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DUO Bezahlen in erweitert vs. standard

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letzte Antwort am 10.10.2019 14:01:44 von mapex
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mapex
Fachmann
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Nachricht 1 von 47
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hallo,

nachdem ich wieder einmal auf diesen für einen unserer mandanten wichtigen punkt gestoßen bin, noch einmal die frage ans forum:

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DUO zeigt diese Unterschiede zwischen "Standard" und "Erweitert". Kann ich daraus entnehmen, dass es in der Bearbeitungsform Standard NICHT möglich ist, eine Sammelzahlung zu machen? Das bedeutet es nämlich für mich, wenn da steht, "mehrere Rechnungen in einem Arbeitsschritt überweisen"? oder sehe ich das falsch?

Das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn der Mandant möchte zwingend Banking machen und das geht bei ihm nur, wenn er Sammelzahlungen tätigen kann. ABER ich kann ihm Unmöglich erweitert einrichten, wenn er dann im Prinzip noch vorkontieren soll, weil dann ja statt Belegen Buchungsvorschläge bei uns ankommen. Das bedeutet ja, dass wir entweder eine gute Lerndatei aufbauen müssen oder uns darauf verlassen, dass die meisten Daten, die er vorbearbeitet passen.

Wenn wir ihm standard verpassen, bleibt vieles beim altbewährten, aber anscheinend kann er dann keine Sammelzahlungen machen. Das herauszufinden ist mein Ziel.

Außerdem interessiert mich noch. Wenn man bei erweitert die Buchungsvorschläge in KRWE einspielt, werden dann trotzdem Beleglinks mitgegeben, dass ich mir den anschauen kann?

Und wo finde ich in DUO diese besagte "Rechnungsliste"? Ich habe schon versucht, die anhand der zwei Test-Bestände auszumachen, kann aber nichts finden.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 47
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Hallo,

in der Bearbeitungsform Standard sind ebenfalls Sammelzahlungen möglich - siehe hierzu auch  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071410, insbesondere Kapitel 3.

Bei dem Vergleich bei Ihnen oben bezieht sich das Kreuz bei Standard auf die Rechnungsliste, die es in der Bearbeitungsform Standard nicht gibt und nicht auf die Sammelzahlungen.

Die Rechnungsliste finden Sie in einem Erweitert-Bestand unter Startseite Belege | Lieferantenrechnungen | offene Rechnungen überweisen bzw. unter Startseite Belege | Kundenrechnungen | offene Rechnungen überweisen.

Auch wenn Sie mit Belege online Bearbeitungsform Erweitert erstellte Buchungsvorschläge in Kanzlei-Rechnungswesen einspielen, werden die verknüpften Belege mitgeliefert und können beim Buchen geöffnet werden.

Näheres zum Arbeiten mit der Bearbeitungsform Erweitert: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071560

Mit freundlichem Gruß

Gerlinde Hübl

Produktmanagement DATEV Unternehmen online

DATEV eG

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
hansschäfer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 47
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Hallo,

"ABER ich kann ihm Unmöglich erweitert einrichten, wenn er dann im Prinzip noch vorkontieren soll, weil dann ja statt Belegen Buchungsvorschläge bei uns ankommen."

Die erweiterte Form gleicht im Prinzip dem erstellen eines Rechnungseingangsbuchs bzw. -ausgangsbuchs. Eine Vorkontierung der Sachkonten findet standardmäßig nicht statt. Insofern sollten Sie keine Angst haben den Mandanten zu überfordern.

Im Rewe erhalten Sie Buchungsvorschläge ohne Sachkonto, ähnlich dem Buchen der elektronischen Bank. Ein Link zum digitalen Belegbild ist vorhanden. Sie sind also beim Bearbeiten der Buchungsvorschläge stets in der Lage den Beleg zu prüfen.

Es ist m. E. sehr sinnvoll den Mandanten mit Warenbezeichnungs-Textvorlagen arbeiten zu lassen, da diese dann als Buchungstext weitergegeben werden können und somit für die Lerndatei verwendet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

nicht ärgern, nur wundern
Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 4 von 47
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Grundsätzlich ist es auch möglich im Modus erweitert identisch zum Modus Standard zu arbeiten, ich meine damit das direkte digitale Belegbuchen in der Kanzlei. Die Buchhalterin muss hier einzig die Einstellung treffen, dass nach Verbuchung der Beleg nicht verschoben wird und für den Mandanten weiterhin im DUO-Posteingang bleibt.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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mapex
Fachmann
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Die Buchhalterin muss hier einzig die Einstellung treffen, dass nach Verbuchung der Beleg nicht verschoben wird und für den Mandanten weiterhin im DUO-Posteingang bleibt.

wegen des zahlens, richtig? Wenn der Beleg verschoben wird, ist er in der Ablage erledigt und nicht mehr für den Mandanten zur Zahlung sichtbar. Sehe ich das richtig?

Wie wird dann Ihrer Meinung nach hier am besten gehandelt in der Fibu? (einstellungen) und was muss ich dann später beachten, dass der Beleg noch in der Ablage landert, wenn der Mandant letzlich bezahlt hat. Das macht ja dann der Mandant und ich habe nicht die kontrolle darüber, dass dann die ablage richtig läuft oder?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
björn
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Hallo Herr Ettl,

die Aussage mit der Buchhalterin ist nicht richtig. Die Buchhalterin verschiebt die Belege nach dem Verbuchen in den entsprechenden Ablageordner.

Der Mandant hat zwar die Belege nicht mehr im Posteingang ABER kann im erweiterten Modus über den Punkt "alle bearbeiteten Lieferantenrechnungen anzeigen" jederzeit auf diese zugreifen und dort bearbeiten.

Gruß

Björn

mapex
Fachmann
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und ein Problem gibt es dabei auch nicht, dass eine durchrutscht, weil der mandant ja erst die rechnungen zum buchen freigeben muss, richtig?

d.h. es kann eigentlich nicht passieren, dass die buchhalterin schon bucht und verschiebt, bevor der mandant sich zahlungsdaten angelegt hat und dass die rechnung dann doch nicht auf der rechnungsliste erscheint?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
hansschäfer
Einsteiger
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folgender Prozess bei erweitert:

1. scannen

2. hochladen

3. vorerfassen der Belegdaten und damit gleichzeitig Rechnungsbuch sowie Rechnungsliste schreiben

4. Belegsätze dem Berater bereitstellen

5. Rechnungsliste prüfen und Zahlungen ausführen

Man kann die Buchungsvorschläge erst über "Mandant ergänzen" holen und buchen, wenn die Belegsätze dem Berater bereitgestellt wurden.

Allerdings kann der Sachbearbeiter auch über "digitale Belege buchen" noch nicht vorerfasste Rechnungen im Posteingang buchen. Davon würde ich aber abraten.

nicht ärgern, nur wundern
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björn
Experte
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Nachricht 9 von 47
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Hallo Herr Ammon,

ich habe meine Aussage im letzten Absatz korrigiert. Beim erweiterten Modus muss der Mandant erst die Rechnung bearbeiten, damit diese in der Rechnungsliste auftaucht. Das kann er auch nach der Verbuchung machen.

Allerdings ist im erweiterten Modus die Vorgehensweise von Herr Schäfer zu Empfehlen, da alles andere aufwendiger und fehleranfälliger ist.

Tobias_Ettl
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Hallo Björn,

ich weiß nicht was an einer grundsätzlichen Aussage falsch sein kann. Es ist technisch und organisatorisch so, wie von mir beschrieben, möglich. Punkt. Die Buchhalterin muss nach dem Buchen den Beleg nicht ablegen. Durch die Information "gebucht" stellen Sie weiterhin sicher, dass jeder hochgeladene Beleg nur einmal in der Buchhaltung gebucht wird.

Hallo Herr Ettl,

die Aussage mit der Buchhalterin ist nicht richtig. Die Buchhalterin verschiebt die Belege nach dem Verbuchen in den entsprechenden Ablageordner.

Der Mandant hat zwar die Belege nicht mehr im Posteingang ABER kann im erweiterten Modus über den Punkt "alle bearbeiteten Lieferantenrechnungen anzeigen" jederzeit auf diese zugreifen und dort bearbeiten.

Gruß

Björn

So wie Sie es beschrieben haben, ist es eine weitere Möglichkeit. Leider gibt es hier keine Pflegeleichte Möglichkeit, den Beleg so in der Buchhaltung zu erfassen, dass alle Informationen, so wie diese der Mandant bei der Bearbeitung im DUO erfasst hätte(Zahlungsziele etc.), direkt vorgearbeitet werden können. Somit muss der Mandant das Rechnungsbuch auf selbst erfasste und von der Kanzlei erfasste prüfen und evtl. Zusatzinformationen nachträglich eingeben.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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Tobias_Ettl
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folgender Prozess bei erweitert:

1. scannen

2. hochladen

3. vorerfassen der Belegdaten und damit gleichzeitig Rechnungsbuch sowie Rechnungsliste schreiben

4. Belegsätze dem Berater bereitstellen

5. Rechnungsliste prüfen und Zahlungen ausführen

Man kann die Buchungsvorschläge erst über "Mandant ergänzen" holen und buchen, wenn die Belegsätze dem Berater bereitgestellt wurden.

Allerdings kann der Sachbearbeiter auch über "digitale Belege buchen" noch nicht vorerfasste Rechnungen im Posteingang buchen. Davon würde ich aber abraten.

Hallo Herr Schäfer,

Sie beschreiben hier die Standard-Vorgehensweise der DATEV, wie diese sich den erweiterten Modus vorgestellt hat.

Ich bin mittlerweile gewillt Ihnen zuzustimmen, dass dies grundsätzlich die beste Variante ist für die Organisation der erweiterten DUO-Nutzer. Bei einigen Mandanten nutzen wir noch Stilblüten, die wir vermutlich alle auf diesen Standard zurückholen werden.

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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Tobias_Ettl
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Die Buchhalterin muss hier einzig die Einstellung treffen, dass nach Verbuchung der Beleg nicht verschoben wird und für den Mandanten weiterhin im DUO-Posteingang bleibt.

wegen des zahlens, richtig? Wenn der Beleg verschoben wird, ist er in der Ablage erledigt und nicht mehr für den Mandanten zur Zahlung sichtbar. Sehe ich das richtig?

korrekt. Für den Mandanten ist der Posteingang der unbearbeitete Beleg, wenn wir ihm diesen wegnehmen, führt es evtl. zur Unübersichtlichkeit vom Mandanten und zur zwingenden Kontrolle des Rechnungseingangsbuchs.

Wie wird dann Ihrer Meinung nach hier am besten gehandelt in der Fibu? (einstellungen) und was muss ich dann später beachten, dass der Beleg noch in der Ablage landert, wenn der Mandant letzlich bezahlt hat. Das macht ja dann der Mandant und ich habe nicht die kontrolle darüber, dass dann die ablage richtig läuft oder?

Wenn der Mandant den Beleg bearbeitet im DUO, verschiebt er diesen selbst in den "abgelegt" Ordner. Hier ist ein Standardablageordner im DUO hinterlegt. Allerdings belegen wir, falls wir vor dem Mandanten den Beleg bearbeiten den Ablageort um in Posteingang. D.h. dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten zusätzlich abgeändert werden im Vergleich dazu, ist beim originär vom Mandanten bearbeiteten Beleg der Standardablageordner vorgegeben...

Da wir in großen Schritten auf den Buchungsautomat zugehen, gehe ich davon aus, dass wir uns in der Tiefe nicht mehr mit diesen Varianten beschäftigen müssen/sollten.

In Ihrem Thread sind aber aus meiner Sicht alle technisch und organisatorischen Möglichkeiten im erweiterten Modus herausgearbeitet worden.

MfG

Toibas Ettl

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hansschäfer
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Hallo Herr Ettl,

dazu kann ich nur sagen, nichts hält so lange wie ein Provisorium.

Ich versuche daher, falls möglich, den Weg der Programmierer im Kopf der Mandanten einzurichten, da dieser am wenigsten Fehler generiert.

nicht ärgern, nur wundern
mapex
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Wie wird dann Ihrer Meinung nach hier am besten gehandelt in der Fibu? (einstellungen) und was muss ich dann später beachten, dass der Beleg noch in der Ablage landert, wenn der Mandant letzlich bezahlt hat. Das macht ja dann der Mandant und ich habe nicht die kontrolle darüber, dass dann die ablage richtig läuft oder?

Wenn der Mandant den Beleg bearbeitet im DUO, verschiebt er diesen selbst in den "abgelegt" Ordner. Hier ist ein Standardablageordner im DUO hinterlegt. Allerdings belegen wir, falls wir vor dem Mandanten den Beleg bearbeiten den Ablageort um in Posteingang. D.h. dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten zusätzlich abgeändert werden im Vergleich dazu, ist beim originär vom Mandanten bearbeiteten Beleg der Standardablageordner vorgegeben...

diesen abschnitt muss ich der verständlichkeit halber noch einmal aufgreifen.

also wenn man VOR bearbeitung durch mandanten bucht, sollte UNSER (Kanzlei) Ablageordner der POSTEINGANG bleiben, weil sonst die überichtlichkeit verloren geht und der mandant sonst prüfen müsste, ob es neben dem POSTEINGANG in DUO noch andere "unbearbeitete" belege gibt. Um die Übersicht zu wahren, sollten ALLE unbearbeiteten Belege stets NUR im POSTEINGANG landen.

dann schreiben Sie "...dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten uzusätzlich abgeändert werden..."

dazu jetzt nochmal konkret gefragt: sie wollen damit sagen, wenn wir so arbeiten wie oben beschrieben, also buchen vor zahlung, dann muss letztlich der Mandant nach bearbeitung und vorbereitung zur Zahlung noch dafür sorgen, dass der beleg aus dem Posteingang verschwindet und in eine ablage wandert, weil er ja schon gebucht wurde und nicht mehr durch unsere Hände gleitet. Korrekt?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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Tobias_Ettl
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Hallo Herr Ettl,

dazu kann ich nur sagen, nichts hält so lange wie ein Provisorium.

Ich versuche daher, falls möglich, den Weg der Programmierer im Kopf der Mandanten einzurichten, da dieser am wenigsten Fehler generiert.

da sind wir uns einig

#sendepause MfG Tobias Ettl
Tobias_Ettl
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Wie wird dann Ihrer Meinung nach hier am besten gehandelt in der Fibu? (einstellungen) und was muss ich dann später beachten, dass der Beleg noch in der Ablage landert, wenn der Mandant letzlich bezahlt hat. Das macht ja dann der Mandant und ich habe nicht die kontrolle darüber, dass dann die ablage richtig läuft oder?

Wenn der Mandant den Beleg bearbeitet im DUO, verschiebt er diesen selbst in den "abgelegt" Ordner. Hier ist ein Standardablageordner im DUO hinterlegt. Allerdings belegen wir, falls wir vor dem Mandanten den Beleg bearbeiten den Ablageort um in Posteingang. D.h. dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten zusätzlich abgeändert werden im Vergleich dazu, ist beim originär vom Mandanten bearbeiteten Beleg der Standardablageordner vorgegeben...

diesen abschnitt muss ich der verständlichkeit halber noch einmal aufgreifen.

also wenn man VOR bearbeitung durch mandanten bucht, sollte UNSER (Kanzlei) Ablageordner der POSTEINGANG bleiben, weil sonst die überichtlichkeit verloren geht und der mandant sonst prüfen müsste, ob es neben dem POSTEINGANG in DUO noch andere "unbearbeitete" belege gibt. Um die Übersicht zu wahren, sollten ALLE unbearbeiteten Belege stets NUR im POSTEINGANG landen.

Bingo, so wars gemeint. Den Ablageort POSTEINGANG behält schlüsselt man indem der Haken für die Ablage in ein Register herausgenommen wird.

Dann schreiben Sie "...dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten zusätzlich abgeändert werden..."

dazu jetzt nochmal konkret gefragt: sie wollen damit sagen, wenn wir so arbeiten wie oben beschrieben, also buchen vor zahlung, dann muss letztlich der Mandant nach bearbeitung und vorbereitung zur Zahlung noch dafür sorgen, dass der beleg aus dem Posteingang verschwindet und in eine ablage wandert, weil er ja schon gebucht wurde und nicht mehr durch unsere Hände gleitet. Korrekt?

Fast. Der Ablageort ist beim Mandanten bei den Belegen im Posteingang des DUO automatisch der übliche Ablageort, der für den Zeitraum definiert wurde(FiBu 2019 etc.). Sobald die Kanzlei einen digitalen Beleg, vor der Erfassung durch den Mandanten, bucht, ist bei Bearbeitung vom Mandanten im DUO jetzt nicht mehr der Standardablageort vorbelegt, sondern der Posteingang. Damit der Beleg nach Bearbeitung durch den Mandanten aus dem Posteingang verschwindet und ausschließlich im Rechnungsbuch angezeigt wird, muss der Mandant den Ablageort ändern! Für Sie in der Kanzlei hat dies keine Bedeutung, da Sie als "Ordner" für die Verbuchung alle auswählen und lediglich über gebucht/ungebucht die Belege verarbeiten:

Unbenannt.JPG

Wir haben dies so getestet, weil wir in einer Buchhaltung wirklich jeden gescannten Beleg verbuchen wollen und nicht mit dem Mandanten einen Übergabe und zeitliche Vereinbarung für die Bearbeitung der Eingangsrechnungen vereinbaren wollten. Wenn vom Belegbild gebucht wird, läuft auf beiden Seiten eine autonome Bearbeitung, das war unser Ziel, mit den positiven Effekten des Rechnungsbuches! Für die Eingangsrechnungen werden wir dies in dem Fall wahrscheinlich wieder zurückstellen und mit der Übergabemechanik des Rechnungsbuches arbeiten, also ohne Buchung vom digitalen Belegbild.

@DATEV: für die Zukunft wäre es aber wünschenswert nicht zwei Module zu haben sondern eines, dass einen konkreten Prozess perfekt abbildet und noch wenige individuelle Einstellungsvarianten erlaubt. Die Mandanten bei uns, die wenige Belege im Standard mit der Sofort-Zahlungs-Funktion bearbeiten sind vom Rechnungsbuch alle begeistert und es will keiner mehr auf Standard zurück --> Bitte nur erweitert fortsetzen!

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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mapex
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bei uns gibt es leider NUR standard-bucher, da bislang keiner zahlungen online macht. und hier ist genau mein problem. ich persönlich finde, dass die einzig wirlich gute lösung für zahlungen die erweiterte ist, zwecks rechnungsbuch und liste.

die erfordert dann aber wieder auch bei uns ein umdenken in der fibu, weil die damen natürlich die belegbuchung gewöhnt sind und jede umstellung (auch noch so klein) erstmal immer bemeckert wird

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KOB
mapex
Fachmann
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Nachricht 18 von 47
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ich will aber keinem mandanten der ernsthaft zahlungenb machen möchte zumuten, dies auf standard zu machen.

die paar wenigen, wo damit kein problem hätten, weil eh nur ein paar rechnungen da wären, haben ja noch nicht mal ansatzweise interesse an DUO

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KOB
Tobias_Ettl
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Nachricht 19 von 47
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Das digitale Belegbuchen können Sie ja wie beschrieben auch bei erweitert weiternutzen. Einfach die Bestände umstellen und dann macht es aber mehr Sinn die Variante von Hr. Niggemann bei Ihnen abzubilden, den Mandanten stört es ja dann nicht was mit dem Beleg im DUO passiert(Posteingang/Rechnungsbuch etc.)

Problematisch wird es erst wenn beide damit arbeiten! Empfehlenswert ist es dann wie es Hr. Schäfer beschrieben hat vorzugehen!

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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mapex
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ich denke schon, dass es den mandanten interessiert, was mit dem beleg in DUO passiert. Schließlich nutzt er das ja auch als Archiv und das sollte dann schon einheitlich sein und die ablage gut durchdacht, damit man auch z.b. nach 10 jahren wieder was löschen kann.

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KOB
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Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nochmal: wenn der Mandant nicht aktiv die Zahlungsfunktion im DUO nutzt, sondern nur das Archiv, was soll dann für ein Problem sein bei der Archivablage. Ob die Belege hier alle im Posteingang liegen bleiben, in ein Standardablageverzeichnis oder gar monatlich getrennt werden obliegt Ihnen beim Digitalen Belegbuchen. Ich sehe hier kein Problem...

#sendepause MfG Tobias Ettl
mapex
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ja dann schon. aber erweitert mache ich doch nur, wenn er die zahlungsfunktion nutzt. sonst bleib ich für mich bei standard. und wenn er es nutzt, sollte es schon hand und fuß haben.

aber wenn er natürlich nur für einen digitalen papierkorb, in den er nie reinschaut monatlich bugs-cashn abdrücken möchte - meinetwegen.

dann braucht er aber auch kein DUO, sondern kann mir die unterlagen vorsortiert bringen, ich nehme die dann nach erfassung aus dem ordner, leg sie durcheinander in einen karton, schüttele das alles schönt durch und dann bekommt er es wieder. das ist dann nichts anderes, als wenn man DUO hat und sich eigentlich damit nicht befassen möchte.

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hansschäfer
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Hallo Herr Ammon,

ich denke Sie sollten an dieser Stelle nochmal innhalten und überlegen, welchen Nutzen Sie aus den digitalen Belegen ziehen können.

wöchentliche Buchhaltung, aktuelle Zahlen, erleichterte Abstimmarbeiten durch ständigen Belegzugriff, erleichterte Rückfragen (beide können gleichzeitig auf denselben Beleg schauen) etc. etc.

Wir überlegen derzeit sogar einfach alle Belege über einen entsprechenden Scanner automatisch hochzuladen, völlig Mandantenunabhängig, also auch die Ordner im Papierformat komplett einzuscannen.

Zum Beispiel scannerbox. Kanzlei 120 | PRO

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mapex
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ja schon klar. MIR ist das alles bewusst. es war nur gerade die diskussion, dass der mandant sich nicht besonders um die ablage scheren könnte und deshalb egal sei, ob sich der gebuchte beleg in erweitert im posteingang oder in der ablage wiederfindet. wobei ich finde, wenn der mandant daran kein interesse hat, braucht er kein DUO. dann sollte er erstmal lernen, das das wichtig ist.

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KOB
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Tobias_Ettl
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ja dann schon. aber erweitert mache ich doch nur, wenn er die zahlungsfunktion nutzt. sonst bleib ich für mich bei standard. und wenn er es nutzt, sollte es schon hand und fuß haben.

aber wenn er natürlich nur für einen digitalen papierkorb, in den er nie reinschaut monatlich bugs-cashn abdrücken möchte - meinetwegen.

dann braucht er aber auch kein DUO, sondern kann mir die unterlagen vorsortiert bringen, ich nehme die dann nach erfassung aus dem ordner, leg sie durcheinander in einen karton, schüttele das alles schönt durch und dann bekommt er es wieder. das ist dann nichts anderes, als wenn man DUO hat und sich eigentlich damit nicht befassen möchte.

ich fürchte wir reden aneinander vorbei...

#sendepause MfG Tobias Ettl
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hansschäfer
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"ich finde, wenn der mandant daran kein interesse hat, braucht er kein DUO"

Mag sein, dass der Mandant Duo dann nicht benötigt. Ihre Vorteile beim Erstellen der Auswertungen und der Jahresabschlüsse reichen meines Erachtens dennoch aus, um den Aufwand wettzumachen die Belege selber zu scannen.

Also falls möglich den Mandanten mit ins Boot holen, ansonsten selber machen und ggf. sogar als Leistung verkaufen.

nicht ärgern, nur wundern
mapex
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nee nee, alles gut

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KOB
mapex
Fachmann
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ich muss den thread noch mal aus der Versenkung holen...

ich war gestern auf dem thementag rechnungswesen in nürnberg und habe (was ich wahrscheinlich vorher völlig verdrängt hatte) eine für mich erschreckende wahrheit erfahren in bezug auf die Zahlungen über unternehmen online.

und zwar reden wir ja immer ständig von lösungen wenn die PSD2 kommt, also entweder mit finAPI anfreunden und nochmal bei HBCI initiiren oder gleich auf Ebics wechseln oder ähnliches. dabei geht es uns in erster linie um die gebühren die anfallen oder die möglichst unkomplizierteste art der einrichtung.

hat aber schon mal jemand überlegt, dass BEIDE verfahren, sowohl Ebics als auch das neue HBCI in Zukunft nur Bankumsätze bis zum Vortag liefern werden?????

Das ist Fakt. Das ist Gesetz. Auch beim neuen HBCI in Verbindung mit finAPI werden maximal die Vortagesumsätze zugeordnet.

in der Praxis bedeutet das für mich ein RIESENPROBLEM das dem Mandanten noch zu verkaufen. Zum Glück zahlt bei uns noch keiner damit. Oder kann mir jemand eine Lösung nennen, wie ich jemanden dazu bringen soll, über DATEV online zu zahlen, wenn er nicht im zeitpunkt der Zahlungsauslösung seinen aktuellen Bankbestand weiß??? Wer macht sowas? Ich würde es nicht tun. Ich kann gestern 100.000 €drauf haben und heute bucht mir jemand 200.000 € ab( Großhandel) und ich denke, klasse, da kann ich noch was ausgeben.

Das ist sowas von Praxisfern dass ich angst bekomme. und dabei ist für mich das einzige wirkliche mehrwert-paket in DUO für den durchschnittsmandanten eben dass der seine zahlungsverkehr damit machen kann. der rest mit archivierung usw. ist schön, keine frage aber wir wissen, dass das in den Köpfen von mandanten nicht soviel freude zündet wie vielleicht bei uns. und auch die digitalen belege sind doch in erster linie für uns super.

wer weiß was? weiß jemand vielleicht anderweitiges und ich irre mich? wer hat Ideen wie man das in zukunft lösen soll?

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KOB
Gelöschter Nutzer
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Wenn dann die Gebühren (Ebics) auch noch 2€ pro Überweisung + 0,15€ pro Geschäftsvorfall beträgt + einmalig 25€pro Benutzer (gesehen bei der Sparkasse), flippen die Mandanten erst recht aus.......

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Tobias_Ettl
Erfahrener
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Sie haben die Limitationen im Programm korrekt erkannt, von daher verstehe ich Ihre Frage nicht...ohne Zusatzsoftware oder Prozesse außerhalb der DATEV werden Sie dies nicht abbilden können...

#sendepause MfG Tobias Ettl
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46
letzte Antwort am 10.10.2019 14:01:44 von mapex
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