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Innergemeinschaftlicher Erwerb bei nur anteiliger unternehmerischer Nutzung

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Einsteiger
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Werte Kolleginnen/en,

ein Mandant hat ein Haus gebaut zur privaten (60%) und unternehmerischen Nutzung (40%). Aufgrund der Grenznähe wurden diverse Baumaterialien in Österreich erworben. Wir haben von den Rechnungen 40% netto als Herstellungskosten erfasst und von der österreichischen USt 40% als Vorsteuervergütungsanspruch, der Antrag war bereits in  Österreich eingegangen (noch nicht bearbeitet).

Der USt-Sonderprüfer ist der Auffassung, dass insgesamt, also zu 100%, ein innergem. Erwerb vorliege, und will deshalb 100% dt. USt auf den i.E. ansetzen und nur 40% VorSt-Abzug darauf zulassen. Das Ergebnis fatal: Doppelt USt in Österreich und Deutschland. Das kann es ja vom Ergebnis her nicht sein (es sei lt. Prüfer nicht sein Problem, dass die urpr. Behandlung fehlerhaft gewesen sei - ich bin allerdings der Auffassung, dass der Erwerb ohne UID nicht fehlerhaft war). Vom Ergebnis her muss die USt innerhalb der Untnehmerkette doch neutral sein.

Nicht überzeugen konnte ich den Prüfer mit der für die 60% nicht vorliegenden gesetzlichen Voraussetzungen für den i.E.: Nach § 1a Abs. Nr. 2 Buchst. a UStG gehört es u.a. zu den Voraussetzungen eines iE, dass der Unternehmer die Gegenstände FÜR SEIN UNTERNEHMEN erwirbt. Unser Mandant  hat das gemischt genutzte Haus zulässigerweise nur zu 40% dem Unternehmensvermögen zugeordnet (Abschn. 15.2c Abs. 2 Buchst. b Punkt 3 UStAE). Somit scheidet es aus meiner Sicht zum einen aus, für die gesamten Einkäufe einen iE anzunehmen. Zum anderen hat unser Mandant die Einkäufe ohne Verwendung seiner dt. UID. getätigt und damit auch zum Ausdruck gebracht, dass die Einkäufe nicht für sein Unternehmen erfolgten.

Eine Aufteilung der Einkäufe war nicht möglich, da es sich in der Regel um Materialien handelte, die nicht direkt dem privaten oder unternehmerischen Hausanteil zugeordnet werden konnten. Insofern gab es nur die Wahl zwischen voll unternehmerisch oder privat. Voll unternehmerisch stimmt auf keinen Fall, das wäre aus meiner Sicht falsch, die gesamten Einkäufe als für das Unternehmen zu deklarieren. Also "musste" der Mandant dem Verkäufer bzw. leistenden Unternehmer gegenüber als Privatperson auftreten, zumal auch die überwiegende Hausnutzung privat ist. Im Ergebnis kam es durch die Handhabung zu einer zutreffenden USt-Belastung: 100% USt gezahlt und 40% Vorsteuer-Erstattung - allerdings nicht in Deutschland, sondern Österreich.

In einem USt-Kommentar (Rau/Dürrwächter; Anm. 203 und v.a. 206, 207) ist zwar die Auffassung vertreten, dass ein iE anteilig besteuert werden kann. Im Ergebnis bleibt dann aber ein Prüfungsergebnis von Null – denn der Erwerbsteuer würde ein genau entsprechender Vorsteuerabzug entgegenstehen.

Wie könnte man nun aber in der Praxis einen anteiligen i.E. erfassen? Es geht ja eigentlich nur eine  buchhalterische Lösung, denn beim Kauf kann der Mandant ja nicht sagen, dass er eine Aufteilung zu zig Prozent braucht. Und verschiedene Rechnungen (mit/ohne öster. USt) geht auch nicht, wenn es sich um einheitliche Gegenstände handelt, die im ganzen Haus verbaut werden.

Wie machen das Kollegen/Innen? Versteuert Ihr den i.E. zu 100% und holt Euch die öster. VorSt zu 100% vom öster. FA wieder (oder einem anderen EU-Land)? Ich habe nun einen korrigierten Erstattungsantrag in Österreich eingereicht. Muss der Mandant in solchen Fällen wirklich zu 100% ohne öster. USt einkaufen durch Angabe seiner UID (obwohl er nur zu 40% die Gegenstände für sein Unternehmen erwirbt)?

Künftig könnte der Mandant das so machen - aber nicht für den zurückliegenden Prüfungszeitraum; da sind auch keine Rechnungskorrekturen mehr möglich - oder hat damit wer Erfahrung, dass z.B. Obi Österreich rückwirkend Rechnungen ändert? Bei Rechnungen könnte ich es mir gerade noch so vorstellen, aber nicht bei Kassenzetteln. Obi wird den Aufwand wohl ablehnen, denn der hat ja nichts falsch gemacht, wenn der Kunde seine UID nicht angibt...

Also hier zusammenfasst meine Fragen:

1. Wie kann man sich gegen eine im Ergebnis doppelte USt aus Österreich und Deutschland im Prüfungszeitraum wehren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

2. (die wichtigere Frage, in die Zukunft gerichtet): Wie erfasse ich in der Buchhaltung Anschaffungen aus der EU von nur teilweise unternehmerisch genutzten Gegenständen, die mit EU-USt belastet sind (weil keine Anschaffung mit UID)? 100% i.E. in der Buchhaltung und 100% Vorsteuervergütungsantrag an das EU-Land? Oder nur anteilig? Ich muss das ja auch nach dem Prüfungszeitraum buchhalterisch abbilden - und frage mich nun, wie es "richtig" gehen würde oder Kollegen das machen.

Selbst der Prüfer (eigentlich ein umgänglicher Mensch) findet das einen interessanten Vorgang, den er so bisher noch nie hatte (das muss doch aber Vielen so gehen, v.a. wenn sie in Grenznähe wohnen) ; deshalb hat er auch das LfSt um Stellungnahme gebeten (Spannung... ich werde berichten).

Vielen Dank im Voraus für Eure Kommentare.

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