Guten Morgen liebe DATEV-Community,
Welche AfA-Art muss man auswählen, wenn ein immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden sollte (Lizenzen an einer Software wurden erworben)
AfA-Art: Lineare-Normalabschreibung (01) oder Abschreibung bei Immateriellen Wirtschaftsgütern (82)? Und was ist hier der Unterschied zwischen den beiden AfA-Arten?
Vielen Dank und einen schönen Freitag
Tobias
Hallo Herr Gross,
ich empfehle Ihnen die AfA-Art 82, das Ergebnis beider AfA-Arten ist zwar das gleiche (lineare AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG), hinter den AfA-Arten stecken aber noch weitere (fachliche) Prüfungen. So ist es beispielsweise bei der AfA-Art 82 nicht möglich, Sonderabschreibungsarten (Ausnahme "freie Sonderabschreibung") zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß