Hallo,
es wurden an diverse Mitarbeiter Geschenke bzw. Karten für Veranstaltungen ausgegeben, deren Wert über 35 € liegt. Diese Sachzuwendungen sind Steuer- und SV pflichtig. Gibt es eine Möglichkeit, ohne direkte Zuordnung an den Mitarbeiter, diese korrekt zu versteuern und verbeitragen? Dok.-Nr. 1080841 ist dazu nicht hilfreich.
Wir nutzen das Programm LuG.
Grüße an Alle
Moin,
Sachzuwendungen an Mitarbeiter zu einem besonderen persönlichen Anlass sind bis zu einem Betrag von € 60,00 nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig (Gelegenheitsgeschenke). Die Grenze von € 35,00 gilt nur bei Geschenken an Geschäftsfreunde.
Sofern der Wert der Geschenke diese Grenze überschreitet ist eine korrekte Abrechnung nur möglich, wenn dies in den Abrechnungen der Mitarbeiter ausgewiesen wird (egal ob Versteuerung nach § 37b EStG oder individuell), da auch entsprechende Sozialversicherungsbeiträge anfallen und dies in den Jahresmeldungen an die Krankenkassen mit berücksichtigt werden muss.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Prüfen Sie außerdem einmal, ob sie noch innerhalb der EUR 44,00 Sachbezugsgrenze die Geschenke berücksichtigen können.
Eine Abrechnung ohne Zuordnung zu den Arbeitnehmern ist nicht möglich, da die Sozialversicherungsbeiträge dem Arbeitnehmer zuzuordnen sind. Er bekommt den Wert ja auch auf sein Rentenkonto, für eventuele Krankengeldbezüge etc..