Hallo liebe Mitstreiter,
unser Mandant hat ein Wallet bei bitpanda gekauft, um dort Ethereum zu kaufen und verkaufen. Wie kann ich dieses in der Fibu, die in EUR dargestellt wird, verbuchen. Wird das Wallet als Bankkonto (z.B. 1260 bei SKR 03) geführt, oder als 1348 sonstiges Wertpapier (wobei hier nach meiner Meinung nur dann die Token verbucht werden) und wie wird die "andere Währung" auf dem Konto 1260 dargestellt. Kann dafür eine eigene Währung in der Fibu angelegt werden?
Nach Auskunft der DATEV gibt es bisher keine entsprechenden Konten. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich verfahren kann.
Vielen Dank.
Ines Schad
hallo
Ohne Praxis aber mit Meinung, würde ich den Begriff Währung -wie €, $,£ und ¥ nicht verwenden, da nicht allgemein akzeptiert wie z.ß. dereinst „Muschelgeld“.
Dennoch gibt es sie als Spekulationsobjekt. Sie unterliegen keiner Mindestreservepflicht der Bundesbank/EZB und sind meiner Meinung nach wie Warentermingeschäfte usw. zu behandeln.
Ein sonstiges Wertpapier hätte doch zumindest einer Urkunde vorhanden. Allerdings spielt auch die kaufmännische Praxis eine Rolle.
mfg Gerd Görtz
Hallo Frau Harnack-Schad,
in DATEV lassen sich leider keine individuellen Währungen anlegen, um Cryptowährungen effektiv in der Buchhaltung zu verwalten.
Da Kryptowährungen eine hohe Volatilität haben und der Handel mittlerweile ähnlich professionell aufgestellt ist, wie der Handel an der Börse, können hier schnell eine beträgliche Menge an Käufen und Verkäufen und entsprechend auch Buchungssätzen zusammenkommen. Die manuelle Verbuchung ist mM nicht empfehlenswert, bzw. den Aufwand wird Ihr Mandant auch nicht bezahlen wollen.
Am besten Ihr Mandant schafft eine spezielle Crypto Accounting Software an, die seine Wallet Adresse ausliest und die Entwicklungen zu den Tageskursen darstellt. Auf Basis dieses Nebenbuchs würde ich dann die Ergebnisse in die Buchhaltung übertragen.
Beste Grüße
Andreas Hausmann