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Fehler in Anlage Gem bei gemeinnützigem Verein?

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letzte Antwort am 13.11.2020 15:56:09 von Johannes_Maier
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w-bach
Beginner
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Vielleicht hat jemand auch dieses Problem:

endlich kann man einen gemeinnützigen e.V. über das KSt/GewSt-Proramm erfassen und übermitteln. Dachte ich: Mein Verein hat ca. 70.000€ Umsatz im Zweckbetrieb und 140€ im wirtschaftlichen Betrieb. Gemäß der Hilfe zu Zeile 11 muss ich ankreuzen: "mehr als 35.000 €" da hier beides zählt. Dann erfasse ich brav meinen wirtschaftlichen Betrieb und meinen Zweckbetrieb und möchte elektronisch übermitteln:

geht aber nicht, weil ich eine Fehler-Meldung bekomme:

Dort heißt es dann, der wirtschaftl. Betrieb ist unter 35.000 € (JA!) und ich möchte den Haken ändern.

Aber der Zweckbetrieb ist eindeutig über den 35.000 € und die Hilfe zu Zeile 11 erläutert es anders.

Hatte diesen Fall schon jemand. Wie hat er ihn gelöst. Ich möchte nicht wie in den Vorjahren wieder alles über Elster erfassen ........

danielajo
Einsteiger
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Hallo Frau Werthenbach,

sowohl in der Zeile 10 der Anlage Gem 2018 als auch in der Hilfe zur Zeile 11 steht: Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.

Die Hinweis-Meldung ist also korrekt.

In den Zeilen 9 bis 9b sind die gesamten Einnahmen des Vereins einzutragen. In Zeile 10 (wirtschaftliche Betätigung) sind nur die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu betrachten.

Viele Grüße

Daniela

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w-bach
Beginner
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Hallo Frau Johannes,

ja, soweit konnte ich schon folgen.

Hier ein Auszug aus der Hilfe, über den ich gestolpert bin:

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann entweder steuerpflichtig
oder steuerbegünstigt (Zweckbetrieb) sein.

Somit zählen die Zweckbetriebe aus Zeile 18 bis 24 doch hinzu. Somit ist doch für Zeile 10  noch irrelevant, ob es sich um steuerpflichtige Einnahmen handelt oder Zweckbetriebseinnahmen.

Somit kann ich keine elektronische Steuererklärung erstellen und nicht senden. Ich bekomme die Fehlermeldung immer nur bezogen auf den steuerpflichtigen wirtschaftl. Betrieb.

Viele Grüße

Birgit Werthenbach

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

die Abgabenordnung sagt dazu (§ 64 Absatz 3):

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen

Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 35000 Euro im

Jahr, so unterliegen die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden

Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Insoweit ist der Hinweis, dass die Angabe "mehr als 35.000 Euro" im vorliegenden Fall nicht zu machen ist, korrekt. Dies sollte ggf. im Hilfetext entsprechend genauer beschrieben werden.

Hier ist aber auch der Aufbau der Erklärung (die ja so von der Finanzverwaltung kommt) unsauber und ziemlich missverständlich.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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SB2
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Hallo Herr Lutz,

nach Auskunft vom Finanzamt ist bei einem Zweckbetrieb mit Einnahmen > 35.000 € auch anzukreuzen "Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben >35.000 €" "ja" und der Zweckbetrieb unten aufzuführen. Diese Auskunft erscheint mir auch logisch und das Formular kann scheinbar von Kollegen auch so ausgefüllt werden.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann entweder steuerbegünstigt (Zweckbetrieb) oder steuerpflichtig sein (Amtliche Anleitung VZ 2019 Hinweis 206). Aus meiner Sicht ist somit das Formular in sich stimmig, da die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nicht immer eindeutig ist und bei Einnahmen > 35.000 € eventuell eine Prüfung erfolgen soll.

 

Mit dem Körperschaftsteuerprogramm von Datev ist es meines Erachtens nicht möglich die Anlage Gem korrekt zu übermitteln.

 

Freundliche Grüße

Susanne Baumann

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@SB2  schrieb:

 

Mit dem Körperschaftsteuerprogramm von Datev ist es meines Erachtens nicht möglich die Anlage Gem korrekt zu übermitteln.



Susanne Baumann


Das können Sie dann auch mit dem ELSTER-Programm nicht, da dort die gleiche Logik ist.

 

Insoweit passen die Aussage des Finanzamts und das Programm der Finanzverwaltung auch nicht zusammmen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Baumann,

hallo Community,

 

voraussichtlich ab 27.11.2020 steht eine weitere Version des Programmes DATEV Körperschaftsteuer zum DFÜ-Abruf bereit, mit der die Anlage Gem bei dieser Konstellation

 

  • steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb < 35.000 Euro und damit vollumfänglich steuerbefreit (Zeile 11 der Anlage GK)
  • gesamter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (einschließlich Zweckbetrieb) > 35.000 Euro

korrekt elektronisch übermittelt werden kann. Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt diese Konstellation zu.

 

Folgendes Dokument ist ab Samstag, 14.11.2020 aufrufbar:

 

Fehler Anlage Gem bei vollumfänglicher Steuerbefreiung und Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben über 35.000 Euro

 

 

Folgende Fehlerbereinigung der Anlage Gem ist in dieser Version enthalten:

 

Bei bilanzierenden steuerbefreiten Körperschaften werden die in der Anlage Gem erfassten Einnahmen und der Überschuss/Fehlbetrag des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und übermittelt.

Gemäß Formularbeschreibung sind diese Werte brutto, also einschließlich Umsatzsteuer, auszuweisen und zu übermitteln.

 

Folgendes Dokument ist ab Samstag, 14.11.2020 aufrufbar:

 

KSt 2019: falscher Ausweis der Einnahmen des steuerlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in der Anlage Gem bei Bilanzierer

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

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letzte Antwort am 13.11.2020 15:56:09 von Johannes_Maier
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