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Mehrere Einkommensteuersteuernummer bei Ehegatten

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letzte Antwort am 28.06.2019 11:16:24 von Stephan_Hirsch
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marlenewetzel
Einsteiger
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Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit in den Stammdaten eines Ehepaares sowohl die beiden Steuernummern der Einzelveranlagung, als auch die der Zusammenveranlagung zu erfassen?

Noch besser wäre natürlich, wenn das EST-Programm bei Umstellung von "Zusammenveranlagung" auf "Einzelveranlagung Ehegatten" die richtigen Steuernummern auswählt.

In den Fälle, in denen in einem Jahr die Einzelveranlagung günstiger ist als die Zusammenveranlagung muss ich immer manuell die Steuernummern anpassen, was sehr fehlerbehaftet sein kann.

Danke im Voraus für eure Erfahrungen.

Marlene Wetzel

bfit
Meister
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Moin,

meines Wissens nach gibt es diese Möglichkeit in den Stammdaten nicht.

Im Einkommensteuer-Programm kann man für die Ehefrau unter Zusätzliche Angaben in der Registerkarte "Allgemeine Angaben zur Ehefrau" eine gesonderte Steuernummer hinterlegen, die das Programm dann bei getrennter Veranlagung verwendet.

Ich habe hier jedoch den Fall, dass das Finanzamt den Eheleuten drei Steuernummern zugeordnet hat, eine für die Zusammenveranlagung und bei getrennter Veranlagung jeweils eine gesonderte für den Ehemann und die Ehefrau. Da hilft die Möglichkeit im Einkommensteuer-Programm dann auch nur bedingt weiter.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wetzel,

im Programm DATEV Einkommensteuer gibt es seit VZ 2017 im Erfassungsformular ESt 1A am Ende der Zeile 3 das zusätzliche Eingabefeld Für Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern: abweichende Steuernummer des Ehemanns / der Person A.

Tragen Sie an dieser Stelle einmalig die „Einzelveranlagungs-Steuernummer“ des Stpfl. ein.

Wenn Sie auch die „Einzelveranlagungs-Steuernummer“ der Ehefrau (Erfassungsformular Zusätzliche Angaben, Registerkarte Allg. Anfragen zur Ehefrau, Eingabefeld Steuernummer) und die „Zusammenveranlagungs-Steuernummer“ (Erfassungsformular ESt 1A, (vordere) Zeile 3) erfasst haben, verwendet das Programm DATEV Einkommensteuer die 3 Steuernummern abhängig von der gewählten Veranlagungsform: Bei Zusammenveranlagung also die erfasste „Zusammenveranlagungs-Steuernummer“ und bei Einzelveranlagung von Ehegatten die beiden „Einzelveranlagungs-Steuernummern“.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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einmalnoch
Experte
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Und wie erklären Sie das Ganze den Kollegen vom Stammdatenabgleich?

Entweder Alles in den ZMSD oder gar nicht!

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo einmalnoch,

das mit VZ 2017 eingeführte zusätzliche Feld Für Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern: abweichende Steuernummer des Ehemanns / der Person A wird nicht im Rahmen des Stammdaten-Abgleichs mit den Zentralen Stammdaten abgeglichen.

383605_pastedImage_10.png

Ein Stammdaten-Abgleich erfolgt nur mit den bereits bis VZ 2016 vorhandenen Steuernummern-Feldern (Erfassungsformular ESt 1A, (vordere) Zeile 3 und Erfassungsformular Zusätzliche Angaben, Registerkarte Allg. Anfragen zur Ehefrau).

In das neue Feld kann aber bei Bedarf über die Schaltfläche 383606_pastedImage_11.png jede in den Zentralen Stammdaten erfasste (weitere) Steuernummer des Stpfl. eingelesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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bodensee
Experte
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Bleibt nur noch das Problem der Vollmachtsdatenbank, da die Vollmacht auf die Steuernummer bzw. STeuer ID z.Bsp. Zusammenveranlagung 2016 zugreift in 2017 getrennt Veranlagung funktioniert die VAST nicht.

Liegt das dann an der Fin.verwaltung oder an Datev oder an der Datenbank oder einer Mixtur aus allem ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo bodensee,

das Programm DATEV Einkommensteuer führt beim Abruf der E-Daten (VaSt) bei Ehegatten bis zu 5 Abfragen bei der Finanzverwaltung durch. Jeweils eine Abfrage für die erfasste

  • ID-Nr. des Steuerpflichtigen,
  • ID-Nr. der Ehefrau,
  • Steuernummer Stpfl. (Zusammenveranlagung),
  • Steuernummer Stpfl. für Einzelveranlagung von Ehegatten,
  • Steuernummer Ehefrau.

Sind alle drei Steuernummern im Programm DATEV Einkommensteuer erfasst, werden zu allen drei Steuernummern die geleisteten Vorauszahlungen von der Finanzverwaltung geholt. In die ESt-Erklärung übernommen werden allerdings nur die Vorauszahlungen zu den Steuernummern, die zur gerade gewählten Veranlagungsform „passen“:

Bei einer Zusammenveranlagung sind dies die Vorauszahlungen zu:

  • Steuernummer Stpfl. (Zusammenveranlagung)
  • Steuernummer Ehefrau

Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten sind dies die Vorauszahlungen zu:

  • Steuernummer Stpfl für Einzelveranlagung von Ehegatten
  • Steuernummer Ehefrau

Wenn Vorauszahlungen zu einer Steuernummer bei der Finanzverwaltung abgerufen, aber wegen der abweichenden Veranlagungsform nicht in die ESt-Erklärung übernommen werden, erhalten Sie folgenden Hinweis:

383791_pastedImage_10.png

Die abgerufenen und nicht übernommenen Vorauszahlungen sehen Sie – wie auch alle anderen bei der Finanzverwaltung abgerufenen Daten – im Programm DATEV Steuerkonto online.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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letzte Antwort am 28.06.2019 11:16:24 von Stephan_Hirsch
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