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monatliche Preiserhöhung Anwalt

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letzte Antwort am 04.06.2019 10:40:00 von Michael-Renz
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rawy
Beginner
Offline Online
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monatliche Preiserhöhung um weitere 5,00 € netto ist nicht gerechtfertigt. Jede Hilfe bei der Betreuung einer Software, die von NICHTJURISTEN entwickelt wurde, kostet bei Datev 9,- oder 18,- netto zusätzlich je Anruf  - bei anderen Anbietern ist die Programmbetreuung ohne weitere zusätzliche Kosten. Das sollte sich die DATEV mal überlegen uns die Softwarebetreuung kostenfrei, z.B. über ein zeitliches Kontingent beschränkbar, zu gewähren. Es ist doch nicht ursächlich von uns ausgehend, wenn wir die Funktionsverknüpfungen oder Hintergrundeinstellungen nicht auffinden, weil diese vom Programmierer mit ganz anderer Denke, gut versteckt worden sind.

…. und mit beA haben wir bereits genug Ärger und Kosten, das als Rechtfertigung für die Erhöhung heranzuziehen ist mehr als lächerlich - hier sieht die DATEV einfach nicht die rechtlichen Probleme von beA, dass ist für eine Berufsorganisation äußerst traurig:

beA ist verfassungswidrig! beA wird abgeschafft werden! Zwang ist auch immer der falsche Weg.

Denksport für die überzahlten DATEV-Mitarbeiter, die meistens mehr SHOW bieten als Know-how: Wir haben Mandanten, die wollen keine digitale Übertragung ihrer Sachverhalte im unsicheren Netz und schlechter Software!

Warum spart die DATEV nicht an den üppigen Präsentationskosten und Werbungskosten? Bsp. Advo-Tech "Messe": Datev hatte mal wieder einen sehr teuren Präsentationsstand  - und uns werden die monatlichen Kosten für nix erhöht.

Die Datev feiert üppige Feste und Veranstaltungen - warum werden diese nicht eingespart? Wenig produktiv - nur unterhaltsam und teuer. Der Datev scheint auch entgangen zu sein, dass wir Anwälte seit 2004 keine Gebührenerhöhung mehr erhalten haben - die Kosten in unseren Kanzleien - vom Personal bis Druckertoner aber nach oben geschossen sind. Traurig für eine Organisation aus Berufskollegen - Blick für die Realität total weg.

Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
95 Mal angesehen

Hallo Frau Wudy,

als (sparsamer) Schwabe kann ich gut verstehen, wenn Preisänderungen hinterfragt werden. Allerdings teile ich Ihre Beurteilung und ihre Kritikpunkte NICHT.

Die Preise der telefonischen Serviceauskünfte haben mit dem Produktpreis m.E. nichts zu tun. Zudem bietet DATEV eine riesige Menge von Möglichkeiten sich über die Produktfunktionen und -Anwendung zu informieren, ohne dass dafür die Telefonhotline benötigt wird bzw. Kosten entstehen. Community, Info-DB sind da nur ein paar der vielen Wege.

Wir sind seit 2001 DATEVanwalt (früher Phantasy) -Anwender und die Funktionalitäten des Produkts sind massiv gewachsen und verbessert worden. beA ist auch keine "Erfindung" der DATEV sondern eine gesetzliche Vorgabe, die durch das DATEV-Anwaltspostfach in einer Weise in das Programm integriert wurde, die wesentlich komfortabler ist, als alles was der "markt" sonst so hergibt. Dadurch wird vermieden, dass die Krücke des beA-Web-Client mit einer Vielzahl von Brüchen im Workflow verwendet werden muss. Das würde tatsächlich eine "Preiserhöhung" rechtfertigen. Der Ärger den das von der BRAK unzulänglich betriebene beA-System verursacht ist wirklich groß - aber nicht von DATEV verursacht. Insofern verstehe ich ihre Aufregung, aber sie treffen den Falschen.

Und letztlich ist die vermeintliche Preiserhöhung - zumindest wenn ich das entsprechende Anschreiben richtig verstanden habe - gar keine "Preiserhöhung" sondern lediglich der Ausgleich für den zwischenzeitlichen Kaufkraftverlust. Sie beklagen ja zu Recht selbst, dass Personal etc. immer teurer wird. Das gilt doch für alle Wirtschaftsunternehmen - auch die DATEV. Die Anpassung ist also mehr als gerechtfertigt, zumal schon der Einstiegspreis alles andere als "hoch" ist.

Zum Thema Mitarbeiter-Gehälter bei DATEV und ihren Mandanten, die nicht "digitalisiert" arbeiten wollen, kann ich nichts beitragen - weder kenne ich die DATEV-Gehälter, noch die Anforderungen ihrer Mandanten - Allerdings kann ich ihnen versichern, dass ich ganz viele Kollegen kenne, denen die Digitalisierung massiv entgegenkommt und hilft, Kosten zu sparen.

Übrigens: Unsere Gebührenordnung nimmt (in der Regel) als Grundlage den Gegenstandswert und der ändert sich ebenfalls zwangsläufig mit den "Geldentwertung" - dass die RA-Gebühren nicht gestiegen sind, ist daher noch sehr bedingt richtig. Die Frage ist "reale Steigerung" oder "relative Steigerung" - wenn wir uns auf eine "realtive" Betrachtungsweise verständigen können, dann sind die DATEV Preise AUCH nicht gestiegen.

Letztlich ist ihre Überschrift ziemlich irreführend - eine monatliche Preissteigerung gibt's sicher nicht. Die Preissteigerung ist einmalig und seit (ich glaube 2011) die erste und einzige!!!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 04.06.2019 10:40:00 von Michael-Renz
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