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Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Mehrfachbeschäftigungen, Korrektur

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letzte Antwort am 12.09.2022 17:25:03 von _JuliaBorowski_
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lll
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Datev Lohn und Gehalt

Eine Mitarbeiterin hat woanders eine Hauptbeschäftigung und bei uns eine Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse 6.

Bei der Berechnung des Zuschuss zum Mutterschaftsgeld müssen der andere Arbeitgeber und ich den 13 Euro-Abzug (Mutterschaftsgeld) teilen.

Unter "Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung - Nebenverdienst netto pro Tag" soll ich den täglichen Nettobetrag der Hauptbeschäftigung angegeben, oder? (Ich verstehe nicht, warum hier nicht "Angaben zum Mutterschaftsgeld bei der anderen Beschäftigung" heißt oder verstehe ich hier was falsch?)

Im Mai wurde da ein geschätzter Betrag angegeben. Gehaltsabrechnung u. Antrag auf U2 für Mai alles erledigt. Von dem tatsächlichen täglichen Nettobetrag habe ich im Juli erfahren und er ist höher als der geschätzter Betrag. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterin im Mai weniger Geld bekommen hat und ich weniger U2-Erstattung erhalten habe. Für die Gehaltsabrechnung Juli habe nun den tatsächlichen Betrag angegeben und dachte, dass Datev die Korrektur für Mai machen würde. Aber Datev hat den tatsächlichen täglichen Nettobetrag nur für Juli berücksichtigt, leider keine Korrektur für Mai.

Was kann ich machen, damit Datev in der Gehaltsabrechnung Juli die Korrektur für Mai und die Korrektur für den Antrag auf U2 im Mai macht?

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe im Voraus!

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

erfassen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz in der Registerkarte Verdienstangaben den Nebenverdienst netto pro Tag, wenn neben der hier abgerechneten Beschäftigung eine weitere Beschäftigung vorliegt. Hierbei kann es sich auch um eine Hauptbeschäftigung handeln.

Von beiden Beschäftigungen werden dann die Netto-Beträge als Basis zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen. Mit der Abrechnung erhalten Sie ein Berechnungsschema. Dort können Sie die komplette Berechnung nachvollziehen.

Damit in Ihrem Fall eine Korrektur für Mai erfolgt, führen Sie bitte die Lohnabrechnung 07/2019 durch. Hinterlegen Sie im Dialog "Lohnabrechnung" im Feld "Erster Monat der Nachberechnung" den Monat 05/2019.

Dadurch erzeugt Lohn und Gehalt eine Nachberechnung und korrigiert den U2-Erstattungsantrag.

Es wird keine automatische Nachberechnung  bei Änderungen unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz durchgeführt.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lll
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Vielen herzlichen Dank!!! Wieder was gelernt!

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antjepinkwart
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Hallo Nina,

wir haben in unserer Kanzlei jetzt auch so ein Lohnproblem.

Die Arbeitnehmerin wird bei uns als geringfügige Beschäftigung abgerechnet und hat eine Hauptbeschäftigung.

Mutterschutz ist eingetragen.

Wo muss ich das Netto-Entgelt vom Hauptarbeitgeber eintragen? Wenn ich unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz in der Registerkarte Verdienstangaben Werte erfasse, rechnet es in der Probeabrechnung den Zuschuss aufgrund des hohen Netto des Hauptarbeitgeber aus.

Viele Grüße

Antje Pinkwart

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lll
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Hast Du unter "Angabe zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung" den Netto-Entgelt vom Hauptarbeitgeber eingetragen? Ich habe dort den Betrag eingetragen und habe Dein Problem nicht gehabt.

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Antje Pinkwart,

der Verdienst aus der Hauptbeschäftigung ist bei der Mitarbeiterin unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz in der Registerkarte Verdienstangaben, unter dem Block Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung bei Nebenverdienst netto pro Tag zu erfassen.

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Die Netto-Beträge aus beiden Beschäftigungen werden als Basis zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen. Mit der Abrechnung erhalten Sie im Zuge der Erstellung des AAG-Antrags U2 die Berechnungsschemata, anhand derer Sie die komplette Berechnung nachvollziehen können.

Viele Grüße

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

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JuWa_01
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Guten Tag,

 

ich hätte hier diesbezüglich auch eine Frage.

 

Es handelt sich hier ebenfalls um eine Arbeitnehmerin mit 2 Beschäftigungen.

 

Ich müsste rückwirkend ab 31.1.2020 die 13 € ändern, da der andere Arbeitgeber jetzt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld gemeldet hat. Die 13  € müssten also aufgeteilt werden in 4,54 € vom anderen Arbeitgeber rückgemeldet und unsere Korrektur von 13 € auf 8,46 €,

 

Mein Problem: Ich kenne das kalendertägliche Nettogehalt beim anderen Arbeitgeber nicht.

Es existiert auch eine Rückmeldung in Datev darüber, aber ich weiß nicht, wie ich es korrekt erfassen soll.

 

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei den 13,00 Euro handelt es sich um das Mutterschaftsgeld, dass von der jeweiligen Krankenkasse an die Arbeitnehmerin pro Kalendertag gezahlt wird.


Verdient die Mitarbeiterin durchschnittlich mehr als 13,00 Euro netto am Tag, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen (§ 20 MuSchG).


Eine Aufteilung der 13,00 Euro aufgrund von zwei Beschäftigungen ist im Programm Lohn und Gehalt nicht möglich. Ein fixer "Eurobetrag", der hier angesprochen wird, kann in den Stammdaten nicht vorgegeben werden.


Nur durch die Angabe des Nebenverdienstes netto pro Tag aus dem anderen Beschäftigungsverhältnis in den Mitarbeiterstammdaten, ist eine anteilige Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld möglich.


Entsprechende Informationen und ein konkretes Berechnungsbeispiel für diesen Sachverhalt finden Sie in dem Dokument 5303174 "Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)" unter Punkt 3.5.


Um welche Rückmeldung handelt es sich, die wie Sie schilderten bei Ihnen in Lohn und Gehalt eingespielt wurde?


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JuWa_01
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Vielen Dank für die Nachricht. Die Krankenkasse hat das kalendertägliche Mutterschaftsgeld vom 2. Arbeitgeber eingespielt. Ich benötige aber das kalendertägliche Netto-Gehalt, was ich aus Datenschutzgründen nicht erhalte.

Was kann ich hier denn tun, um korrekt rückwirkend abzurechnen? Per Dreisatz zu Fuß ausrechnen? Bietet Datev da keine komfortablere Lösung an?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wie von @Darlene_Pfahler bereits beschrieben, erfolgt in Lohn und Gehalt die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld automatisch, sofern das tägliche Netto-Entgelt der weiteren Beschäftigung eingegeben wird. Da der Zuschuss grundsätzlich aus dem Gesamt-Netto der beiden Beschäftigungen errechnet wird, ist der Nebenverdienst netto pro Tag zwingend erforderlich. 


Lohn und Gehalt führt in diesem Fall keine automatische Berechnung des kalendertäglichen Netto-Entgelts durch. Die manuelle Erfassung des Betrages hinterlegen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz | Reiter "Verdienstangaben"


Vielleicht hat jemand aus der Community noch einen Tipp für Sie?


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
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Hallo,

 

welchen kalendertäglichen Nettolohn trage ich ein, wenn die Mitarbeiterin ein variables Gehalt hat? Rechne ich dann die letzten drei Nettolöhne zusammen und teile das durch 90 Tage? 

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TN
Fachmann
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Bei uns gibt es die Tendenz, in diesem Fall die letzten 3 Monate jeweils zu unterscheiden (also jeden Monat : 30) und dies in den Monatsstammdaten zu hinterlegen.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Ich habe jetzt noch einmal alles manuell nachgerechnet und komme auf das Gleiche Ergebnis wie DATEV.

 

Der kalendertägliche Nettolohn ergibt im Durchschnitt die gleiche Summe, als wenn ich jeden Monat für soch im DATEV eingebe.

 

Aber ich danke trotzdem für den Hinweis.

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letzte Antwort am 12.09.2022 17:25:03 von _JuliaBorowski_
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