Hallo liebe Community,
bei einem meiner Mandanten befindet sich die Arbeitnehmerin vom 07.10.2017 bis zum 13.01.2018 im Mutterschutz und vom 14.01.2018 bis zum 15.11.2020 in Elternzeit. Jetzt ist sie während der Elternzeit erneut schwanger geworden. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 17.07.2019. Somit dauert der Mutterschutz vom 05.06.2019 bis zum 11.09.2019. Die Elternzeit habe ich somit unter Fehlzeiten zum 04.06.2019 beendet und die neue Mutterschutzfrist zum 05.06.2019 ergänzt.
Bei Erstellung der Probeabrechnung für Juni 2019 erhalte ich jetzt diesen Hinweis:
"AAG: Für die automatische Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld werden die drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist benötigt. Im RZ sind nicht für jeden der relevanten Monate Werte gespeichert. Bitte aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen" und geben die Werte der drei Monate unter "laufendes Brutto vereinbart" und "laufendes Netto" vereinbart ein. "
Diese Schritte habe ich auch alle befolgt und das laufende Brutto und Netto der Monate 07/17, 08/17 und 09/17 ergänzt. Der Fehlerhinweis bleibt jedoch bestehen.
Hatte schonmal jemand diesen Fehlerhinweis und weiß wie man ihn beheben kann?
Ich bin für jede mögliche Lösung sehr dankbar!
Liebe Grüße
Karina
Hallo Karina,
die EEL-Meldung können Sie in diesem Fall nur über sv.net an die Krankenkasse übermitteln, da die bescheinigten Zeiträume aus 2017 außerhalb des Vorjahres liegen. Eine Meldung über das Programm ist leider nicht möglich. Die Abrechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und die Erstattung nach AAG sollten aber trotzdem funktionieren.
Gruß
Björn
Hallo Karina,
hallo Community,
@björn: Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Prüfen Sie bitte, ob Sie im neuen Mutterschutzfall unter Personaldaten | Mutterschutz im Register Verdienstangaben, das Kontrollkästchen "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen" aktiviert haben und die Felder Monat, laufendes Brutto vereinbart und laufendes Netto vereinbart vollständig gefüllt haben. Dadurch wird der AAG Antrag erstellt.
Bezieht sich die Fehlermeldung vielleicht auf die EEL-Bescheinigung?
Diese muss, wie björn schon geschrieben hat, manuell über sv.net erstellt werden, da die zu meldenden 3 Zeiträume vor der Mutterschutzfrist im Vorvorjahr liegen. Darüber erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis im Fehlerprotokoll.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Dankeschön für die Antwort, sie haben mir sehr geholfen!
Liebe Grüße
Karina
Ja die Fehlermeldung muss sich auf die EEL-Bescheinigung beziehen. Ich werde diese dann manuell über das sv.net erstellen. Danke für die Antwort!
Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
ich hatte das selbe Problem und dank Ihres Beitrages konnte ich es lösen Nun habe ich noch eine Frage, da sich der Mindestlohn in 2019 erhöht hat: Die Basis ist ja bei mir 2018, bevor die Mitarbeiterin in Elternzeit gegangen ist, kann ich da das Gehalt vom letzten Jahr als Basis nehmen, wo sie zuletzt auch gearbeitet hat oder muss ich den neuen Mindestlohn von 9,19 Euro berücksichtigen?
VG Stefanie Rast
Hallo Frau Rast,
es freut mich, dass Ihnen die Antwort meiner Kollegin kristinfrohmeyer weiterhelfen konnte.
Ihre Frage, welches Gehalt Sie als Basis heranziehen sollen, kann Ihnen die zuständige Krankenkasse beantworten. Bitte wenden Sie sich an diese.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG