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KSt 1 2018 in Toolbox für Berufsverband in Form des e.V.

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letzte Antwort am 02.07.2019 15:20:08 von andreaspopp
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andreaspopp
Einsteiger
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Hallo,

da nun endlich die ELSTER Formulare für Vereine in der Toolbox vorhanden sind, wollte ich heute für einen Berufsverband in Form des e.V. die KST 1 2018 ausfüllen.

In der KST 1 auf Seite 2 gebe ich in der Zeile 10 die Nr. 5 für Berufsverband ein §5 (1) Nr. 5 KStG

In Zeile 17 die 2 da § 8 (9) KStG nicht anzuwenden ist.

In Zeile 18 kann ich nichts eingeben, es liegt zwar ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor aber nicht 1,2 und 3.

In Zeile 19 und 20 ist der Umsatz und Gewinn einzugeben da zwar ein teilweise steuerbefreiter Verein aber nicht nach §5 (1) Nr. 9 KStG befreiter Verein vorliegt.

Bei der Prüfung durch das Programm erscheint diese Fehlermeldung:

8930993     8001302

Es wurden

  Angaben zum Umsatz in Zeile 19 und/oder Gewinn in Zeile 20 gemacht, obwohl

  weder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer ansonsten steuerbefreiten

  Körperschaft noch ein nicht steuerbefreiter Betrieb gewerblicher Art, der

  nicht zur Buchführung verpflichtet ist, vorliegt

Wenn ich die Zahlen aus Zeile 19 und 20 entferne, erscheint folgendes Ergebnis:

8900715     8001302

Bei einem

  wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer ansonsten steuerbefreiten

  Körperschaft oder einem nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art, der

  nicht zur Buchführung verpflichtet ist (beispielsweise Regiebetrieb), müssen

  der Umsatz in Zeile 19 und der Gewinn in Zeile 20 für die Prüfung der Grenzen

  des § 20 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b EStG angegeben werden. Der Gewinn ist

  gegebenenfalls zu schätzen, vergleiche Randnummer 27 des BMF-Schreibens vom

  09.01.2015, BStBl I 2015, Seite 111.

Habe ich noch irgendwo einen Haken oder Kennziffer übersehen oder wo könnte mein Fehler liegen?

Im Vorjahr konnte ich das Formular problemlos ausfüllen.

Danke für die Hilfe

Grüße

Andreas Popp

Steuerberater

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Popp,

es handelt sich dabei um einen Fehler des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung. Eine neue Version des ELSTER-Moduls, die den Fehler bereinigen soll, ist derzeit bei uns im Test. Die ELSTER-Übermittlung Ihres Falles wird voraussichtlich ab Anfang nächster Woche möglich sein.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Maier

DATEV eG

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andreaspopp
Einsteiger
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Hallo Herr Maier,

danke für die Info.

Grüße

Andreas Popp

Steuerberater

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letzte Antwort am 02.07.2019 15:20:08 von andreaspopp
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