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Umsatzsteuer Ehefrau

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letzte Antwort am 02.08.2019 14:08:11 von brieden
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jwinter
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Liebe Community,

gibt es wirklich keine "direkte" Möglichkeit die Umsatzsteuer der Ehefrau zuzuordnen?

Folgender Fall:

Ich habe ein Ehepaar, das bisher nur die Einkommensteuer abgegeben hat. Jetzt vermietet aber die Ehefrau seit dem aktuellen VZ umsatzsteuerpflichtig (mit eigener Steuernummer). Wenn ich einfach nur die Leistung Umsatzsteuer anlege, erfolgt die Zuordnung über die Mandantennummer und der Stammdatenabgleich erfolgt mit den Daten des Steuerpflichtigen. Laut Datev kann ich unter "Programmverbindung" - "Stammdatenabgleich" auswählen, wessen Daten abgeglichen werden sollen, aber ich finde es nicht (vielleicht bin ich zu blind).

Nun gut, jetzt kann man die Daten so ändern, wie man sie braucht, man muss aber jedes mal aufpassen, dass man nicht ausversehen die falschen Daten hin- und herschreibt. Außerdem aktualisiert es so ja nicht die Steuernummer (bei ihr als Umsatzsteuerfinanzamt erfasst). Das finde ich etwas nervig.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich immer den Mandantentyp auf Einzelunternehmen ändern muss, sobald die Ehefrau oder die Eheleute gemeinsam eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss/müssen, und als Unternehmen die Vermietung mit der Ehefrau als Betriebsinhaberin bzw. den Eheleuten als Betriebsinhaber anlegen muss?

Ich hoffe ich habe mein Problem halbwegs verständlich rüber gebracht.

Liebe Grüße

J. Winter

mapex
Fachmann
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die leistung ust geht auf die "führende" person oder das UN los. wenn beides der mann ist, muss man entweder eine eigene mandantennummer für die frau anlegen oder einen mischtypen einzelunternehmer.

zumindest nach meinem letzten stand. wir legen keine mischtypen mehr an, sondern trennen personen und unternehmen strikt durch eigene mandantennummern.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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mjachert
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Sie können in den Stammdaten die Ehegatten tauschen. Dadurch ist der Mandant die Ehefrau. Das sollte das Problem lösen.

Grüße

Manuela Jachert

P.S.: Dabei bitte drauf achten, dass die Beziehung auf "ist Ehegatte" steht und nicht auf "hat Ehegatten". Dann sollte es in der Einkommensteuer keine Probleme geben mit Steuerpflichtigem/Ehefrau.

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bfit
Meister
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Nachricht 4 von 14
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Hallo,

um diese ganzen Probleme zu vermeiden, sollten Sie für die Ehefrau eine eigene Mandantennummer (als Einzelunternehmen) anlegen. Habe ich hier auch so und es läuft seit Jahren problemlos.

Stellen Sie sich nur mal das Chaos vor, wenn der Mann eventuell auch noch ein Unternehmen aufmacht und eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben muss.

Viele Grüße

mapex
Fachmann
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nicht die personen tauschen, sonst haben sie in der ESt wieder ein problem. dort ist dere stpfl. IMMER der mann

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KOB
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mjachert
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Das ist nicht korrekt, Herr Ammon!

Wenn man auf die o.g. Beziehung achtet ("ist Ehefrau") funktioniert das in der ESt einwandfrei... Haben wir hier mehr als einmal in den Stammdaten.

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mapex
Fachmann
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ich dachte, wenn man die beziehung IST EHEFRAU hat, dass dann der adressat innerhalb des mandanten zwingend der mann an erster stelle ist. wie kann man denn dann die adressaten nach priorität tauschen?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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mapex
Fachmann
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ich ging nämlich davon aus, dass man den mandanten innerhalb der mandanten-stammdaten ändert und nicht innerhalb der adressaten. muss ich mal probieren

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 14
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Einfach die Beziehungen der Adressaten zum Mandat lösen und dann die Ehefrau als natürliche Person setzen und den Ehemann als Ehegatten.

Durch die Beziehung "ist Ehefrau" versteht ESt das auch und zieht die Stammdaten korrekt

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rukorni
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

ja, das ist eine gute Lösung für solche Fälle. Das handhaben wir in der Kanzlei auch so.

Viele Grüße

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jwinter
Beginner
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Super, das hat geklappt. Vielen, vielen Dank (auch für das super schnelle Antworten, leider kam ich erst heute morgen dazu, mich wieder darum zu kümmern!) 

mapex
Fachmann
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hatte gelegenheit es zu probieren - es klappt. wieder was gelernt. danke

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
f_mayer
Fachmann
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Nachricht 13 von 14
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Obacht falls ein Mandant von "Natürliche Person" auf "Einzelunternehmer" geändert wird, bei Platzhaltern die sich nicht eindeutig auf die Registerkarte "Natürliche Person", bzw. "Unternehmen" beziehen, scheint "Unternehmen" Vorrang zu haben.

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brieden
Einsteiger
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Nachricht 14 von 14
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Grundsätzlich würde ich immer für das Unternehmen eine eigene Mandantennummer vergeben, so geht man diversen Problemen aus dem Weg, auch für später noch anzulegende weitere Unternehmen.

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letzte Antwort am 02.08.2019 14:08:11 von brieden
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