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Selbstbeteiligung bei KFZ-Schaden

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letzte Antwort am 14.06.2023 12:55:12 von renek
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singapur
Beginner
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Nachricht 1 von 17
59822 Mal angesehen

Habe eine Rechnung aus der Werkstatt für eine Reparatur am Firmen-KFZ.

Die Versicherung übernimmt den Nettobetrag und überweist direkt an die Werkstatt.

Die Selbstbeteilung von 500 € und die MwSt muss die Firma überweisen.

Wie muss ich hier buchen? Nur die MwSt und die Selbstbeteilung oder die

komplette Rechnung?

Bräuchte hierzu bitte die Buchungssätze mit SK SKR04.

Vielen Dank für Eure Hilfe

aschreiber
Fachmann
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Nachricht 2 von 17
59452 Mal angesehen

Hallo Herr Kebinger,

500 € 6540 an Kreditor Werkstatt

USt € 1400 an Kreditor Werkstatt

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
guenther
Erfahrener
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Nachricht 3 von 17
59452 Mal angesehen

Wir buchen immer die volle KFZ-Rechnung Kosten an Kreditor und den von der Versicherung übernommen Betrag Kreditor an Versicherungserstattung.

Die Werkstattrechnung lautet immer auf den Kunden, nicht auf die Versicherung.

mfg Thomas Günther
Michael-Renz
Experte
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Nachricht 4 von 17
59452 Mal angesehen

Auch in der Fibu gilt der Grundsatz von 246 HGB = Saldierungsverbot. Ausserdem muss die Fibu die Bemessungsgrundlage der UST /VST widerspiegeln.

D.h. die

  • Werkstattrechnung muss voll mit VST- Abzug gebucht werden und ist voll Aufwand,
  • die verrechnete Versicherungsleistung ist a.o. Ertrag und
  • der Umstand der Direktzahlung Versicherung an Werkstatt ist lediglich (fibutechnisch über Verrechnungskonto oder Kreditoren dargestellter) verkürzter Leistungsweg.
Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
bodensee
Experte
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Nachricht 5 von 17
59452 Mal angesehen

Dem Grunde nach gebe ich IHnen in allen Punkten Recht.

Aber in der Praxis erhalten sie die komplette Rechnung von der Werkstatt gar nicht, sondern diese rechnet direkt mit der Versicherung ab und der Kunde erhält nur Rechnung über wie in obigem Bsp. über 500 EUR + vollen Vorsteuerbetrag.

Es liese sich jz zwar sehr einfach vom Vorsteuerbetrag zurückrechnen aber ich weiss nicht wie die ursprünglichen Rechnung aussieht und diese liegt definitiv nicht vor. Daher x- fach verkürzt gebucht und niemals  im Rahmen einer BP beanstandet . Sprich Praktikerlösung = Lösung von Herrn Schreiber.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 17
59452 Mal angesehen

der Kunde erhält nur Rechnung über wie in obigem Bsp. über 500 EUR + vollen Vorsteuerbetrag.

Das ist zwar in der Praxis so. Wenn ein Prüfer aber "schlecht drauf" ist, bekommen Sie Probleme mit dem Vorsteuerabzug, da in der Rechnung der Nettobetrag und die hierauf entfallende Vorsteuer angegeben sein muss.

Wir schicken unsere Mandanten mit den fehlerhaften Rechnungen "500 + volle VorSt" zur Werkstatt zurück, um sich dort eine korrekte Rechnung zu holen. Schließlich weiß man ja nicht, ob die Werkstatt zum Zeitpunkt einer BP noch existiert und im Streitfall dann eine korrigierte Rechnung noch ausstellen kann.

singapur
Beginner
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Nachricht 7 von 17
59452 Mal angesehen

Wir haben die Rechnung mit vollem Betrag erhalten und an die Versicherung weitergeleitet. Nach Prüfung durch die Versicherung kam die Info, dass die Überweisung des Nettobetrages abzgl. Selbstbeteiligung an die Werkstatt überwiesen wird und wir noch die Mehrwertsteuer plus Selbstbeteiligung zahlen müssen.

Ich buche nun daher lt. HGB:

Sachkonto inkl Mehrwertsteuer an Kreditor und Kreditor an Versicherungsentschädigung und zuletzt Kreditor an Bank.

So bin ich auf der sicheren Seite und alles ist nachvollZiehvater.

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 8 von 17
59452 Mal angesehen
... und alles ist nachvollZiehvater.

... ein nettes Beispiel für "KI" ...

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
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... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 17
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Das ist mir schon klar, Herr Lutz.

Aber selbst die 'jungen' Prüfer die extrem kleinlich zumindest zum Teil sind, haben das so akzeptiert.

Aber kein Thema lt. Gesetz das Nettoentgelt ist für den Vorsteuerabzug zwingend.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 17
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Ich habe eine Frage hierzu, dann ist doch aber auf dem Konto 2742 ein Haben, welches ich von der Versicherung ja nicht erhalten habe. Das Konto gleicht sich nicht aus.

 

Ist das denn so richtig?

 

LG Julia

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renek
Fachmann
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Nachricht 11 von 17
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Sie haben es nicht direkt er erhalten, sondern es wurde mit der Werkstattrechnung aufgerechnet. Nach HGB muss die Entschädigung voll ausgewiesen werden, ebenso wie der Rep.Aufwand.

 

2742 Sollte ja Versicherungsentschädigung sein und läuft in die GuV, somit ist das vollkommen richtig wenn dort ein Haben entsteht.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 17
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Warum sollte sich ein Ertragskonto ausgleichen?

 

Und im Ergebnis haben Sie das Geld von der Versicherung erhalten. Diese hat nämlich Ihre Schulden bei der Werkstatt (teilweise) bezahlt.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 17
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Ganz lieben Dank für die Erläuterung, irgendwie stand ich da auf dem Schlauch 🙂

 

LG Julia

 

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BritaKW
Beginner
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Nachricht 14 von 17
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Für den Einzelunternehmer ist das doch korrekt. EÜR, keine Bilanz.

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renek
Fachmann
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Nachricht 15 von 17
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@BritaKW  schrieb:

Für den Einzelunternehmer ist das doch korrekt. EÜR, keine Bilanz.


Nein. Auch beim EU gibt es das Saldierungsverbot. Versicherungserstattung ist eine Einnahme, die Reparaturrechnung eine Ausgabe.

 

Einziger Unterschied beim EU: Wenn er die Rechnung nur anteilig bezahlt braucht er nur den jeweiligen Anteil als BA buchen. Zahlt er aber faktisch komplett und bekommt einen Teil von der Versicherung wieder, gilt wie zuvor die Aufteilung der Posten.

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CE_1
Beginner
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Nachricht 16 von 17
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Hallo,
wir arbeiten mit SKR03.
Bei einem Vollkasko-Schaden hat uns die Werkstatt lediglich gebeten, 19% Mwst. aus den Reparaturkosten zu überweisen sowie die Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Gesamtrechnung liegt vor.
Die Versicherung hat an die Werkstatt lediglich die Reparaturkosten ohne Mwst. gezahlt. 

Wie sind die Zahlungen entsprechenden Zahlungen bei SKR03 zu verbuchen?

Vielen Dank für gute Ratschläge.

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renek
Fachmann
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Nachricht 17 von 17
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@CE_1  schrieb:

Bei einem Vollkasko-Schaden hat uns die Werkstatt lediglich gebeten, 19% Mwst. aus den Reparaturkosten zu überweisen sowie die Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Gesamtrechnung liegt vor.
Die Versicherung hat an die Werkstatt lediglich die Reparaturkosten ohne Mwst. gezahlt. 


Ich sage es ganz Allgemein:

 

Reparatur netto      an     Kreditor Werkstatt

Vorsteuer

 

Kreditor Werkstatt  an     Versicherungsentschädigung/Schadenersatz

 

 

Die Versicherungsentschädigung ist grundsätzlich Nettoaufwand - Selbstbehalt.

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letzte Antwort am 14.06.2023 12:55:12 von renek
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