Habe eine Rechnung aus der Werkstatt für eine Reparatur am Firmen-KFZ.
Die Versicherung übernimmt den Nettobetrag und überweist direkt an die Werkstatt.
Die Selbstbeteilung von 500 € und die MwSt muss die Firma überweisen.
Wie muss ich hier buchen? Nur die MwSt und die Selbstbeteilung oder die
komplette Rechnung?
Bräuchte hierzu bitte die Buchungssätze mit SK SKR04.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo Herr Kebinger,
500 € 6540 an Kreditor Werkstatt
USt € 1400 an Kreditor Werkstatt
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Wir buchen immer die volle KFZ-Rechnung Kosten an Kreditor und den von der Versicherung übernommen Betrag Kreditor an Versicherungserstattung.
Die Werkstattrechnung lautet immer auf den Kunden, nicht auf die Versicherung.
Auch in der Fibu gilt der Grundsatz von 246 HGB = Saldierungsverbot. Ausserdem muss die Fibu die Bemessungsgrundlage der UST /VST widerspiegeln.
D.h. die
Dem Grunde nach gebe ich IHnen in allen Punkten Recht.
Aber in der Praxis erhalten sie die komplette Rechnung von der Werkstatt gar nicht, sondern diese rechnet direkt mit der Versicherung ab und der Kunde erhält nur Rechnung über wie in obigem Bsp. über 500 EUR + vollen Vorsteuerbetrag.
Es liese sich jz zwar sehr einfach vom Vorsteuerbetrag zurückrechnen aber ich weiss nicht wie die ursprünglichen Rechnung aussieht und diese liegt definitiv nicht vor. Daher x- fach verkürzt gebucht und niemals im Rahmen einer BP beanstandet . Sprich Praktikerlösung = Lösung von Herrn Schreiber.
der Kunde erhält nur Rechnung über wie in obigem Bsp. über 500 EUR + vollen Vorsteuerbetrag.
Das ist zwar in der Praxis so. Wenn ein Prüfer aber "schlecht drauf" ist, bekommen Sie Probleme mit dem Vorsteuerabzug, da in der Rechnung der Nettobetrag und die hierauf entfallende Vorsteuer angegeben sein muss.
Wir schicken unsere Mandanten mit den fehlerhaften Rechnungen "500 + volle VorSt" zur Werkstatt zurück, um sich dort eine korrekte Rechnung zu holen. Schließlich weiß man ja nicht, ob die Werkstatt zum Zeitpunkt einer BP noch existiert und im Streitfall dann eine korrigierte Rechnung noch ausstellen kann.
Wir haben die Rechnung mit vollem Betrag erhalten und an die Versicherung weitergeleitet. Nach Prüfung durch die Versicherung kam die Info, dass die Überweisung des Nettobetrages abzgl. Selbstbeteiligung an die Werkstatt überwiesen wird und wir noch die Mehrwertsteuer plus Selbstbeteiligung zahlen müssen.
Ich buche nun daher lt. HGB:
Sachkonto inkl Mehrwertsteuer an Kreditor und Kreditor an Versicherungsentschädigung und zuletzt Kreditor an Bank.
So bin ich auf der sicheren Seite und alles ist nachvollZiehvater.
... und alles ist nachvollZiehvater.
... ein nettes Beispiel für "KI" ...
Das ist mir schon klar, Herr Lutz.
Aber selbst die 'jungen' Prüfer die extrem kleinlich zumindest zum Teil sind, haben das so akzeptiert.
Aber kein Thema lt. Gesetz das Nettoentgelt ist für den Vorsteuerabzug zwingend.
Ich habe eine Frage hierzu, dann ist doch aber auf dem Konto 2742 ein Haben, welches ich von der Versicherung ja nicht erhalten habe. Das Konto gleicht sich nicht aus.
Ist das denn so richtig?
LG Julia
Sie haben es nicht direkt er erhalten, sondern es wurde mit der Werkstattrechnung aufgerechnet. Nach HGB muss die Entschädigung voll ausgewiesen werden, ebenso wie der Rep.Aufwand.
2742 Sollte ja Versicherungsentschädigung sein und läuft in die GuV, somit ist das vollkommen richtig wenn dort ein Haben entsteht.
Warum sollte sich ein Ertragskonto ausgleichen?
Und im Ergebnis haben Sie das Geld von der Versicherung erhalten. Diese hat nämlich Ihre Schulden bei der Werkstatt (teilweise) bezahlt.
Ganz lieben Dank für die Erläuterung, irgendwie stand ich da auf dem Schlauch 🙂
LG Julia
Für den Einzelunternehmer ist das doch korrekt. EÜR, keine Bilanz.
@BritaKW schrieb:Für den Einzelunternehmer ist das doch korrekt. EÜR, keine Bilanz.
Nein. Auch beim EU gibt es das Saldierungsverbot. Versicherungserstattung ist eine Einnahme, die Reparaturrechnung eine Ausgabe.
Einziger Unterschied beim EU: Wenn er die Rechnung nur anteilig bezahlt braucht er nur den jeweiligen Anteil als BA buchen. Zahlt er aber faktisch komplett und bekommt einen Teil von der Versicherung wieder, gilt wie zuvor die Aufteilung der Posten.
Hallo,
wir arbeiten mit SKR03.
Bei einem Vollkasko-Schaden hat uns die Werkstatt lediglich gebeten, 19% Mwst. aus den Reparaturkosten zu überweisen sowie die Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Gesamtrechnung liegt vor.
Die Versicherung hat an die Werkstatt lediglich die Reparaturkosten ohne Mwst. gezahlt.
Wie sind die Zahlungen entsprechenden Zahlungen bei SKR03 zu verbuchen?
Vielen Dank für gute Ratschläge.
@CE_1 schrieb:Bei einem Vollkasko-Schaden hat uns die Werkstatt lediglich gebeten, 19% Mwst. aus den Reparaturkosten zu überweisen sowie die Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Gesamtrechnung liegt vor.
Die Versicherung hat an die Werkstatt lediglich die Reparaturkosten ohne Mwst. gezahlt.
Ich sage es ganz Allgemein:
Reparatur netto an Kreditor Werkstatt
Vorsteuer
Kreditor Werkstatt an Versicherungsentschädigung/Schadenersatz
Die Versicherungsentschädigung ist grundsätzlich Nettoaufwand - Selbstbehalt.