Hallo,
kann man bei der Lohnart 4401 einstellen das sie bei der Berechnung der Rückstellung nur zu z.B. 3/12 berücksichtigt werden soll?
Danke
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Hallo,
für die Urlaubsrückstellung kann man in den einzelnen Lohnarten festlegen, wie die Lohnart für den Rechnungslegungszweck der Urlaubsrückstellung behandelt werden soll. Sie können wählen, ob die Lohnart grundsätzlich bei der Bewertung der Urlaubsrückstellung nach Steuerrecht oder nach Handelsrecht berücksichtigt werden soll.
Um die Einstellung zu hinterlegen, wählen Sie auf der Mandantenebene unter Erfassen | Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten die entsprechende Lohnart aus und wechseln in die Registerkarte "Lohnartenbesonderheiten". Unter "Weitere Besonderheiten" haben Sie dann die Möglichkeit die Daten für den Rechnungslegungszweck zu schlüsseln.
Eine individuelle Berechnungsmethode (wie z. B. 3/12) kann für die Urlaubsrückstellung in Lohn und Gehalt nicht hinterlegt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1070894 - Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben .
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG