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Unwiderruflich bezahlte Freistellung und Arbeitsunfähigkeit

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letzte Antwort am 24.07.2019 14:16:12 von Monique_Müller
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corinnaulber
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe bei folgendem Fall ein Problem bei LODAS:

Einem Arbeitnehmer wurde am 17.07. zum 31.08. gekündigt mit unwiderruflich bezahlter Freistellung.

Am 18.07. legt der Arbeitnehmer eine AU-Bescheinigung vom Arzt vor mit Zeitraum 18.07. - 26.07.

Ich habe im Programm die Freistellung (18.07.-31.08.) unter Fehlzeiten erfasst. Die Erfassung der AU lässt das Programm nicht zu.

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse hat der Arbeitgeber aber einen Anspruch auf den Auswendungsausgleich.

Muss ich die unwiderrufliche Freistellung um die Zeiten der AU kürzen, d. h. ab dem 27.07. - 31.08.?

Welchen Zeitraum muss ich erfassen, damit ein Antrag auf AAG erstellt wird?

Vielen Dank.

Corinna Ulber

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Ulber,

in LODAS kann für einen Zeitraum nur eine Fehlzeit erfasst werden. Erfassen Sie daher zunächst den AU-Zeitraum. Sollten weitere AU-Bescheinigungen folgen, können Sie immer wieder das Ende-Datum anpassen. Sollten keine weiteren AU-Bescheinigungen erfolgen, erfassen Sie dann für die restlichen Tage, die Fehlzeit zur unwiderruflich bezahlten Freistellung.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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corinnaulber
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

bei der unwiderruflich bezahlten Freistellung besteht keine UV-Pflicht für laufendes Entgelt. Dies ist aber nicht gegeben, wenn ich den AU-Zeitraum mit der Lohnart 145 abrechne. Muss ich eine neue Lohnart zur Stammlohnart 145 anlegen, in der ich die Angaben zur Unfallversicherungspflicht auf "nicht UV-pflichtig" ändere?

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Ulber

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
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Hallo Frau Ulber,

ist die Lohnart 145 UV-frei abzurechnen, so muss diese neu angelegt und auf "nicht UV-pflichtig" geschlüsselt werden.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Monique Müller
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letzte Antwort am 24.07.2019 14:16:12 von Monique_Müller
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