Der Abschnitt zu den Gesellschaftern ist im 2018er Formular von der Anlage WA als neuer Abschnitt in den Vordruck der Körperschaftsteuererklärung gerutscht.
Meine Frage hierzu: Die Namen und Adressdaten der Gesellschafter, die jeweilige Höhe der Beteiligung sowie die Besitzdauer sind Pflichtfelder. Wie sieht es mit den Angaben zum zuständigen Finanzamt mit Steuernummer bzw. ID-Nummer der Gesellschafter aus?
Sind diese Angaben in der 2018er Erklärung als Pflichtfelder im DATEV Steuerprogramm definiert?
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Hallo,
nein, die Angaben "zuständiges Finanzamt mit Steuernummer des Gesellschafters" und "ID-Nummer des Gesellschafters" sind vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung und damit auch vom Programm DATEV-Körperschaftsteuer nicht als Pflichtfelder definiert worden.
Die elektronische Übermittlung der KSt ist ohne Angaben im Block "Angaben zum Finanzamt" beim Anteilseigner möglich.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG