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DATEV-Umsatzsteuerverprobung: Eure Meinung?

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letzte Antwort am 08.08.2019 14:31:30 von Gelöschter Nutzer
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fluchtwagenfahrer
Einsteiger
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Hallo,

es gibt ja die Möglichkeit der Umsatzsteuerverprobung, und zwar über den Menüpunkt "Umsatzsteuer-Voranmeldung | UVA-Details (Verprobung) einblenden".

Frage 1: Es wird hierbei einfach die UVA mit den USt-Sammelkonten aus der Buchhaltung verglichen. Meines Erachtens müsste aber eine richtige Verprobung so ablaufen, dass man den Saldo des Erlöskontos nimmt und berechnet, was die Umsatzsteuer ausmachen muss (Saldo x Steuersatz). Dann schaut man sich das Umsatzsteuersammelkonto an und vergleicht dessen Saldo mit der eben durchgeführten Berechnung. Es muss übereinstimmen. Würde man z.B. bei der Buchung des Erlöskontos die Automatik aufheben (keine Steuerrechnung), käme es zu einer Differenz: Auf dem Erlöskonto stünde zwar ein Saldo, aber auf dem USt-Sammelkonto stünde null. Die Folge wäre eine Differenz. Im DATEV ist es aber so, dass wenn man die Automatik aufhebt, kommt es bei der USt-Verprobung zu keiner Differenz. Das ist meines Erachtens falsch.

Frage 2: Wann könnte es im DATEV zu einer Differenz bei der Verprobung kommen? Mir fällt nur die Möglichkeit ein, dass man das Umsatzsteuersammelkonto direkt bebucht. Dann kommt im Rahmen der Umsatzsteuer eine Differenz raus. Das Vorsteuersammelkonto kann man hingegen direkt bebuchen, ohne dass es zu einer Differenz bei der Verprobung kommt. Wann könnte es in der Logik des DATEV noch zu Differenzen kommen? Mir fällt sonst nichts ein. Aber wer bebucht schon direkt das USt-Sammelkonto?

Ich finde die DATEV-Verprobung eigentlich sinnlos.

Viele Grüße

Christoph

chrisocki
Meister
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Hi,

man möge mich gern korrigieren, aber

zu 1.) Wenn die Details eingeblendet werden, ist erst einmal der Kontennachweis aktiv. Dort wird das Verhalten gezeigt. Die Kontenwerte ergeben einen gerechneten USt-Wert. Dort ist aber auch schon eine Zeile "Summe lt. Konten" und "Bemessungsgrundlage lt. UStVA...".

Zum anderen gibt es dort noch eine Auswertung "Umsatzsteuer-Verprobung". Dort wird dann die gerechnete Steuer lt. UStVA und gebuchter Konten gegenübergestellt.

395017_pastedImage_1.png

395126_pastedImage_2.png

zu 2.) Wenn das Umsatzsteuerkonto direkt bebucht wird, kommt es zu einer Fehlermeldung mit dem Hinweis, dass direkt gebuchte Beträge auf das USt-Sammelkonto in der USt-VA nicht berücksichtigt werden.

Das Verhalten gilt auch für die Schnittstelle im Jahresabschluss "Umsatzsteuer". Dort werden auch die gerechneten Umsatzsteuerwerte gegen die gebuchten Werte gerechnet.

Eine Verprobung findet allerdings nur für die Umsatzsteuerwerte statt! Die Vorsteuern bleiben außen vor.

Soweit meine Kenntnisse...

Grüße

Chr.Ockenfels

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Gelöschter Nutzer
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Von anderen Programmen (*) kenne ich es so, dass auch der ermittelte Prozentsatz angezeigt wird, so kann man ganz leicht feststellen, im welchem Konto es eine mögliche Abweichnung gibt.

Konto                                   Netto                 Steuer                 USt. Verprobung

8400 UE 19%                      1.000,00              180,00                     18%

So kann man ganz leicht in den Automatikkonten sehen, dass hier manuell rumgefingert wurde. Leider bietet DATEV diese Art der Zusatzkontrolle nicht an.

Gleiches ist natürlich auch für die VSt. möglich. So hat man zumindest die Automatikkonten gleich mit einem Blick erschlagen.

Aber das ist für DATEV wohl zu einfach!

Gruß A. Martens

* Simba

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letzte Antwort am 08.08.2019 14:31:30 von Gelöschter Nutzer
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