Kann mir jemand sagen ob ein Regelatersrentner mehrere Minijobs habend darf gesamt unter 450,- €?
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Ja, grundsätzlich können alle Beschäftigungen als geringfügig entlohnt abgerechnet werden, wenn diese zusammengerechnet nicht mehr als EUR 450,00 ergeben. Ein Rentenbezug ist niocht wie eine Hauptbeschäftigung zu betrachten, so dass nur die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung als geringfügig zählt.
Vielen dank für die schnelle Rückmeldung