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L&G/Auswertung zur SV-Luft

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letzte Antwort am 22.08.2019 13:33:17 von lohnhilfe
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lohnhilfe
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Hallo zusammen,

gibt es eine Auswertung, die ich bisher übersehen habe, die mir zum 1.1. die noch verfügbare SV-Luft des Vorjahres aller Mitarbeiter anzeigt?

Es geht um die Übernahme in ein nicht-Datev-System.

LG
VM

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie möchten die noch verfügbare SV-Luft eines jeden Mitarbeiters für das Vorjahr sehen.

Wird die Auswertung im Zusammenhang mit Wertguthaben benötigt?

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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lohnhilfe
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Hallo,

es geht um die Übernahme in ein Datev-fremdes System. Der neue Bearbeiter braucht diese Zahlen für die korrekte Beitragsberechnung möglicher Einmalzahlungen bis März des Folgejahres.

LG
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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo VM,

eine Auswertung für die SV Luft gibt es in Lohn und Gehalt nur in Verbindung mit der Abrechnung von Wertguthaben.

Eine Auswertung für Einmalzahlungen, welche bis März abgerechnet wurden, steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn die Abrechnung in Lohn und Gehalt vorgenommen wurde.

Das Berechnungsschemata finden Sie auf Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Berechnungsschemata. Dort wählen Sie den Zeitraum aus, den Sie angezeigt haben möchten.

Unter dem Punkt "Berechnungsschema - jährliche Bezüge" können Sie dann auswählen, ob Ihnen die steuer - oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung angezeigt werden soll.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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lohnhilfe
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Hallo Frau Hien,

eine Auswertung abgerechneter Einmalzahlungen benötige ich nicht, da haben Sie mich wohl falsch verstanden.

Ich benötige den Betrag, der maximal noch aus 2019 für die Beitragsberechnung zur Verfügung steht, wenn in 2020 eine Einmalzahlung in den ersten 3 Monaten gezahlt werden sollte (für die sogenannte Märzklausel).

LG
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t_r_
Allwissender
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Die Datev-Programme werden die Märzklausel erst bei Abrechnung eines Einmalbezugs in den ersten drei Monaten des Jahres prüfen und dann auch erst entsprechende Berechnungen vornehmen. Vorher macht eine allgemeine Berechnung für jeden Arbeitnehmer auch keinen Sinn, da ja verhältnismäßig wenig Arbeitnehmer über alle Mandanten einen Einmalbezug in den ersten drei Monaten eines Jahres erhalten werden und mit dem Einmalbezug die anteilige BBG des aktuellen Jahres überschreiten.

Die Differenz lässt sich ja, bei Auftreten eines Märzklauselfalls, selbst ermitteln. Berechnung: SV-Brutto des Vorjahres, aus DEÜV-Jahresmeldung ersichtlich, abzüglich BBG'n.

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lohnhilfe
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Hallo,

ja, klar macht das Sinn. Mir wurde aber von der Dame, die den Lohn übernimmt, gesagt, dass es da ja immer eine entsprechende Auswertung gäbe am Jahresende (naja, vielleicht im übernehmenden System).

LG
VM

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t_r_
Allwissender
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Geben Sie Ihr doch eine Übersicht mit den DEÜV-Meldeentgelten 2018 (Auswertung "DEÜV Jahresmeldungen) und eine Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen für 2019. Vielleicht sponsern Sie noch einen Taschenrechner.

lohnhilfe
Meister
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darauf wird es wohl hinauslaufen. Aber den Taschenrechner behalte ich

LG
VM
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letzte Antwort am 22.08.2019 13:33:17 von lohnhilfe
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