Hallo,
da nun endlich die ELSTER Formulare für Vereine in der Toolbox vorhanden sind, wollte ich heute für einen Berufsverband in Form des e.V. die KST 1 2018 ausfüllen.
In der KST 1 auf Seite 2 gebe ich in der Zeile 10 die Nr. 5 für Berufsverband ein §5 (1) Nr. 5 KStG
In Zeile 17 die 2 da § 8 (9) KStG nicht anzuwenden ist.
In Zeile 18 kann ich nichts eingeben, es liegt zwar ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor aber nicht 1,2 und 3.
In Zeile 19 und 20 ist der Umsatz und Gewinn einzugeben da zwar ein teilweise steuerbefreiter Verein aber nicht nach §5 (1) Nr. 9 KStG befreiter Verein vorliegt.
Bei der Prüfung durch das Programm erscheint diese Fehlermeldung:
8930993 8001302
Es wurden
Angaben zum Umsatz in Zeile 19 und/oder Gewinn in Zeile 20 gemacht, obwohl
weder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer ansonsten steuerbefreiten
Körperschaft noch ein nicht steuerbefreiter Betrieb gewerblicher Art, der
nicht zur Buchführung verpflichtet ist, vorliegt
Wenn ich die Zahlen aus Zeile 19 und 20 entferne, erscheint folgendes Ergebnis:
8900715 8001302
Bei einem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer ansonsten steuerbefreiten
Körperschaft oder einem nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art, der
nicht zur Buchführung verpflichtet ist (beispielsweise Regiebetrieb), müssen
der Umsatz in Zeile 19 und der Gewinn in Zeile 20 für die Prüfung der Grenzen
des § 20 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b EStG angegeben werden. Der Gewinn ist
gegebenenfalls zu schätzen, vergleiche Randnummer 27 des BMF-Schreibens vom
09.01.2015, BStBl I 2015, Seite 111.
Habe ich noch irgendwo einen Haken oder Kennziffer übersehen oder wo könnte mein Fehler liegen?
Im Vorjahr konnte ich das Formular problemlos ausfüllen.
Danke für die Hilfe
Grüße
Andreas Popp
Steuerberater
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Popp,
es handelt sich dabei um einen Fehler des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung. Eine neue Version des ELSTER-Moduls, die den Fehler bereinigen soll, ist derzeit bei uns im Test. Die ELSTER-Übermittlung Ihres Falles wird voraussichtlich ab Anfang nächster Woche möglich sein.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Maier,
danke für die Info.
Grüße
Andreas Popp
Steuerberater