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PFB: Daten löschen älter als 10 Jahre! Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten?

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letzte Antwort am 16.08.2019 14:57:32 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Im Zuge der DSGVO müssen Daten gelöscht werden. Der Assistent unter PFB sagt hierzu folgendes:

Löschen älter als 10 Jahre.PNG

Können hier tatsächlich Daten gelöscht werden, die - dem Wortlaut des Programms nach - älter sind als 10 Jahre (also auch 10 Jahre und 1 Tag)? Dies wäre fatal, da es ja eine Anlaufhemmung gibt (Beginn erst mit Ablauf des Kalenderjahres?).

Das Auswahlkriterium müsste meiner Meinung nach lauten: "Die Einträge sind mindestens 11 Jahre alt" (wie in der Erläuterung im grauen Kasten), dann ist auch das Anlaufhemmungs-Jahr vollständig abgedeckt.

DATEV, was ist hier los und was wird nun gelöscht. Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Rechtlich gelöscht werden können grundsätzlich nur Daten, die nicht mehr der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bzw. in bestimmten Fällen der Aufbewahrungsfrist von 14 Jahren unterliegen. Wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, fängt das Anlaufhemmungsjahr an, das heißt technisch gelöscht werden die Daten erst nach 11 Jahren. Heute können Sie nur Daten aus den Jahren vor und inkl. 2008 (heutiges Jahr 2019 – 10 Jahre Aufbewahrungsfrist – 1 Jahr Anlaufhemmung) löschen.

Die Texte sind nicht ganz eindeutig, daher werden wir prüfen, ob das besser formuliert werden kann.

Viele Grüße aus Nürnberg

Birgit Lehner

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 3
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Die Anlaufhemmung bzw. ein Anlaufhemmungsjahr fängt nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an?

Ich war immer der Meinung, dass die "Anlaufhemmung" das ganze oder ein Teil des Jahres ist, in dem der Sachverhalt verwirklicht wurde (die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres....) Ich dachte in Ihrem Beispiel wäre es: Das Jahr 2008 endet am 31.12.2008 24 Uhr, mit Beginn des 01.01.2009 0 Uhr beginnt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre, diese endet am 31.12.2018 24 Uhr, daher kann ab 01.01.2019 o Uhr gelöscht werden.

Da lag ich wohl falsch, was man nicht noch alles lernen kann, danke für die Aufklärung über die Rechtslage.

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letzte Antwort am 16.08.2019 14:57:32 von Gelöschter Nutzer
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