Hallo zusammen,
ich habe bei folgendem Fall ein Problem bei LODAS:
Einem Arbeitnehmer wurde am 17.07. zum 31.08. gekündigt mit unwiderruflich bezahlter Freistellung.
Am 18.07. legt der Arbeitnehmer eine AU-Bescheinigung vom Arzt vor mit Zeitraum 18.07. - 26.07.
Ich habe im Programm die Freistellung (18.07.-31.08.) unter Fehlzeiten erfasst. Die Erfassung der AU lässt das Programm nicht zu.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse hat der Arbeitgeber aber einen Anspruch auf den Auswendungsausgleich.
Muss ich die unwiderrufliche Freistellung um die Zeiten der AU kürzen, d. h. ab dem 27.07. - 31.08.?
Welchen Zeitraum muss ich erfassen, damit ein Antrag auf AAG erstellt wird?
Vielen Dank.
Corinna Ulber
Hallo Frau Ulber,
in LODAS kann für einen Zeitraum nur eine Fehlzeit erfasst werden. Erfassen Sie daher zunächst den AU-Zeitraum. Sollten weitere AU-Bescheinigungen folgen, können Sie immer wieder das Ende-Datum anpassen. Sollten keine weiteren AU-Bescheinigungen erfolgen, erfassen Sie dann für die restlichen Tage, die Fehlzeit zur unwiderruflich bezahlten Freistellung.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
bei der unwiderruflich bezahlten Freistellung besteht keine UV-Pflicht für laufendes Entgelt. Dies ist aber nicht gegeben, wenn ich den AU-Zeitraum mit der Lohnart 145 abrechne. Muss ich eine neue Lohnart zur Stammlohnart 145 anlegen, in der ich die Angaben zur Unfallversicherungspflicht auf "nicht UV-pflichtig" ändere?
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Ulber
Hallo Frau Ulber,
ist die Lohnart 145 UV-frei abzurechnen, so muss diese neu angelegt und auf "nicht UV-pflichtig" geschlüsselt werden.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG