Hallo Community,
mir erschien der Fall eigentlich ein Standard-Thema:
Die Angelegenheit wird abgerechnet. Die Rechnung wird der Rechtschutzversicherung übersandt. Diese zahlt einen Teilbetrag, klassischerweise unter Abzug des Selbstbehaltes. Nunmehr muss man ja dem Mandantin den Restbetrag in Rechnung stellen. Mit der ursprünglichen Rechnung kann ich das ja nicht machen, zumindest nicht automatisiert.
In der alten Kanzlei der Kollegen wurde dies dann immer so bearbeitet, dass man ein getrenntes Anschreiben gemacht hat, in dem man die Teilzahlung erwähnt hat und den Restbetrag. Eine korrekte Rechnung ist das eigentlich nicht.
Gibt's dazu eine Standardbehandlung?
Viele Grüße aus dem heute bewölkten Süden, Markus Lorenz
Hallo Herr Kollege,
wir machen das so:
1. Rechnung auf den Mandanten ausstellen.
2. Hiervon eine Kopie an die Versicherung.
3. Die RSV zahlt. Manchmal abzüglich z.B. Selbstbehalt.
4. Der Mandat zahlt den Rest der Rechnung.
Wir stellen in Höhe des Selbstbehalts immer eine Vorschussrechnung und müssen dann nur noch mit der RSV abrechnen. Das Aktenkonto ist dann glatt.
Hoffe das hilft.
Grüße aus dem Norden!