Hi Community,
ich bin ein LODAS-Anwender, der vor grauen Zeiten mal mit Lohn und Gehalt gearbeitet hat und deshalb bei der Übernahme eines Mandanten nicht direkt auf LODAS gewechselt hat, sondern erst mit dem Jahreswechsel 2018/2019.
Nun hat der Mandant noch Krankmeldungen aus 2018 gefunden und möchte U1-Erstattungsanträge haben.
Kurz und knapp: Wie würden Sie vorgehen?
Mein Gedanke war: Fehlzeiten & Kalender eintragen und den Dezember für den Mitarbeiter noch einmal abrechnen. Aber geht das überhaupt? oder muss ich die gesamte Abrechnung Dezember noch einmal anstoßen?
Gibt es einen einfacheren oder schnelleren weg? Sv.net?
Vielen Dank schon einmal.
Schade, das scheint keiner zu wissen...
Guten Tag,
gibt es den Mandanten in LODAS im Vorjahr?
Wurden die Daten im Vorjahr von LuG auf LODAS mit übernommen.
Dann die Fehlzeiten erfassen und bei Stundenlohn die Lfz-Std berichtigen, LODAS rechnet selbst zurück.
Wenn der Mandant im Vorjahr nicht in LODAS vorhanden ist, dann geht es nur über SV Net.
Grüße
Claus Küpper
Danke Herr Küpper,
der Mandant ist in LODAS erst ab 01/19 vorhanden. Ich bin dann mal im SV.Net(z).
Guten Morgen,
in LuG reicht die Abrechnungstiefe bis 2018. Sie könnten also grundsätzlich mit der Abrechnung Januar 2019 auch noch 2018 nachberechnen. Daher wären auch entsprechende AAG Anträge noch möglich.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen Herr Reich,
grundsätzlich vorhanden und abrechenbar denke ich schon. Aber wenn ich den Januar über LuG abrechne, bekomme ich auch alle dazugehörigen DEÜV erstellt. Und ich bin mir gerade unsicher ob ich das möchte, da ja bereits alles über LODAS fertig ist.
Viele Grüße und Danke für Ihre Gedanken.
Sie schalten alle DÜ's außer den AAG ab.
Hallo, ich würde es genau so machen wie Thomas gN2.
VG
okay, wenn beide Programme vorhanden sind, kein Thema.