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Anlagebuchführung - Immaterielles Wirtschaftgut

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letzte Antwort am 09.08.2019 21:20:45 von wielgoß
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tobias_
Beginner
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Nachricht 1 von 2
312 Mal angesehen

Guten Morgen liebe DATEV-Community,

Welche AfA-Art muss man auswählen, wenn ein immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden sollte (Lizenzen an einer Software wurden erworben)

AfA-Art: Lineare-Normalabschreibung (01) oder Abschreibung bei Immateriellen Wirtschaftsgütern (82)? Und was ist hier der Unterschied zwischen den beiden AfA-Arten?

Vielen Dank und einen schönen Freitag

Tobias

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wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
163 Mal angesehen

Hallo Herr Gross,

ich empfehle Ihnen die AfA-Art 82, das Ergebnis beider AfA-Arten ist zwar das gleiche (lineare AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG), hinter den AfA-Arten stecken aber noch weitere (fachliche) Prüfungen. So ist es beispielsweise bei der AfA-Art 82 nicht möglich, Sonderabschreibungsarten (Ausnahme "freie Sonderabschreibung") zu berücksichtigen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 09.08.2019 21:20:45 von wielgoß
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