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Azubi --> normaler MA - gleicher Monat

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letzte Antwort am 28.05.2021 17:02:58 von Uwe_Lutz
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Gibt es eine Möglichkeit, ohne eine neue Personalnummer anzulegen, einen Azubi im gleichen Monat auf ein normales Beschäftigungsverhältnis umzuändern?

Hintergrund ist der Abschluss eines Azubis im Juni, der dann blöderweise übernommen wird ^^

Ansonsten kommt diese Fehlermeldung

Azubi.PNG

mfg Torsten

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo, als Praktikerlösung ändern wir das Beschäftigungsverhältnis ab dem nächsten Monat, und rechnen die Bezüge anteilig um.

Das ist bei Prüfungen auch noch nie beanstandet worden.

VG

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

ich würde es auch wie Frau Korn lösen. Das Arbeitsverhältnis wird ja nicht beendet, sondern läuft weiter. Das Gehalt dann anteilig manuell berechnen und erfassen.

Die Stammdaten (Personengruppenschlüssel usw.) können ab Juni oder Juli geändert werden, die Krankenkassen akzeptieren das so.

VG

kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
382 Mal angesehen

Ja, Sie haben mich überzeugt^^

Ich habe beide Rechnungen (Azubi/normal) mit den nötigen Eintritts/Austrittsdaten erstellt und dann in den beweglichen die Daten eingetragen.

Ab Juli läuft dann das normale Gehalt weiter, mit den nötigen Änderungen (PGS etc...)

Danke!

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
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Hallo,

 

bedeutet es, dass keine neue Personalnummer genommen werden darf?

Das wäre dann falsch?

 

Grüße

Nico

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 6
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@n_troike  schrieb:

Hallo,

 

bedeutet es, dass keine neue Personalnummer genommen werden darf?

Das wäre dann falsch?

 

Grüße

Nico


falsch nicht, aber ziemlich aufwändig:

 

  1. Zusätzliche Erfassung von bisheriger/weiterführender Personalnummer und Beitragsgruppenschlüssel, damit die Ab-/Anmeldungen bei der KK nicht als "Ende der Beschäftigung" und "Beginn der Beschäftigung" sondern als "Wechsel Personengruppe" gemeldet werden.

  2. Darauf achten, dass die ELStAM-Ab-/Anmeldung korrekt verarbeitet werden, damit künftige ELStAM-Änderungsmeldungen unter der korrekten PNr erfolgen.

  3. Ausschluss der bisherigen PNr. für den Azubi vom BG-Meldeverfahren und Erfassung der Vortragswerte unter der PNr als Angestellter.

  4. keine Nachberechnungsmöglichkeit (oder sehr aufwändig) für Zeiten des Azubis

  5. Ersteintrittsdatum für AAG usw. muss mit erfasst werden

 

Das sind so die Punkte, auf die auf jeden Fall geachtet werden muss, wenn eine neue PNr gewählt werden soll.

 

 

 

 

Edit: Grammatik korrigiert

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letzte Antwort am 28.05.2021 17:02:58 von Uwe_Lutz
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