Liebe Community,
unsere Mandanten wechseln zu einem neuen Steuerberater. Der neue Stb bucht ab dem 01.05.2019. Wir haben die Bank über den Kontoauszugsmanager eingelesen. Ist es tatsächlich so, dass unsere Kanzlei die Abmeldeerklärung vom Mandanten unterzeichnen lassen muss und dann erst der neue Steuerberater seinerseits die neue Teilnahmeerklärung bei der Bank einreichen kann? Muss der neue Stb die Buchungen tatsächlich dann per Hand erfassen? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
S. Jahn
Hallo Frau Jahn,
wenn Sie vorher RZ-Bankinfo im Einsatz hatten, dann werden diese Daten bei einem Mandantenübertrag automatisch mit übertragen, sodass hier nichts weiter zu unternehmen ist.
Gruß
Björn
Hi, bei uns lief das ohne neue An- und Abmeldung.
wenn der Bestand auf der neuen Beraternummer umgespeichert wird sollte es eigentlich schon laufen.
Vielleicht hat sich das Verfahren auch geändert, dann müsste ich auch kurz schauen.
Bei einem Datenübertrag über das DATEV-RZ wird der Kontoauszugsmanager automatisch mit dem FiBu-Bestand mit übergeben! Wenn Sie intern Bestände der FiBu umspeichern, müssen Sie die RZ-Bankinfo auf die neuen Ordnungsbegriffe anpassen.
MfG
Tobias Ettl
Hallo,
Mandantenübertrag ist beauftragt. Aber stellt die Bank dann nicht weiterhin uns die Umsätze bereit und nicht dem neuen Steuerberater, wenn ich nichts unternehme?
Gruß
S. Jahn
Nein. Da die Umsätze nicht Ihnen sondern der DATEV bereitgestellt werden. Durch den Mandantenübertrag werden Ihre Ordnungsbegriffe auf die neuen Ordnungsbegriffe beim neuen Steuerberater umgehängt. Dadurch werden auch die Kontoumsätze umgehängt. Sobald der Mandantenübertrag durch ist erhalten Sie keine Kontoumsätze mehr.
Gruß
Björn