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Zählt Renter als Hauptbeschäftigung?

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letzte Antwort am 01.08.2019 13:48:33 von brittafeller
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brittafeller
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Kann mir jemand sagen ob ein Regelatersrentner mehrere Minijobs habend darf gesamt unter 450,- €?

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
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Ja, grundsätzlich können alle Beschäftigungen als geringfügig entlohnt abgerechnet werden, wenn diese zusammengerechnet nicht mehr als EUR 450,00 ergeben. Ein Rentenbezug ist niocht wie eine Hauptbeschäftigung zu betrachten, so dass nur die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung als geringfügig zählt.

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brittafeller
Beginner
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Vielen dank für die schnelle Rückmeldung

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letzte Antwort am 01.08.2019 13:48:33 von brittafeller
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