Ein Einzelunternehmer übergibt sein Unternehmen unentgeltlich an seine Tochter. Die Buchwerte im Anlagevermögen werden von der Tochter übernommen.
Wie ist hier das Buchungsverhalten zu beurteilen.
Werden beim abgebenden Unternehmer die Buchwerte über Privatentnahmen gebucht oder bleiben die Buchwerte aus dem Anlagevermögen einfach stehen?
Wie müssen bei dem empfangenden Unternehmer (Tochter) die Buchwerte erfasst werden? Buchwerte an Privateinlagen oder Buchwerte an Konto # 9000 EB-Werte?
Kann mir hier jemand die korrekten Buchungssätze sagen?
Es liegt ein Fall der Gesamtrechtnachfolge vor. Ich habe in der Vergangenheit bei solchen Fällen einen Stichtagsabschluss erstellt, falls Übergabe nicht sinnvollerweise zum Jahreswechsel erfolgte. Der Folgezeitraum ging ganz normal über die neue Inhaberin weiter, d.h. via EB-Werte unter Fortführung aller beim Vorbesitzer angewandten Methoden.
FG Ivonne Voigt