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Bilanzbericht comfort / Berichtschreibung: Bilanz und weiteres sind nur Anlagen?

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letzte Antwort am 12.07.2019 11:45:44 von einmalnoch
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Gelöschter Nutzer
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In der Vorbelegung Berichtschreibung / Jahresabschluss wird das Deckblatt mit "Jahresabschluss" bezeichnet. Danach folgt der Auftrag (Punkt 1)  und anschließend als "Anlagen" (Punkt 2) die Bilanz unsw..

Aus meiner Sicht ist das eine eher falsche Darstellung bzw. wird ein falsches Bild vermittelt, wenn die (eigentlichen) Bestandteile des Jahresabschlusses unter "Anlagen" subsumiert werden. Diese sind ja eben gerade das handelsrechtliche Rechtsgebilde "Jahresabschluss".

Das Inhaltsverzeichnis sieht in etwa so aus:

1. Auftrag

2. Anlagen

       Bilanz
       GuV
    
Unter "Anlage" ist m.E. etwas zu verstehen, nämlich ein Dokument dass als Annex den eigentlichen Sachverhalt nur weitergehend erläutert, in diesem Fall ist die Bilanz aber tatsächlich kein Annex, keine Anlage, sondern Bestandteil des "Jahresabschlusses" selber.

Da der Auftrag an erster Stelle steht, geht der unwissende Empfänger dieses Jahresabschlusses davon aus, dass dieser der eigentliche Kern des "Jahresabschlusses" ist und die Anlagen das Ganze nur erläutern. Inhaltlich ist dies aber nicht so.


Was haben sich die Macher dabei gedacht?

einmalnoch
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BiBer ist nun mal von der Idee her ein Programm zur Berichtserstellung und da ist, der Arbeitsweise der WP geschuldet, die Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht sind da natürlich nur Anlage da nicht selbst gefertigt. Soweit zur Geschichte des Programms.

Es kann der ganze Aufbau natürlich auch individualisiert werden, das Stichwort wäre hier Jahresabschlussauswertungen. Damit kann ein kleiner Bericht mit den Auswertungsteilen Bilanz etc. einschließlich einer Bescheinigung einfach als Musterbericht aufgebaut und gespeichert werden.

Ich verwende die Anlagen ohne die Überschrift nur als Strukturelement.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Gelöschter Nutzer
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Ich würde von DATEV aber trotzdem erwarten, dass eine anständige Vorlage für den Steuerberater bereitsteht. Letztendlich wird auch diese Form wahrscheinlich keinen stören, ich denke aber immer über Vorlagen nach, bevor ich sie verwende. 

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einmalnoch
Experte
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Von der Idee her ja in Ordnung, vom Aufwand her mit Kanonen auf Spatzen...

Mal eben einen Abschluss ausgeben geht ja in KaReWe recht ordentlich, BiBer kann deutlich mehr, hier werden sich die Geister wohl immer scheiden.

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letzte Antwort am 12.07.2019 11:45:44 von einmalnoch
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