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E-Bilanz: Hinweis auf Rechungslegungszweck bei E-Bilanz

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letzte Antwort am 12.07.2019 09:16:34 von Bernhard_Frauenknecht
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was soll mir dieser - schlecht formatierbar und nicht in die Zwischenablage kopierbare - Hinweis sagen?

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Wenn ich mich im E-Bilanz Assistenten befinde und die Bilanz an das Finanz übermitteln will, was soll dann so ein Hinweis?

Da in den Stammdaten die Möglichkeit fehlt, das Vorliegen einer Einheitsbilanz auszuwählen und damit den Hiweis zu vermeiden, kommt auch bei Kollegen tausendfach dieser unnütze Hinweis. 😞

DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

aufgrund der fehlenden Bereichszuordnung ist es dem E-Bilanz-Assistenten nicht möglich zu bestimmen, um welche Daten es sich handelt. Nachdem der E-Bilanz-Assistent gestartet wird, geht das Programm davon aus, dass eine Steuerbilanz übermittelt wird. Diese Annahme quitiert der Assistent mit der Warnmeldung EBI00048.

Ab der Version 8.1 von Kanzlei-Rechnungswesen (Auslieferung voraussichtlich im August 2019) haben Sie die Möglichkeit unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen bei der Kontenzweckprüfung die Einheitsbilanz zu hinterlegen.

In Bezug auf den neuen Jahresabschluss (Aufbereitung auf Kontenzweckbasis) werden Sie somit zukünftig von der Meldung EBI00048 verschont. Voraussetzung für den Aufruf des E-Bilanz-Assistenten ist dann allerdings, dass bei einer Einheitsbilanz keine bereichsspezifischen Konten (z. B. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände) gebucht sind. In Bezug auf den aktuellen Jahresabschluss (Aufbereitung auf Zuordnungstabellenbasis) bleibt es allerdings noch bei dieser Warnmeldung.

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 12.07.2019 09:16:34 von Bernhard_Frauenknecht
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