Hallo,
die Rentenkasse ist kein Arbeitgeber im lohnsteuerlichen Sinn. Lediglich eine Betriebsrente, die über Steuerklasse abgerechnet wird, kann "Hauptarbeitgeber" sein. Wenn der Rentner lediglich eine Rente der DRV oder eines Versorgungswerks erhält, müssen Sie ihn bei sich als Hauptarbeitgeber anmelden.
LG
VM