiter oben in meinem Beitrag bereits beantwortet. Nach meiner Wahrnehmung hatte die DATEV nur zwei Möglichkeiten:

1. Lizensierung der DATEV durch die BaFin als Kontoumsatzinformations- und Zahlungsauslösedienstleister

2. Verwendung einer Drittanbieterlösung

Wie immer im Leben muss nach Ausloten aller Möglichkeiten und Abwägung aller mit einer Entscheidung einhergehenden Vor- und Nachteile Stellung bezogen werden. DATEV hat sich für die Drittanbieterlösung entschieden.

march
Einsteiger
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Nachricht 20 von 61
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Nachstehende Varianten liefern aber für den Endkunden die gleichen Informationen/Services bzw. anders gesagt, ist gibt keinen Vorteil

Nach meiner Wahrnehmung hatte die DATEV nur zwei Möglichkeiten:

1. Lizensierung der DATEV durch die BaFin als Kontoumsatzinformations- und Zahlungsauslösedienstleister

2. Verwendung einer Drittanbieterlösung

eliansawatzki
Meister
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Hallo Herr Heine,

damit haben Sie auf jeden Fall recht. Es wäre nur nach Wahrnehmung manches Betroffenen  "technisch" vielleicht einfacher. Weil eben keine Einzel-Migration pro betroffenem Konto auf finAPI erfolgen müßte. Da hätte DATEV ein Trafo einbauen können und gut wäre es gewesen. Rechtlich ist dies aber ausgeschlossen.

In diesem Fall wäre DATEV aus Sicht der Banken der Drittanbieter gewesen. Genau wie Sie es beschreiben bei gleichem bankenabhängigen Leistungsumfang wie mit finAPI (und auch TAN-Eingabe beim Kontoumsatzabruf).

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Aber hier sieht man leider mal wieder exemplarisch:

- viel zu späte Aktivität bei der Zusammenarbeit aller Beteiligten

- darauf resultierendes Wissensdefizit von Beteiligten, die sich erst spät mit der Brisanz der Prozesse vertraut gemacht haben (Kreditinstitute)

- Unsicherheit durch falsche Wissensweitergabe der Kreditistitute bei den betroffenen Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Und nun steigt eben der Druck im Kessel.....

Wer erinnert sich noch an die desaströse Leistung der Kreditinstitute bei der SEPA-Einführung? Gleicher Verantwortlicher in der Umsetzung, aber diesmal scheinbar ohne Verlängerung, sodass die Auswirkungen auf alle Beteiligten voll durchschlagen...

#sendepause MfG Tobias Ettl
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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 23 von 61
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.... mich würde mal interessieren, ob ein StB, der für seine Mandanten bzw. in deren Auftrag Umsätze abruft, aus Bankensicht bzw. im Sinne des Gesetzes auch als Drittanbieter betrachtet wird.

Das würde ja bedeuten, dass die Banken auch die (nur lesenden) Zugriffsmöglichkeiten auf die Konten der Mandanten sperren müsste, also auch beim Umsatzabruf per lokal installierter Banking-Software in der Kanzlei.

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "alles so schön bunt hier !" ... auf dem richtigen Gerät ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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march
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nur lesender Zugriff (bspw. über "geliehene Benutzer+Pin") gibt es zukünftig nicht mehr, denn bei (jedem) Kontoumsatzabruf wird eine TAN verlangt. (spätestens alle 90 Tage)

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Funktioniert denn bei irgendwem der Lastschrifteinzug bereits jetzt unter finAPI? Hier im Forum liest man nur Meldungen, dass irgendetwas nicht wie gewohnt geht.

Diese Frage wird Sie nicht weiterbringen, außer es berichtet jemand zufällig von der Bank um die es Ihnen geht. Welche Funktionen über die Schnittstelle funktionieren sollen ist von jeder Bank selbst beschlossen worden. Es gibt Banken, die alle Funktionen unterstützen, die über die Schnittstelle geliefert werden können, somit auch ein Lastschrifteinzug!

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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bergerflorian
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Nachricht 26 von 61
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Hallo Herr Ettl,

bei unserer Bank funktioniert nach Aussage der Bank auch über die Drittanbieter-Schnittstelle alles wie bisher, auch Lastschriften. Wenn dies in der Praxis dennoch nicht funktionieren sollte, so läge dies nicht an der Bank, sagt die Bank.

Die Frage ist aber aus meiner Sicht erledigt, da wir künftig EBICS einsetzen werden.

MfG,

F. Berger

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Die Frage ist aber aus meiner Sicht erledigt, da wir künftig EBICS einsetzen werden.

Dann ist nur noch die Frage offen, warum EBICS nicht anwenderfreundlicher sein soll als ein HBCI-Produkt. Hier konnte für mich noch kein schlüssiges Argument vorgebracht werden!

Sie und c.luft  haben dies ja bereits betont, dass Sie hier eher Nachteile sehen im Vergleich zum HBCI-Verfahren...

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 28 von 61
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Als StB habe ich (und muss auch nicht haben) von der dahinterstehenden Technik kein Expertenwissen. Mir ist wichtig, dass der workflow läuft.

Die wesentliche Nachteile aus meiner Sicht habe ich hier:

EBICS vs finAPI HBCI PIN/TAN für eigenen Kanzlei-Zahlungsverkehr - pro/contra

aufgeführt.

Mir persönlich, und so denke ich geht es vielen Kollegen, wäre die Weiternutzung des bisherigen HBCI PIN/TAN-Verfahrens, also ohne "Wechseldruck" finAPI/EBICS, die liebste Lösung gewesen.

Und wie bei einigen anderen Themen auch, z.B. Datensicherung online, hätte ich es als schöner empfunden, wenn uns unsere Genossenschaft diesen Krimskrams vom Hals gehalten hätte und ich nicht Stunden meiner Arbeitszeit dafür hätte verschwenden müssen. Denn dies sollte eine StB-Genossenschaft im EDV-Bereich meiner Ansicht nach als absolut unantastbare Primäraufgabe ansehen.

Ob dies jedoch hier überhaupt möglich gewesen wäre, etwa durch eine bereits im Forum mehrfach genannte BaFin-Lizenzierung, kann ich nicht beurteilen. Und ob dies andere Softwarehäuser wie Buhl oder Lexware geschafft haben oder nicht (diese sind übrigens keine Genossenschaften...), kann ich ebenfalls nicht beurteilen.

Und ja, wäre ich der DATEV-Empfehlung auf EBICS blind gefolgt, hätte ich jetzt das gleiche Ergebnis ohne Arbeitszeitverschwendung. Dennoch muss ich für mich zumindest auf einer nicht-technischen oder semi-technischen Ebene verstehen, warum ich die oben verlinkten Nachteile in Kauf nehmen muss.

MfG,

F. Berger

DATEV-Mitarbeiter
Bianca_Krach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Danke Herr Heine für Ihre richtige Klarstellung "Die HBCI/FinTS-Schnittstelle kann nicht lizenziert werden, die ist zugänglich und wird ja bisher von den Onlinebanking-Programmen verwendet. Hierfür ist/war es lediglich notwendig div. Anpassungen vorzunehmen. Nur darf diese von Dritten nicht mehr verwendet werden. (...)"

Tobias_Ettl
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muss ich für mich zumindest auf einer nicht-technischen oder semi-technischen Ebene verstehen, warum ich die oben verlinkten Nachteile in Kauf nehmen muss.

Beim Verständnis sind wir alle bemüht zu helfen und der Workflow mit EBICS im DATEV-Umfeld ist definitiv keine Verschlechterung.

Übrigens ist es grundsätzlich keine technische EBICS-Beschränkung die Kontoumsätze bis zum Vortag abzurufen sondern eine Standard-Klausel. Es gibt auch EBICS-Verträge die einen Echtzeitabruf zulassen (kostet evtl. Extra), mir ist aber nicht bekannt ob die DATEV dies dann auch unterstützt, sehe aber keinen Grund warum dies dann nicht funktionieren würde!

@DATEV: Echtzeitkontoabruf mit EBICS - Gibt es hierzu Erkenntnisse ob dies im Zahlungsverkehr online oder lokal bedenklich ist?

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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letzte Antwort am 21.10.2019 11:56:21 von march
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