Hallo!
Ich habe einen Mitarbeiter der kein Gehalt für diesen Monat erhält und Austritt.
Der Mandant bekommt Probeabrechnungen.
Nun wurde mir der Mitarbeiter nicht angezeigt, da in diesem Monat kein Gehalt verrechnet wird. Ich habe, damit die anderen Daten (Austritt) zu sehen sind einen Cent verbucht. Und nach der Probe wieder herausgenommen.
Mir ging es nur um den Austritt!
Welche Möglichkeit gibt es sonst noch?
Wert 1 / BS 96 kann man nur in der Nachberechnung verwenden oder auch im aktuellen Monat?
Gibt es einen ähnlichen Befehl für den aktuellen Monat?
Gruß Torsten
Hallo Herr Meier-Ballach,
ich bin mir nicht ganz sicher - aber probieren Sie einmal eine Bewegungszeile mit dem Cent im Plus und eine zusätzliche Bewegungszeile mit dem Cent im Minus.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo zusammen,
die von Herrn Briefs beschriebene Vorgehensweise ist eine Möglichkeit um die Lohnabrechnung zu erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Buchungen über zwei unterschiedliche Lohnarten erfolgen. Buchen Sie 0,01 und -0,01 mit der gleichen Lohnart, heben sich die Buchungen auf und es wird keine Abrechnung erstellt.
Um eine Lohnabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat zu erhalten, buchen Sie deshalb 0,01 und -0,01 mit unterschiedlichen Lohnarten. Zu beachten ist dabei, dass diese beiden Buchungen auf der Brutto-Netto-Abrechnung auch entsprechend ausgewiesen werden.
Die Buchung mit Wert 1 und BS 96 ist nur als Nachberechnung zu verwenden. Durch Eingabe dieser Buchung im Folgemonat, kann durch die Nachberechnung auf den Austrittsmonat eine Lohnabrechnung erstellt werden.
Grundsätzlich wird für Arbeitnehmer, welche kein Entgelt erhalten, im aktuellen Abrechnungsmonat keine Lohnabrechnung erstellt. Die DEÜV-Abmeldung, Lohnsteuerbescheinigung etc. erhalten Sie trotzdem und diese werden auch an die Institutionen übermittelt.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Grundsätzlich wird für Arbeitnehmer, welche kein Entgelt erhalten, im aktuellen Abrechnungsmonat keine Lohnabrechnung erstellt. Die DEÜV-Abmeldung, Lohnsteuerbescheinigung etc. erhalten Sie trotzdem und diese werden auch an die Institutionen übermittelt.
Danke für den Hinweis / die Bestätigung
mfg Torsten
Auch 'ne Idee
Danke!