Das BZSt ist zuständig für Steuer nach §§ 50, 50a EStG und vergibt eine gesonderte Steuernummer. Wir haben in den Zentralen Mandantendaten das Bundeszentralamt als weiteres Finanzamt angelegt. Beim "normalen" Veranlagungsfinanzamt sind aber schon alle drei Zuständigkeitsarten "Betriebsfinanzamt" "Umsatzsteuerfinanzamt" und "Lohnsteuerfinanzamt" gekennzeichnet. Was tun ?
Hallo,
für welche Anwendung benötigen Sie die Datenübernahme aus den Zentralen Mandantendaten?
Grüße aus Nürnberg
Jürgen Haubner
DATEV eG
Schriftguterstellung.
Hallo Herr Zinger,
um Ihr Anliegen genau einschätzen und beantworten zu können, melden Sie sich bitte im Programmservice.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Kevin Kraus