Asche auf mein Haupt ... aber ich komme einfach nicht weiter. Jeder neue Text verwirrt mich nur noch mehr
Mein Fall:
GmbH erbringt nur umsatzsteuerfreie Umsätze
Der (Allein)-Gesellschafter-GF nutzt einen, ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit erworbenen PKW.
M.E. müsste doch dann der geldwerte Vorteil OHNE USt erfasst werden?
Kann die Lösung so einfach sein?
Bisher fuhr er einen Wagen, bei dem theoretisch VST-Abzug möglich gewesen wäre.
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung hatte in dem Fall nach der Vereinfachungsregel der
OFD Frankfurt vom 7.8.2002 abgerechnet:
Kein VSt-Abzug aus der Anschaffung
1%-Regelung
USt auf den Eigenverbrauch bei gleichzeitigem pauschalem Vorsteuerabzug in Höhe von 80% der Umsatzsteuer
Verkauf des Wagen wieder umsatzsteuerpflichtig bei gleichzeitiger Korrektur der Vorsteuer nach 15a UStG
Die Verfügung der OFD ist ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der PKW ohne VSt-Abzugsrecht erworben wurde.
Ich orientier mich mal am Gesetzeswortlaut:
Wird der PKW entgeltlich überlassen (z.B. im Rahmen eine Anstellungsverhältnis), § 3 Abs. 9 UStG -> Umsatzsteuer,
egal wie der Eingangsumsatz aussieht.
Wird der PKW unentgeltlich überlassen (VGA?), § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG -> keine Umsatzsteuer mangels Vorsteuerabzug beim Gegenstand.
Lösung könnte sein, das Fahrzeug nicht dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Aber ob das bei einem PKW einer GmbH geht wage ich zu bezweifeln.
Wenn du zum Ergebnis kommst mit UST auf jeden Fall am Jahresende den NWB KfzRechner laufen lassen, und eine sachgerechte Schätzung für die mit VoSt belasteten Kosten vornehmen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.