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Auswertungspaket GewSt ab 2018

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letzte Antwort am 09.08.2019 16:07:46 von Ute_Höpfner
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badesalz
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Hallo zusammen,

ist schon bekannt, ab wann Auswertungspakete im Bereich Gewerbsteuer angelegt werden können für das VJ 2018?

Bei "Erklärung abschließen" schieben wir immer eine digitale Auswertung in die DMS. Das geht aktuell leider nicht.

Natürlich könnte ich über "Auswertung ausgeben" auch dies in der DMS ablegen, aber wie oben geschrieben ist es komfortabler

Danke für die Info vorab.

Gruß Sven

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte beachten Sie hierzu das Dokument  Menüpunkt "Extras | Auswertungspakete | für 2018..." ist inaktiv in der Info-Datenbank.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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badesalz
Beginner
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Hallo Frau Höpfner,

vielen Dank für die Info

Beste Grüße

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katjam
Einsteiger
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Guten Tag Frau Höpfner,

ist es geplant, dass die Auswertungspakete jährlich automatisch übernommen werden?

So wie wir es verstehen, muss ich es für jedes Jahr neu festlegen.

Ma könnte ja dann bei Änderungen selbst entsprechend anpassen, wenn man weiß, es kommt eine Anlage hinzu oder fällt weg.

Aber das Grundgerüst wäre schön, wenn es automatisch von Jahr zu Jahr vorgetragen werden könnte.

MfG

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
187 Mal angesehen

Hallo,

die Auswertungspakete werden bereits jährlich übernommen.

Hier ein Auszug aus der Programmhilfe:

"Wenn individuelle Druckpakete angelegt sind und Sie installieren das Steuerprogramm für einen weiteren Veranlagungszeitraum (VZ), dann werden die individuellen Druckpakete aus dem vorhergehenden VZ übernommen und fachlich angepasst.

Durch fachliche / rechtliche Änderungen können

Formulare / Listen im neuen VZ entfallen, es können neue Formulare / Listen hinzukommen oder es können einzelne Formulare / Listen durch mehrere oder mehrere durch ein Formular / eine Liste ersetzt werden.

Über die Änderungen, die aus diesem Grund an den individuellen Druckpaketen beim Kopieren automatisch vorgenommen werden, werden Sie in einer Meldung informiert. Sie erhalten diese Meldung, wenn Sie:

  • einen Mandantendatenbestand des neuen VZ das erste Mal öffnen.
  • über Extras | Auswertungspakete die Paketbearbeitung für den neuen VZ erstmalig aufrufen, ohne vorher einen Mandantendatenbestand des VZ geöffnet zu haben.

Über Extras | Auswertungspakete können Sie die aktuelle Zusammensetzung der individuellen Druckpakete des neuen VZ einsehen und neben den automatisch durchgeführten Anpassungen weitere manuelle Änderungen vornehmen."

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 09.08.2019 16:07:46 von Ute_Höpfner
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