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Übermittlungstermin UST-Voranmeldung dauerhaft "vorverlagern"

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letzte Antwort am 18.07.2019 15:56:50 von Tobias_Ettl
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marcohüwe
Meister
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Nachricht 1 von 2
314 Mal angesehen

Hallo,

ohne jetzt den Nutzen/Hintergrund etc. weiter zu erläutern:

Kann ich mandantenbezogen oder kanzleiweit einstellen, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen "früher" übermittelt werden? Also entgegen der DATEV-Logik, wo bis zum letzten Tag (idR der 10.) gewartet wird? Z.B. so das standardmäßig zum 9. übermittelt wird?

Wie ich das pro Mandant temporär ändern (Übermittlungstermin in Übersicht DÜ Finanzverwaltung) kann ist bekannt.

Der möglichen Konsequenzen bin ich mir dabei auch bewusst (z.b. berichtigte VA).

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
165 Mal angesehen

Hallo Herr Hüwe,

dies können Sie für Gutschriften individuell bei jedem Mandat einstellen. Hier können Sie in der Auswertung USt-VA folgendes hinterlegen:

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Wenn Sie die USt-VA per Telemodul übermitteln ist die Übermittlung immer sofort ans Finanzamt. Eine Möglichkeit dies erst für einen zukünftigen Tag zu übermitteln, mit Bearbeitung im Programm per heute, ist mir hier nicht bekannt.

Wenn Sie das DATEV-RZ nutzen, wird hier im ersten Schritt immer der gesetzliche Übermittlungstermin als Sendedatum vorbelegt. Dies kann manuell abgeändert werden, wie Sie selbst beschrieben haben(Bestand-Daten holen-Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung). Eine Möglichkeit dies automatisch auf sofortige Übermittlung oder einen abweichenden Termin umzustellen kenne ich nicht und ist aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll, da für Gutschriften die Ausnahmemöglichkeit einer sofortigen Übermittlung geschaffen wurde.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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letzte Antwort am 18.07.2019 15:56:50 von Tobias_Ettl
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