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Kontoabrufe werden in Rechnung gestellt!

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letzte Antwort am 15.07.2019 14:33:01 von galerieart
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vocaris
Einsteiger
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Nachricht 1 von 28
3214 Mal angesehen

Hallo Gemeinde,

habe wieder mal ein Punkt mit DUO, wo ich mich nur aufregen kann.

Also ich bin Mandat und nutze DUO Standard.

Ich habe in DUO im Bereich Bank unsere beiden Konten hinterlegt. Die Umsätze werden per HBCI abgeholt. Warum mache ich das, damit ich als Mandat meine Belege den Umsätzen zuordnen kann. In der Folge kann das StB buchen.

Jetzt habe ich meine erste DOU Rechnung von der Datev bekommen.

Dort tauchen nun 2 Positionen auf die mir nix sagen.

RZ-Bankinfo/Archiv-Zahlungsaufträge Art. Nr. 20490 1,30€ für Mai und 1,30 für Juni.

Habe dann das StB gefragt, was das seins soll.

Als Info bekomme ich die Antwort. Weil ich dem StB keine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt habe und folgedessen das StB die Umsätze  nicht abholt, habe ich diese Kostenposition.

Wenn dem so ist, muss ich mich doch an den Kopf packen.

Ich hole die Umsätze ab und ordne sie den Belegen zu. Das ist Arbeit und scheint mich 1,30€ zusätzlich zu kosten.

Wenn ich das "löschen" lasse, dann muss das StB die Umsatze holen. Und muss auch in der Lage sein, meine Belege den Umsätzen zuzuordnen.

Ich würde somit Geld und Arbeit sparen. Habe aber ggf. zig FiBu Korrekturen, falls das StB die Belege falsch zuordnet.

Ist diese Darstellung korrekt?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 28
1288 Mal angesehen

1. Die Bankfunktion in DUO (und alles andere) soll in erster Linie Sie als Unternehmer unterstützen und nicht den StB (Kontrolle der Geschäftsvorfälle, ausführen von Überweisungen nach Zahlungsvorschlägen etc), an dieser Stelle ordnen Sie eben auch ggf. Geschäftsvorfälle den Bankvorgängen zu (dies müssten Sie in der analogen Welt ja mit dem Papier auch machen).

2. Wenn Sie die Kosten für den Service nicht an DATEV direkt zahlen würden, sondern Ihr StB würde dies machen, würde dieser Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Das Ergebnis bleibt gleich.

Das einzige was hier schief läuft ist, das man Sie offenbar nicht über die Zusammenhänge und Kosten informiert hat. Wir tun dies gegenüber unseren Mandanten.

Wurden Sie mit DUO "zwangsbeglückt" oder wollten Sie dieses Programm haben?

vocaris
Einsteiger
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Nachricht 3 von 28
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1. Die Bankfunktion in DUO (und alles andere) soll in erster Linie Sie als Unternehmer unterstützen und nicht das StB (Kontrolle der Geschäftsvorfälle, ausführen von Überweisungen nach Zahlungsvorschlägen etc), an dieser Stelle ordnen Sie eben auch ggf. Geschäftsvorfälle den Bankvorgängen zu (dies müssten Sie in der analogen Welt ja mit dem Papier auch machen).

KORREKT

Laut StB würden die Kosten entfallen, wenn die die Daten abrufen. Ist das korrekt?

Bzgl. der Kostenthematik ist DATEV sowas von..... Da blickt keiner durch. Man wird immer gelockt mit den Std. Preisen und versteckt bekommt man zig Sachen drauf. Std. Antwort von DATEV. "Das steht überall". Klar. Der Dschugel auf der DATEV Seite ist so undurchsichtig. Grausam....

OK. Ich würde mal schätzen. Auch wenn das StB die Daten abruft, würde ich mit den 1,30€ pM belastet? Korrekt...

Das StB war/ist nämlich immer total scharf darauf die Zugangsdaten zu bekommen, um selber abzurufen. Macht aus meiner Sicht 0 Sinn. a) gebe ich meine Daten nicht preis und b) ich richte bei der Bank auch keinen 2 User ein. Kostet auch wieder monatlich Geld.

Was ist eigentlich, wenn ich gar keine Bank einbinde. Braucht das StB das unbedingt?

Zum Buchen reichen doch dem Grunde nur die Belege.

Meinem alten StB habe ich immer den monatliche Kontoauszug als PDF geschickt. Da ging es ja auch.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 4 von 28
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Sie monieren also die Kosten  i. H. v. € 1,30 im Monat? Was kostet es denn heutzutage, wenn man Kontoauszüge druckt? Geht das noch?

Und wie hat der alte StB das denn abgerechnet, wenn er die Kontoauszüge abgetippt hat?

MfG

A. Hofmeiste

vocaris
Einsteiger
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Nachricht 5 von 28
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Herr andreashofmeister Es geht nicht um das Geld. Es geht um das Grundprinzip.

Und wer druckt noch Kontoauszüge? Die generiert das Onlinebanking on the fly.

Zudem geht es um die Aussage des StB, dass wenn sie das ziehen, es mich nix kostet. Mit Verlaub. Das glaube ich nicht.

Das DUO ist ein Aufzwingen von Tätigkeit und Kosten zu Lasten des Mandanten und obendrein wird der StB ja nicht günstiger. Nein er wird teurer.... Aber gut. ein anderes Thema und gehört nicht zu diesem Thread.

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Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 6 von 28
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Hallo Gemeinde,

habe wieder mal ein Punkt mit DUO, wo ich mich nur aufregen kann.

Also ich bin Mandat und nutze DUO Standard.

Ich habe in DUO im Bereich Bank unsere beiden Konten hinterlegt. Die Umsätze werden per HBCI abgeholt. Warum mache ich das, damit ich als Mandat meine Belege den Umsätzen zuordnen kann. In der Folge kann das StB buchen.

Jetzt habe ich meine erste DOU Rechnung von der Datev bekommen.

Dort tauchen nun 2 Positionen auf die mir nix sagen.

RZ-Bankinfo/Archiv-Zahlungsaufträge Art. Nr. 20490 1,30€ für Mai und 1,30 für Juni.

Habe dann das StB gefragt, was das seins soll.

Als Info bekomme ich die Antwort. Weil ich dem StB keine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt habe und folgedessen das StB die Umsätze nicht abholt, habe ich diese Kostenposition.

Wenn dem so ist, muss ich mich doch an den Kopf packen.

Ich hole die Umsätze ab und ordne sie den Belegen zu. Das ist Arbeit und scheint mich 1,30€ zusätzlich zu kosten.

Wenn ich das "löschen" lasse, dann muss das StB die Umsatze holen. Und muss auch in der Lage sein, meine Belege den Umsätzen zuzuordnen.

Ich würde somit Geld und Arbeit sparen. Habe aber ggf. zig FiBu Korrekturen, falls das StB die Belege falsch zuordnet.

Ist diese Darstellung korrekt?

1. Jeder Steuerberater darf die DATEV-Kosten-Problematik für sich selbst gestalten, deshalb gibt es hier kein richtig oder falsch....

2. die RZ-Bankinfo etc. stellt die Gebühr dar, dass im DATEV-Rechenzentrum elektronische Kontoumsätze und Zahlungsaufträge archiviert werden dürfen. Diese sind für jedes Bankkonto separat fällig! Ob die Kontoumsätze über die DATEV-Mechanik "der RZ-Bankinfo" oder per HBCI-Abruf direkt im DATEV Unternehmen online oder über den lokalen Zahlungsverkehr der DATEV, abgerufen werden spielt hierbei keine Rolle --> d.h. wenn Sie im DUO per HBCI die Kontoumsätze abrufen, dann kann diese der Steuerberater auch für die "interne" Verbuchung verwenden und wenn Ihr Steuerberater täglich die Kontoumsätze automatisch über die RZ-Bankinfo aktualisieren lässt, haben Sie im DUO auch automatisch Zugriff auf die aktualisierten Daten OHNE weiteren Abruf (wenn alles korrekt eingerichtet ist).

Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 28
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Wenn der StB die Kontobuchungen abruft, kostet das auch und wird mit dem Honorar von Ihnen zu zahlen sein (offen oder versteckt). Es kostet eben alles irgendwas.

Des Pudels Kern scheint aber zu sein, dass man Sie über Nutzen und Kosten sowie Sinn des Ganzen nicht aufgeklärt hat. Jetzt kommt etwas überraschendes und das regt erst mal auf - kann ich durchaus verstehen.

Lösung: Termin mit dem StB machen und das Ganze besprechen! Hinterher sollten Sie alles notwendige wissen.

vocaris
Einsteiger
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Nachricht 8 von 28
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Ok lieben Dank für den Input.

Demnach würde ich (wenn der StB die Kontoumsätze abholt) nicht DIREKT mittels der Rechnung der DATEV belastet, sondern der StB. Korrekt?

Ob und wie er ggf. die Kosten auf mich umwälzt ist eine andere Sache.

UND auch wenn der StB im Kanzlei System die HBCI Konten einrichtet, kann ich im DUO Frontend trotzdem die Umsätze abholen? Oder ist das "Abholen" quasi deaktiviert und ich muss warten, bis das StB die Daten abgerufen hat? (oder das geht ggf. immer autom. über Nacht)

Um die Kosten zu sparen, müsste ich also im DUO die Bankverbindung löschen und das StB stellt sie ein.

Ist das so korrekt?

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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 9 von 28
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Sobald Kontoumsätze im DATEV Rechenzentrum gespeichert werden fällt 1,30€ pro Monat pro Konto an. Beim Abruf in DATEV Unternehmen online fallen diese Gebühren ergo auch an, weil Sie im DATEV RZ gespeichert werden.

In der Regel spart man sich durch diesen manuellen Abruf schon viel Geld, da die Banken für die automatisierte Bereitstellung ganz andere Gebühren abrufen.

Ihre persönlichen Zugangsdaten dürfen Sie nach dem Vertrag mit Ihrer Bank gar nicht Ihrem Steuerberater geben. Auch ist es fraglich, ob im Zuge der Umsetzung der PSD2 Richtlinie der Abruf durch den Steuerberater weiterhin in  kostengünstigen Variante möglich ist.

MA der DATEV dürfen mich gerne korrigieren, falls ich etwas falsch wiedergebe.

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vocaris
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Nachricht 10 von 28
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Hallo Herr andreashausmann​,

"Sobald Kontoumsätze im DATEV Rechenzentrum gespeichert werden fällt 1,30€ pro Monat pro Konto an. Beim Abruf in DATEV Unternehmen online fallen diese Gebühren ergo auch an, weil Sie im DATEV RZ gespeichert werden."

Kann ich ja nachvollziehen. Deshalb war ja meine Frage, dass wenn ich im DUO die Bankdaten jetzt lösche, also diese Umsätze nicht mehr abholen kann. Parallel as StB bei Kanzleisystem die Konten anleget.

a) ich keine monatlichen direkt DATEV Kosten habe

b) ich um DOU die Kontoumsätze aber sehe, die das StB "geholt" hat. Denn ich muss ja die Belege zu den Umsätzen buchen

c) ich, obwohl das StB die Umsätze nur "holen" kann trotzdem einen Botten zum Holen der Umsätze habe.

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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 11 von 28
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Hallo Herr Krämer,

wenn keine Kontoumsätze im DATEV RZ für 1,30€ gespeichert werden, sehen Sie auch in DUO keine Kontoumsätze. DATEV ist es egal wie diese ins RZ kommen.

Der einzige Weg die 1,30€ zu umgehen ist die Kontoumsätze lokal mit Bankzugangsdaten abzurufen oder als MT940 Datei einzuspielen. Beides keine Wege, die ich um 1,30€ im Monat zu sparen gehen würde, da der Prozess hier sehr störungsanfällig wird.

Auch wenn die 1,30€ pro Konto Sie stören, ich würde diese Gebühr einfach zahlen, jede andere Lösung, die mir einfallen würde, wäre sehr viel teurer.

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vocaris
Einsteiger
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Nachricht 12 von 28
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Hallo Herr Hausmann,

aber die Frage wurde immer noch nicht beantwortet. Ihr letzte Beispiel ist jetzt die Lösung, dass keine der beiden Seiten die Daten im RZ speichert. Ich möchte wissen, wenn das StB im DATEV Kanzlei die Bankdaten hinterlegt hat und das StB dann von der DATEV auch diese Leistung berechnet bekommt, ob ich um DUO dann:

1) die abgeholten Umsätze sehen? (gehe ich mal von aus)

2) ob ich im DUO im Bankmodul einen Button habe um die Bankumsätze aktiv abzuholen (denn bei jeder Abholung ist die Eingabe des PINs notwendig solange es noch HBCI ist).

Warum frage ich das?

Wenn 1 und 2 mit JA beantwortet werden. Dann gehe ich ins StB und wir richten dort die Bankkonten ein. Ich gebe die Zugangsdaten ein. Somit gebe ich die Daten nicht an das StB weiter.

Wenn 2 ja, kann ich im DUO dann die Daten abrufen und die Belege dann den Umsätzen zuordnen.

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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 13 von 28
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Hallo Herr Krämer,

entschuldigen Sie die Kommunikationsschwierigkeiten.

Ich hoffe, dass ich nun verstanden habe auf was Sie hinaus wollen.

Auf Frage 1) und 2) kann ich mit ja antworten. Theoretisch ist das möglich, warum es praktisch artet dies aber in einem hohen Verwaltungsaufwand aus. Sie werden jetzt wahrscheinlich k**zen.

Wenn Sie direkt von DATEV eine Rechnung erhalten, hat Ihre Steuerkanzlei der DATEV erlaubt Ihnen alle unter Ihrer Kundennummer (bei DATEV Beraternummer) bezogenen Leistungen direkt an Sie weiterzuberechnen. D.h. DATEV rechnet alles was unter Ihrer Kundennummer gespeichert ( oder Software Lizenzen) ist direkt an Sie ab.

Das sollten in Ihren Fall folgende Positionen sein:

- 10,50 Lizenz DATEV Unternehmen online

- mind. 3,50 für Speicherkosten

- 1,30 pro Bankkonto

Sollten o.g. Positionen nicht auf Ihrer Rechnung auftauchen kann ich Ihnen nur empfehlen direkt mit DATEV Kontakt aufzunehmen, um zu klären warum eine der Positionen fehlt bzw. warum die anderen berechnet werden.

Speicherkosten und die Gebühren für die Speicherung der Kontoumsätze müssen immer unter der Kundennummer abgespeichert sein unter der auch die Buchhaltung erstellt wird, sonst hätte die Kanzlei keinen Zugriff auf die Daten aus der Buchhaltung.

D.h. würde die Kanzlei Ihre Kontoumsätze abrufen und Ihnen im Unternehmen online bereitstellen, würden die Gebühren trotzdem auf Ihrer Rechnung landen, weil die Buchhaltung weiterhin unter Ihrer Kundennummer erstellt wird.

Man könnte natürlich jetzt überlegen das alles umzustellen, aber der Aufwand wäre unverhältnismäßig.

ACHTUNG Sollten Sie es dennoch umstellen wollen, auf Grund durch die im September verpflichtende Zahlungsdienstleister Richtlinie wird es notwendig sein die HBCI Verbindung anzupassen. Dies wird es erforderlich machen, dass mind. alle 90 Tage eine TAN zum Abruf der Kontoumsätze notwendig ist. Hat sich nicht die DATEV ausgedacht, sondern die Bafin. Bitte behalten Sie dies im Hinterkopf.

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vocaris
Einsteiger
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Nachricht 14 von 28
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Hallo Herr Hausmann,

danke nochmals für die Info und dass Sie sich diesen Fragen stellen.

Es werden nicht immer die Speicherkosten auf den DATEV Mandanten umgelegt. Vielen StB nutzen den Dienst, dass die gesamten Speicherkosten bei der Kanzlei liegen und diese dann die Kosten auf die SB Rechnungen verteilen, In meinem Fall zahle ich eine monatliche Pauschale für  alles FiBu, USt VA, 4 3er sowie für den Speicher. Von daher will ich dem Grunde will ich auch nicht diese Bankkosten tragen (auch wenn es nur 1,30 sind). Ich buche bzw. ordne Belege zum Umsatzposten 1x im Monat zu. Ich könnte prima mit einem CSV oder MT940er Format leben. Muss halt die Kanzlei einlesen. Sache von 2 Minuten.

Bzgl. der neuen HBCI Thematik bzw. PSD2 müsste man dem StB schon einen Zweit Account bei der Bank einrichten, sonst klappt das zukünftig gar nicht. Der Weg, dass das der Mandat macht finde ich ablauftechnisch schon gut. so. Aber halt wieder ein Kosten und Aufwandspunkt, der vom StB in  Richtung Mandaten geht.

Aber das ist wie oben schon einmal erwähnt ein anderes Thema.

Damit soll es in diesem Thema auch gut sein. Ich klicke bei Ihrem letzten Thread Herr Hausmann auf "Stimmt! Jetzt als richtige Antwort markieren"

Allen Anderen aber auch vielen Dank fürs Mitdiskutieren und ein schönes Wochenende.

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0815
Fachmann
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Nachricht 15 von 28
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Hallo,

Muss halt die Kanzlei einlesen. Sache von 2 Minuten.

2 min × Stundensatz z. B. 80 € = 2,67 € > 1,30 € …

Einen guten Start in die Woche.

vocaris
Einsteiger
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Nachricht 16 von 28
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Naja. Sinnfreier Beitrag.

Nix Std. Satz. Integraler Bestandteil der Abrechnung zu §14 StBVV.

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0815
Fachmann
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Nachricht 17 von 28
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Dito.

Eine Pauschale wird nicht nach (ungefährem) Aufwand kalkuliert?

galerieart
Einsteiger
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Nachricht 18 von 28
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Das ist doch aber ein Problem zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater und nicht zwischen Ihnen und der DATEV bzw, der Community hier.

Ich kann Ihren Sachverhalt momentan nicht nachvollziehen.

Bisher haben wir mit Lexware Lohn und Gehalt gearbeitet, das kostete schon mal 35,- € im Monat , dann hatte ich die Buchhalterin für 450,-  zzgl. 30% Minijobzentrale und dann am Jahresende die Anpassungsarbeiten zum Abschluß.

Also ich spare nun reichlich , auch wenn mir bei DATEN manchmal noch einiges verbesserungswürdig erscheint. Wir holen unsere Daten per EBICS von der Bank - hat mich einmalig 15 € gekostet ( = 1 Jahresgebühr HBCI bei Ihnen ).

Vielleicht sollten Sie mal mit Ihrem Steuerberater ein ernstes Wort reden.

Gruß

Peter Bauer

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 19 von 28
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Ich verstehe auch nicht, warum sich der Mandant in einem Forum die Antworten holt (holen muss?), anstelle mit dem Berater zu sprechen, der all diese Dinge aufzuklären hat. 

vocaris
Einsteiger
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Nachricht 20 von 28
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Das könnte daran liegen, dass das StB sich mit DUO im Bereich der Administration etc. nicht auskennt. Wozu gibt es denn das Forum? Wenn das StB Fragen in der Thematik beantworten könnte, wäre der Forumsbereich hier leer. Und es gäbe nur noch die Rubrik "Verbesserungsvorschläge"...Da könnte ich z.B. 100 Posts einstellen. Die Useabillity dieses Programmabschnittes ist grotte...

Aber gut. Dieses Thema hier ist durch. Man kann wohl Thread nicht "schließen", oder?

Sonst würde ich es tun. Ansonsten diskutieren wir hier vom Hölzchen zum Stöckchen.

Nochmals Danke an alle, die zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen haben.

deusex
Experte
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Nachricht 21 von 28
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Es geht um das Grundprinzip und nicht ums Geld, sagten sie. Das bezweifle ich, aber als Scheinargument bezieht man sich gerne auf "Prinzipien".

Dann erlaube ich mir beim "Prinzip" auch nicht die Frage, ob erwartet wird, ob das kostenlos gehen soll und warum man nicht bei "das StB" nachfragt?

Wäre es kostenlos, wäre dieses Thema doch erst gar nicht entstanden ?! Ja, ja, immer dieses Prinzip... "Geld".

Ach ja, "Sache von 2 min" kostet bei einem Stundesatz von 90 Euro genau 3 Euro; dann doch lieber die 1,30 € ! Wir wissen auch, dass eine "Sache von 2 min" geflügelt ausgedrückt ist...

Bei uns ist das einfach "drin" und fertig. Ein UO-Buchhaltung lässt sich sehr gut und günstig kalkulieren.

Mit Verlaub, aber die ganze Argumentationskette empfinde ich ein wenig "fragwürdig". Im Übrigen gibt es eine "DATEV-Speisekarte" und wem der Artikel 20490 nicht schmeckt, bestellt ihn nicht. Das ist nicht das Problem der DATEV.

Mir scheint auch, das Verhältnis zu "das StB" ist da nicht besonders harmonisch... Oh, jetzt habe ich schon geschrieben, obwohl Sie den Beitrag als beendet erklärt haben...

Interessant jedoch auch, wie so priorisiert wird, wenn bspw. zahlreich Stunden und damit oft mehrere hundert Euro investiert werden, um ein Plan-B-System zu installieren, weil bspw. wie hier Plan A 12 x 1,30 €, also 15,60 €/Jahr kosten könnte...

p.s.: An der Stelle sei kurz erwähnt, dass sich das Entgelt für diese Leistung jüngst kurzerhand um 30% erhöht hat ! Ich rechne auch hier mit weiteren Anpassung bei "Kleinposten" generell und würde der DATEV, trotz o.g. Ausführungen, ein wenig Bedacht anraten.

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galerieart
Einsteiger
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Nachricht 22 von 28
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Gute Antwort

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 23 von 28
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Wow !

Wenn das Vertrauen in die Kanzlei oder in den StB oder die StBin schon durch solche Punkte erschüttert wird, dann ist das 'Fundament' des Mandats-Verhältnisses bzw. der Zusammenarbeit nicht gerade stabil.

Ich bin heilfroh, dass wir keine derartigen Probleme haben.

VG

Michael Vogtsburger

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "alles so schön bunt hier !" ... auf dem richtigen Gerät ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
vocaris
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Nachricht 24 von 28
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Habt Ihr ggf. was falsche gefrühstückt heute? Hier ist gar nichts "erschüttert" oder "zerrüttet". Ich versuche mich nur selber zu informieren und schlau zu machen und gehe nicht alle 5 Minuten dem Steuerbüro auf den Senkel.

Von den Mandanten gibt es genug, die alle 5 Minuten dort im Büro stehen und sinnlose Fragen stellen.

Euch ist schon klar wozu so ein Forum ist, oder? Austausch mit Andern, Erfahrungen vermitteln etc.

Und manchmal ist auch ein Steuerbüro  nicht wissend. Insb. wenn die Thematik DUO neu ist. Nicht jedes Büro ist mitten in Düsseldorf oder Köln, wo ggf. alle Mandanten schon seit Jahren DUO nutzen. Es gibt auch ländliche Gebiete wo der Mandat fragt DUO? Was? Ist das eine Krankheit?

Also. Es ist gut jetzt hier... Ggf. kann ja  ein Administrator den Thread auf geschlossen setzen.

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galerieart
Einsteiger
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Nachricht 25 von 28
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Sehr geehrter Herr Krämer,

irgendwie rutschte diese Diskussion in das Niveau üblicher Facebook-Foren ab, eigentlich für ein Fachforum ungewöhnlich und ungewünscht. Also ich habe nicht schlecht gefrühstückt, bedanke mich aber der Nachfrage.

Sie haben selbst auf Probleme mit dem Steuerbüro hingewiesen . Ich gehe meinem Steuerbüro auch nicht ständig auf den Geist - obwohl ich DUO erst seit April nutze und so einiges DATEV-seitg im Argen ist . Bestimmte Dinge habe ich mir anders vorgestellt , die einfach nicht laufen oder so nicht sind obwohl es Basics sein sollten. Aber ich beschwere mich nicht hier darüber das eine bepreiste Leistung auch berechnet wird.

Sie selbst brachten die Probleme mit Ihrem Steuerberater ins Spiel - also wenn ich meinem Steuerberater keinen Zugriff aufs Konto zum Abruf erteile ... ich weiß ja nicht.

Es ist vieles verbesserungsfähig - lassen Sie uns als Mandanten gemeinsam dran arbeiten es der DATEV klar zu machen.

In diesem Sinne einen schönen Tag und Mahlzeit

Peter Bauer

vocaris
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Herr Bauer,

ich habe das Niveau nicht runter gezogen. Aber zum Geschriebenen. Wie wir gelernt habe, macht bzw. soll es keinen Unterschied machen, WER/WO die Kontodaten hinterlegt. Angeblich werde ich als Mandant IMMER mit den Kosten belastet. Hier nur als kleine Randbemerkung: Ohne es genau zu wissen würde ich es differenziert betrachten. Denn viel schreiben auch, dass der Datenplatz im RZ immer dem Mandant belastet wird. Und das stimmt definitiv nicht. Denn ich zahle nix. Das liegt aber an der Einstellung der Kanzlei. Dazu hatte ich weit oben schon einmal was geschrieben. Demnach KÖNNTE ich mir durchaus vorstellen, dass auch die "Bank RZ Gebühr" so laufen könnte. Und das war mein Ziel, da ich mit dem StB eine Monatspauschale vereinbart habe und natürlich versuche darin so viel wie möglich unterzubringen.

Weiterhin habe ich ausgeführt bzw. gefragt, WENN das StB die Kontodaten hinterlegt, OB ich dann auf der DUO Seite die Kontobewegungen abrufen kann. Auch dazu bekam ich keine Antwort. WENN dem nämlich so ist, brauche ich dem StB nicht meine Kontodaten inkl .PIN etc. mitteilen. Wo wir zum nächsten Punkt kommen: Sie dürfen Ihre Kontodaten inkl. PIN etc. gar nicht an einen Dritten weiter geben. Siehe AGB/Vertrag zum Onlinebanking. Ergo benötigen Sie einen Zweitzugang/Alias. Und der kostet bei vielen Bank monatlich Geld. So summiert sich das Eine zum Anderen.

Es ging also nicht immer nur um die 1,30€. Sondern auch um den Zusammenhang auf welcher Seite DUO/Kanzlei REWE wird was wie administriert und was kann man dann auf der DUO Seite tun oder nicht tun.

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galerieart
Einsteiger
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So hörte sich das aber anfangs nicht an und dann wurde es ein Selbstläufer ...

Also, ich mußte meinem Steuerberater keine PIN geben da die Daten per EBICS abgeholt werden.

Die 1,30€ werden mir durch den Steuerberater weiterbelastet.

Sowohl ich alsauch der Steuerberater haben Zugriff - ich kann damit auch Überweisungen machen was er natürlich nicht kann.

galerieart
Einsteiger
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Nachricht 28 von 28
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...  die Commerzbank berechnete einmalig 15,- € für die Einrichtung für EBICS , sonst monatlich nichts. Aber auch sowas können Sie als Geschäftskunde mit Ihrer Bank verhandeln.

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letzte Antwort am 15.07.2019 14:33:01 von galerieart
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