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Akteneinsichtsportal

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letzte Antwort am 28.07.2019 17:36:59 von agmü
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rahayko
Fortgeschrittener
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute erreichte mich das KammerKäseblatt mit folgender interessanten Nachricht:

Die Justiz hat mitgeteilt, dass das Akteneinsichtsportal unter

https://www.akteneinsichtsportal.de für die Gewährung elektronischer Akteneinsicht

nunmehr grundsätzlich zur Verfügung steht. Es besteht die Möglichkeit für

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, unter der genannten Adresse Einsicht in

elektronische Akten zu nehmen.

Nachdem der Anwalt bei Gericht Akteneinsicht beantragt hat, der Antrag geprüft und

bewilligt wurde, legt das Gericht die e-Akte unter einem bestimmten Link auf dem

jeweiligen Gerichts- oder Landesserver ab und übermittelt dem Antragsteller die

Zugangsdaten zum e-Akte-Portal und den Link zur e-Akte. Die Anbindung des

elektronischen Akteneinsichtsportals an das beA-System ist in Planung. Daher

übersendet derzeit die akteneinsichtsgewährende Stelle den Kollegen das Anschreiben

mit entsprechenden Zugangsdaten noch auf dem Papierweg.

Sodann kann sich der Antragsteller beim Akteneinsichtsportal anmelden und über den

entsprechenden Link zur e-Akte gelangen, die er einsehen möchte. Die in der Mitteilung

ausgegebenen Zugangsdaten sind für 30 Tage gültig. Ebenso lange wird die Akte über

das Akteneinsichtsportal zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei

Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des

Akteninhalts erfolgt während des Bereitstellungszeitraums nicht. Die Akte hat den Stand

des jeweiligen Bereitstellungszeitpunktes.

Die BRAK hat beim federführenden Ministerium angefragt, ob das Anschreiben zur

Übermittlung der Zugangsdaten nicht auch via beA erfolgen könne. Wir werden Sie

diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Im Übrigen verweist die BRAK auf die Informationen zum Akteneinsichtsportal unter

www.ejustice-bw.de.

»

Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt (sammel können)?

Spannend wird sicherlich auch die Behauptung, es werde ans beA angebunden.

Schöne Grüße aus dem Norden

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
alfzedler
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

das würde ich ja gern gefahrlos testen. Fingierte Einsichtsgesuche stehen aber leider nicht im Einklang mit der Rechtsordnung.

VG

AZ

Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Danke für die Info,

als Interessierter wage ich hier mal eine Frage einzubringen. Da es neutral „Akteneinsichtsportal“ und nicht „RA...“ heisst, müsste doch auch der Normalbürger Zugang erhalten, wenn er z.B. bei der Stasiunterlagenbehörde mit dem nPA Akteneinsicht beantragt hat.

Natürlich mit KW und PW.

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agmü
Meister
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Erfahrungen mit diesem Portal habe ich noch keine sammeln können;  allerdings bezweifle ich, das Protal in den nächsten Jahren überhaupt nutzen kann. Die Gerichte, mit denen ich hauptsächlich kommuniziere schaffen es noch nicht einmal das eEB fehlerfrei umzusetzen. 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Görtz,

das Portal ist "frei geschaltet" und bei der Anmelderoutine wird nur nach "Benutzername" und "Kennwort" gefragt. 391561_pastedImage_0.png

Wie schon Kollege Zedler geschrieben hat, gibt´s weder eine Testanmeldung, noch ist ein "Fake-Akteneinsichtsgesuch" zulässig, weshalb wahrscheinlich im Moment nur eine ganz erlauchte Gruppe von Testern da "mitspielen" dürfen.

Zudem ist die e-Akte bei Gericht noch nicht verpflichtend eingeführt. Im beA-Newsletter wird u.a. darauf hingewiesen, dass grade erst die gesetzlichen Regelungen zur e-Akte im Strafverfahren im Referentenentwurf vorliegen. Das Portal soll aber wohl "bloß" die ohnehin als e-Akte geführten Verfahren zur Einsicht anbieten - so verstehe ich das wenigstens.

Ich habe zwar schon vereinzelt pdf-Akten von Strafgerichten auf DVD bekommen - ob das selbe System aber auch in der e-Akte gilt/funktioniert??? Wer kann schon wissen, was unser Gesetzgeber so alles am Komplexitäten bereithalten will.

Langer Rede-kurzer Sinn. Ich denke, dass - solange es keine e-Akte gibt, das "Akteneinsichtsportal" ein Testsystem ist, ABER m.E. grundsätzlich von beA bzw. RA-Zulassung unabhängig sein müsste, solange die Authentifizierung des Einsichtnehmenden/zur Einsicht Eingeladenen elektronisch sicher gestellt ist - und das geht technisch auch ohne beA.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Herr Renz

vielen Dank für die Info. Als nicht RA getraut man sich erst einmal nicht dort einzusteigen. Bin gespannt, welche Behörden sich da alles einklinken werden.

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agmü
Meister
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Bin gespannt, welche Behörden sich da alles einklinken werden.

Wenn Sie sich das "Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und  zur weiteren Föderung des elektronischen Rechtsverkehrs" vom 05.07.2017 (kein Tippfehler) genauer ansehen, soll die elektronische Akte und damit die elektronische Akteneinsicht in allen Verfahren der Justiz (Zivil, Straf, Verwaltung, Sozial, Finanzgericht, Handelsregister, Genossenschaftsregiter) elektronische Akten eingeführt und dann über das Protal zugänglich sein.

In FG-Verfahren wird es spätestens ab 01.01.2026 ernst.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 28.07.2019 17:36:59 von agmü
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