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Lohn und Gehalt - Urlaubsrückstellung Berücksichtigung WG

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letzte Antwort am 26.06.2019 11:29:09 von Selina_Heubeck
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slazar
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Hallo,


kann man bei der Lohnart 4401 einstellen das sie bei der Berechnung der Rückstellung nur zu z.B. 3/12 berücksichtigt werden soll?

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

für die Urlaubsrückstellung kann man in den einzelnen Lohnarten festlegen, wie die Lohnart für den Rechnungslegungszweck der Urlaubsrückstellung behandelt werden soll. Sie können wählen, ob die Lohnart grundsätzlich bei der Bewertung der Urlaubsrückstellung nach Steuerrecht oder nach Handelsrecht berücksichtigt werden soll.

Um die Einstellung zu hinterlegen, wählen Sie auf der Mandantenebene unter Erfassen | Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten die entsprechende Lohnart aus und wechseln in die Registerkarte "Lohnartenbesonderheiten". Unter "Weitere Besonderheiten" haben Sie dann die Möglichkeit die Daten für den Rechnungslegungszweck zu schlüsseln.

Eine individuelle Berechnungsmethode (wie z. B. 3/12) kann für die Urlaubsrückstellung in Lohn und Gehalt nicht hinterlegt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1070894 - Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben .

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.06.2019 11:29:09 von Selina_Heubeck
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