Ich habe eine Dividendenausschüttung einer ausländischen Kapitalgesellschaft, alle Voraussetzungen § 9 Nr. 7 GewG erfüllt. Laut Programmhilfe muss ich die Summe in Zeile 19 der Anlage BEG eintragen, doch diese Zeile finde ich nicht. Egal wo ich diese Summe eintrage, es wird immer TEV angewendet und das darf nicht sein.
Hallo,
die Zeile 19 der Anlage BEG kann nicht direkt erfasst werden, sondern wird vom Programm ermittelt. Die Ermittlung folgt dabei dem Text im amtlichen Formular:
"Kürzung nach § 9 Nr. 2a,7 und 8 GewStG (Betrag lt. Zeile 16 abzüglich Summe der Beträge lt. Zeilen 17 und 18; bei Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften: multipliziert mit dem Prozentsatz lt. Zeile 61 oder 62 des Vordrucks GewSt 1 A, bei Eintragung in Zeile 10: multipliziert mit dem Prozentsatz lt. Zeile 10)."
Gerne können Sie sich auch bei uns im Service Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer melden, um den Fall zu besprechen.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG