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Körperschaftsteuererklärung 2018: ist das zuständige Finanzamt mit Steuernummer bzw. ID-Nummer der Gesellschafter ein Pflichtfeld?

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letzte Antwort am 02.07.2019 09:12:30 von Ute_Höpfner
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Fachmann
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Der Abschnitt zu den Gesellschaftern ist im 2018er Formular von der Anlage WA als neuer Abschnitt in den Vordruck der Körperschaftsteuererklärung gerutscht.

Meine Frage hierzu: Die Namen und Adressdaten der Gesellschafter, die jeweilige Höhe der Beteiligung sowie die Besitzdauer sind Pflichtfelder. Wie sieht es mit den Angaben zum zuständigen Finanzamt mit Steuernummer bzw. ID-Nummer der Gesellschafter aus?

Sind diese Angaben in der 2018er Erklärung  als Pflichtfelder im DATEV Steuerprogramm definiert?

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

nein, die Angaben "zuständiges Finanzamt mit Steuernummer des Gesellschafters" und "ID-Nummer des Gesellschafters" sind vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung und damit auch vom Programm DATEV-Körperschaftsteuer nicht als Pflichtfelder definiert worden.

Die elektronische Übermittlung der KSt ist ohne Angaben im Block "Angaben zum Finanzamt" beim Anteilseigner möglich.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 02.07.2019 09:12:30 von Ute_Höpfner
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