Liebe DATEV, liebe Community,
bei einem Mandanten haben wir elektronisches Bankkonto. Allzu oft zahlen leider Kunden ohne Angabe von Rechnungs- oder Kundennummer. Frage, wenn man in den Debitorenstammdaten die IBAN eines Kunden hinterlegt, ist das ein Kriterium, dass die Automatik dann bei einer Zahlung zuordnen kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
im Rewe können Sie doch die Lerndatei für solche Fälle nutzen. Hier können Sie ja sagen, dass wenn die Bankverbindung zahlt dann schlag mir das Konto vor.
Gruß
Björn
Sehr geehrter Herr Björn,
gute Idee, ja. Interessant wäre die IBAN freilich noch in Fällen, in welcher der Mandant die Debitorenstammdaten pflegt.
Die Pflege kann der Mandant ja nur im Unternehmen Online vornehmen und Sie müssten sich dann die Daten exportieren und in Rewe einspielen, da ein automatischer Abgleich nicht möglich ist. Außerdem ändert das aus meiner Sicht nicht, dass Sie trotzdem die Lerndatei nutzen müssen.