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Bescheidübertragung nach Abhilfe Einspruch in Post, Fristen und Bescheide

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letzte Antwort am 09.07.2019 13:30:06 von Gelöschter Nutzer
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mottstb
Beginner
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Meine Frage:

Ich habe die automatische Bescheidübertragung in Post, Fristen und Bescheide. Jetzt habe ich für einen Bescheid einen Einspruch eingelegt und diesem wurde auch abgeholfen. Ich habe jetzt festgestellt, dass der geänderte Bescheid nicht automatisch übertragen wird. Ich habe in Post, Fristen und Bescheid immer noch den ursprünglichen Bescheid. Gibt es dazu eine Möglichkeit es einzurichten, damit auch die geänderten Bescheide automatisch übertragen werden?

Vielen Dank.

oschmitt
Fortgeschrittener
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Sehr geehrte Frau mottstb,

ich fürchte hier kann die DATEV wenig helfen, das müsste über die Finanzverwaltung geregelt werden.

Die DATEV kann nur die Bescheide zur Verfügung stellen, welche ihr von der Finanzverwaltung auch geliefert werden.

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herr-jfs
Aufsteiger
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Geänderte Bescheide werden nicht rückübertragen, siehe Keine Rückübermittlung der Änderungsbescheide / Folgebescheide

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Gelöschter Nutzer
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Das ist ein "uraltes" Problem der Finanzverwaltung, das wohl daran liegt, dass die elektronische Zustellung geänderter Bescheide bei zwischenzeitlicher geänderter Empfangsvollmacht nicht richtig klappt und deswegen die Zustellung aller geänderter nur per Post erfolgt 😞

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mottstb
Beginner
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Vielen Dank für die Information

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frank Jaf.,

Danke für den LInk.

@Datev: Leider ist nicht erkennbar, von wann das Dokument ist, da als Datumsangabe nur vermerkt ist:

"27.06.2019: Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben."

Aus dem Text ergibt sich, dass es vor August war, aber nicht ob 2017 oder 2018.

Kann die Datev noch einmal bei der Finanzverwaltung nachfragen, wann die Rückübertragung wieder funktionieren wird?

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deusex
Experte
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Hallo Herr Schmitz,

ich weiß nicht ob hier eine geänderte Empfangsvollmacht ursächlich ist, da wir Änderungsbescheide nach Einspruch/Änderung generell nicht elektronisch erhalten; Empfangsvollmachten sind hierbei unverändert gewesen.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Deus Ex,

es ist richtig, dass das auch dann gilt, wenn sich die Empfangsvollmacht sich nicht geändert hat. Da aber die Finanzverwaltung (noch nicht ) nicht feststellen kann, ob sich die Empfangsvollmacht geändert hat, wird eben gar nichts rückübertragen ....

Deswegen die Frage, wie lange das Problem schon besteht.

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DATEV-Mitarbeiter
Maik_Dieringer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Danke für den Hinweis auf die fehlende Jahreszahl. Ich habe das Dokument um die Jahreszahl erweitert. Das Dokument wird voraussichtlich morgen (Dienstag, den 09.07.2019) aktualisiert sein. Es gilt (Auszug aus dem Dokument 1003532):

…..

Die Programmänderungen wurden in allen Ländern im Zeitraum Ende August bis Mitte September 2018 eingesetzt (genauere Terminangaben sind leider nicht möglich, da der Programmeinsatz länderspezifisch erfolgt).

Das bedeutet:

- für die Länder Hessen und Niedersachsen ergibt sich keine Änderung, hier wurden keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide bereitgestellt,

- für alle anderen Länder wurden beginnend ab der 37. KW 2018 keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide mehr bereitgestellt.

LG

Maik Dieringer

DATEVeG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Dieringer,

können Sie jetzt auch noch in die Glaskugel schauen, wann eine Rückübertragung wieder möglich sein wird? Warum geben wir uns soviel Mühe mit der Pflege der Vollmachtsdatenbank, wenn diese Zustellvollmachten nicht beachtet werden?

Viele Grüße

Jupp Schmitz

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letzte Antwort am 09.07.2019 13:30:06 von Gelöschter Nutzer
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