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Teillohnnachweis für BG

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letzte Antwort am 27.06.2019 09:47:21 von Selina_Heubeck
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herda
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Hallo,

ich arbeite mit Lohn und Gehalt.

Ich hatte einen Mandanten, den ich mitten im Jahr abgegeben habe.

Jetzt muss doch, damit der digitale Lohnnachweis 2019 an die BG gesendet wird, trotzdem der Monatsabschluss für Dezember 2019 durchgeführt werden, oder?

Da ich die Mitarbeiter aber nur mit einer Systemwechselmeldung "abgemeldet" habe, kann ich den Monatsabschluss nicht durchführen bzw. hochsetzen (Hinweis vom Programm, dass die Mitarbeiter nicht ausgeschieden sind).

Kann mir jemand helfen, wie ich zu gegebenem Zeitpunkt weiter verfahren kann, damit der digitale Lohnnachweis auch an die BG raus geht.

Vielen Dank für eure Hilfe....

MfG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

da Sie die Arbeitnehmer mit dem Meldegrund "36" abgemeldet haben, gehen wir davon aus, dass der Arbeitgeber auch weiterhin Arbeitnehmer beschäftigt und nun die Lohnabrechnung selbst erstellt oder diese von einem anderen Steuerberater durchgeführt wird.

In deisem Fall sind Sie als "abgebender" Berater eigentlich nicht mehr für die Erstellung des digitalen Lohnnachweises zuständig. Damit der Lohnnachweis für das Jahr 2019 korrekt übermittelt wird, muss der "übernehmende" Berater oder der Arbeitgeber selbst die bisher aufgelaufenen Werte als Vortragswerte erfassen.

Neben dem digitalen Lohnnachweis für die BG sind ja für alle Arbeitnehmer auch die Meldungen mit dem Meldegrund "92" und dem kompletten unfallversicherungspflichtigen Lohn für das gesamte Jahr 2019 am Jahresende zu erstellen. Diese Meldungen mit dem Meldegrund "92" können Sie ja auch nicht mehr erstellen, d.h. auch hierfür ist nun der Arbeitgeber oder der neue Steuerberater verantwortlich und muss die Vortragswerte erfassen.

Sofern Sie mit der Beendigung des Mandats keine el. Lohnsteuerbescheinigungen erstellt haben (was ebenfalls nicht notwendig ist), müssen die Vortragswerte sowieso erfasst werden, denn bei Austritt eines Arbeitnehmers, oder zum Ende des Jahres müssen ja auch die el. Lohnsteuerbescheinigungen für die Mitarbeiter erstellt werden und darin muss ja dann auch der komplette steuerpflichtige Lohn und die Steuern und Beiträge für das gesamte Jahr 2019 bescheinigt werden, d.h. um eine Erfassung der Vortragswerte kommt der Arbeitgeber oder der neue Steuerberater vermutlich sowieso nicht herum.

Viele Grüße

eLohn-Agentur

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Daniela_Eichler
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Hallo zusammen,

bei einem unterjährigen Systemwechsel ist vom abgebenden Entgeltabrechnungssystem ein Teillohnnachweis mit dem Meldegrund UV06 für den Systemwechsel zu erstellen.

Dieser Teillohnnachweis bildet den bisherigen Abrechnungszeitraum des Veranlagungsjahrs ab.

Das Fremdsystem erstellt weitere Teillohnnachweise für die Veranlagungszeiträume ab der Übernahme der Lohnabrechnung.

Die Vortragswerte werden im Verfahren des digitalen Lohnnachweises nicht mehr berücksichtigt.

Vorgehen:

1. Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Registerkarte Mitgliedschaft aufrufen.

2. Das Ende (MM/JJJJ) der Mitgliedschaft in der Gruppe "Gültigkeitszeitraum für Mitgliedschaft" und in der Liste "Meldegrund für Sondertatbestand" den Eintrag "Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt (UV06)" erfassen.

Nun können Sie den zuletzt erstellten Monatsabschluss zurücksetzen (über Abrechnung l Rücksetzen Monatsabschluss...) und diesen im Anschluss erneut durchführen (über Abrechnung l Monatsabschluss).

Mit dem neuen Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis aufbereitet und zum Senden bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auch im  Dokument 1005374 "Datenübernahme von Lohn und Gehalt in ein Fremdsystem".

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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herda
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Wann muss ich den Monatsabschluss zurück setzen?

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Daniela_Eichler
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Hallo,

was meinen Sie genau mit Ihrer Frage "Wann muss ich den Monatsabschluss zurücksetzen?"?

Vielleicht hilft folgendes Beispiel:

Der Mandant wurde von Ihnen bis 04/2019 abgerechnet. Ab 05/2019 erfolgt die Abrechnung in einem anderen System. Der zuletzt erstellte Monatsabschluss ist 04/2019.

Damit nun der digitale Lohnnachweis erzeugt werden kann, erfassen Sie unter Mandantendaten l Sozialversicherung l Unfallversicherung l Mitgliedschaft in der Gruppe "Gültigkeitszeitraum für Mitgliedschaft" das Ende 04/2019 mit "Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt (UV06)".

Setzen Sie im Anschluss den Monatsabschluss 04/2019 zurück und führen Sie diesen erneut durch. Mit dem neuen Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis mit den Werten bis einschließlich 04/2019 erstellt.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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herda
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Hallo,

ich meine damit, dass doch erst ab September/Oktober die digitalen Lohnnachweise an die BGs übermittelt werden.

Wenn ich jetzt letzte Abrechnung 04/2019 habe und z. B. im Mai den Monatsabschluss zurück setze, dann wird der digitale Lohnnachweis doch noch nicht übertragen. Oder irre ich mich da?

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Selina_Heubeck
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Hallo,

grundsätzlich wird der digitale Lohnnachweis am Ende des Jahres erstellt und an die Berufsgenossenschaft übermittelt. Handelt es sich allerdings um einen unterjährigen Systemwechsel muss ein Teillohnachweis erstellt werden, der den bisherigen Abrechnungszeitraum des Veranlagungsjahrs abbildet. Wie von danielaeichler bereits beschrieben, ist für die Erstellung des Teillohnnachweises das Ende der Mitgliedschaft und der Meldegrund für den Sondertatbestand zwingend zu erfassen.

Mit dem Zurücksetzen und erneuten Durchführen des Monatsabschlusses wird der digitale Lohnnachweis erstellt und im Anschluss an das Daten senden auch direkt an die Berufsgenossenschaft übermittelt.

Bitte beachten Sie:

Sobald ein digitaler Lohnnachweis erstellt wird und die Daten in Lohn und Gehalt gesendet sind, erfolgt sofort eine automatische Übermittlung an die Berufsgenossenschaft.

Viele Grüße

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.06.2019 09:47:21 von Selina_Heubeck
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