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Kennzeichnung AG - Altersrenter

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letzte Antwort am 14.06.2019 11:53:56 von lohnhilfe
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kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
339 Mal angesehen

Hallo!

Was muss man wählen?

Nebenarbeitgeber oder eine Angabe?

mfg Torsten

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
217 Mal angesehen

Hallo,

die Rentenkasse ist kein Arbeitgeber im lohnsteuerlichen Sinn. Lediglich eine Betriebsrente, die über Steuerklasse abgerechnet wird, kann "Hauptarbeitgeber" sein. Wenn der Rentner lediglich eine Rente der DRV oder eines Versorgungswerks erhält, müssen Sie ihn bei sich als Hauptarbeitgeber anmelden.

LG
VM

LG
VM
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letzte Antwort am 14.06.2019 11:53:56 von lohnhilfe
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