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Trialog: Rechnungspflichtangaben / Geldfluss

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letzte Antwort am 09.08.2019 11:58:19 von Klaus_Meier
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Gelöschter Nutzer
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In einer Ausgabe des Trialog werden die folgenden Pflichtangaben auf einer Rechnung dargestellt: Quelle: Rechnungen schreiben: Das ist zu beachten - DATEV TRIALOG-Magazin . Ich habe hier einen Ausschnitt vorgenommen, zudem ich eine Frage habe (Schriftdarstellung fett):


"Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Auf jeder Rechnung muss die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers angegeben sein, damit das Finanzamt den Geldfluss nachvollziehen kann."
Was hat es hier mit dem Geldfluss auf sich?

Vielen Dank für erhellende Antworten

larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Naja ich vermute mal, damit das FA eine Kontrollmeldung ans andere FA schicken kann, oder?

Ich beschäftige mich jetzt seit zehn Jahren mit digitalen FIBU Prozessen. Seit kurzem teile ich meine Gedanken dazu in meinem Podcast Podcast.
Feedback willkommen ✌️
m_brunzendorf
Fachmann
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Dabei kann es sich nur um eine Auslegung des Autors handeln, ansonsten wüsste ich gerne, wo diese Begründung herkommen soll.

Im Gesetz steht "nur", dass eine Rechnung eine beider Nummern enthalten muss (Kleinbetragsrechnungen ausgenommen).

agmü
Meister
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Letztlich geht es wirklich nur darum, dass die Finanzverwaltung die Zahlungsströme über Kontrollmitteilungen nachvollziehen kann.  Ich bezweifle allerdings, dass damit jemals auch nur ein Umsatzsteuerkarusel oder eine Schwarzgeldzahlung aufgedeckt wurde.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
Gelöschter Nutzer
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Das dies auch der Kontrolle dient ist klar, aber Geldfluss? Weder der VSt-Abzug noch die betragsmäßig relevanten Fälle der Sollversteuerung kennen das Tatbestandsmerkmal des Geldflusses, Ist-Versteuerung und Anzahlungen und Co mal außer Acht gelassen. Vielleicht meldet sich der Autor und erläutert sein Wissen.    

stefans
Fortgeschrittener
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Geldabfluss beim Finanzamt = Auszahlung der Vorsteuer aufgrund einer Rechnung von einer bestimmten Steuernummer bzw. USt-ID.

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m_brunzendorf
Fachmann
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Ich hoffe sehr, dass das ein Scherz war. 🙂 Denn das finde ich jetzt doch verdammt weit hergeholt.

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stefans
Fortgeschrittener
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Ich hoffe sehr, dass das ein Scherz war. 🙂 Denn das finde ich jetzt doch verdammt weit hergeholt.

Nein, das war kein Scherz bzw. kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der Autor diesen Bezug meinte.

Wir sind uns einig, dass eine ordnungsgemäße Rechnung nichts mit den Geldflüssen beim Steuerpflichtigen zu tun haben kann.

Aber aufgrund eines Stück Papiers zahlt das Finanzamt Geld aus. Ohne die Angabe des Rechnungsausstellers und der Steuernummer wäre eine Kontrolle dieser Auszahlung niemals möglich.

DATEV-Mitarbeiter
Klaus_Meier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo auch wieder dabei,

da haben Sie in der Tat einen Punkt entdeckt, den wir dringend prüfen müssen. Wir melden uns, sobald wir eine Antwort haben.

Viele Grüße

Klaus Meier

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Klaus_Meier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo auch wieder dabei, liebe Mitdiskutierende,

unsere Experten haben sich die Sache nochmal angesehen und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Sie haben Recht. Diese Formulierung lässt sehr viel Interpretationsspielraum zu und hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun. Wir wollten in dem Trialog-Beitrag lediglich die Rechnungserstellung und die notwendigen Pflichtangaben erklären. Den fraglichen Passus entfernen wir.

Herzlichen Dank für den Hinweis.

Viele Grüße

Klaus Meier

Gelöschter Nutzer
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Ich halte auch weitere Informationen für verbesserungswürdig, hat ein Steuerberater daran mitgewirkt? Sie haben ja meine Kontaktdaten bei Interesse  

DATEV-Mitarbeiter
Klaus_Meier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo auch wieder dabei,

herzlichen Dank für Ihr Angebot, das wir sehr gerne annehmen. Eine Kollegin wird sich dazu nächste Woche bei Ihnen melden.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

Klaus Meier

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letzte Antwort am 09.08.2019 11:58:19 von Klaus_Meier
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