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beA über Datev abrufen

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letzte Antwort am 04.06.2019 17:09:57 von agmü
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kroerig
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
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Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Installationsanleitungen und den Voraussetzungen für die Nutzung von beA über Anwalt Classic.

Ein paar Sachen habe ich schon gefunden, aber keine Antwort auf folgende Fragen:

  • Ich muss auf dem Arbeitsplatz die beA-ClientSecurity installieren. Muss die auch in der Usersession aktiv laufen oder nutzt DATEV nur die Libaries?
  • Wie verhält sich das auf Terminalservern?
  • Im Installationsvideo nutzen sie ein Softwarezertifikat. Ist das zwingend oder geht das auch mit Chipkarte?

Danke & Gruß

Klaus Rörig

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Herr Rörig,

DATEV-Anwaltspostfach braucht den von BRAK zum Download angeboten SecurityClient nicht (mehr). DATEV hat einen eigenen.

Die Installation auf dem Terminalserver benötigt nur für den Fall der Verwendung von „Hardware-Zertifikaten“ (beA-Karte) noch die Treiber für den entsprechenden Leser auf dem Terminalserver und dem Client. Die Treiber von Reiner SCT für die entsprechenden Leser laufen einwandfrei.

Sollten Sie die Leser bereits im Einsatz haben, empfehle ich die Prüfung auf Soft- und Firmware-Updates.

Sollten Sie auf Terminalserver und/oder Client die BRAK-ClientSecurity zusätzlich installiert haben, schadet das nicht. Die ClientSecurity darf nur

  • am Terminalserver auf keinen Fall gestartet sein und
  • während der DATEV-Anwaltspostfach-Nutzung auch am entsprechenden Client nicht laufen,

sonst kann es zur Ablehnung der Anmeldung kommen.

Bitte unbedingt die Autostart-Einträge der BRAK ClientSecurtiy deshalb entfernen - Beschreibung ist in einem meiner Threads zu beA enthalten.

viel Erfolg.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
kroerig
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Hallo Herr Renz,

ich habe die ClientSecurity mal wieder deinstalliert. Dann bricht der Verbindungstest aber ab:

verbindungstest.PNG

Irgendwas davon scheint DATEV doch zu brauchen.

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Michael-Renz
Experte
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Ja- für den Verbindungstest (und nur den) braucht DATEV die ClientSecurity. Das war eingeführt worden, um zu testen, ob (wenigstens) die BRAK Anmeldungen entgegen nimmt.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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kroerig
Einsteiger
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Nachricht 5 von 10
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Ah, wenn ich das also voraussetze, dann kann diese leidige Software vom System fernbleiben. Wunderbar.

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 6 von 10
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Sie sollten nur die Anwender darauf hinweisen, dass dann der Verbindungstest nicht funzt. Den ruft die ServiceHotline der DATEV gerne zum Test auf, wenn Serviceanfragen vom User kommen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
kroerig
Einsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Sie sollten nur die Anwender darauf hinweisen, dass dann der Verbindungstest nicht funzt. Den ruft die ServiceHotline der DATEV gerne zum Test auf, wenn Serviceanfragen vom User kommen.

Die Anfragen kommen eh erst mal zu mir. Ohne Rücksprache ruft vom Kunden selbst keiner bei der Hotline an.

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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 10
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Irgendwas davon scheint DATEV doch zu brauchen.

Ja, die Javainstallation, die die ClientSecurity mitbringt.

Die ClientSecurity muss aber nicht laufen, dass das Anwaltspostfach funktioniert. Sie kann aus dem Autostart entfernt werden und nur in den Fällen, wo man doch mal die Webseite benötigt, manuell gestartet werden.

Nachtrag: Eine gute Übersicht über alle Themen des Anwaltspostfach finden Sie in diesem LEXinform/Info-DB.

kroerig
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Ich habe das beA jetzt im Anwaltspostfach hinzugefügt. Der Abruf der Nachrichten läuft, braucht aber ewig zum Abruf der Prüfprotokolle. Ist das normal?

Braucht man die?

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agmü
Meister
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Die Prüfprotokolle werden (nur) im Streitfall benötigt.  Damit kann der Anwender nachweisen, wer die Nachricht versendet hat.  Kann wichtig sein, wenn es etwa darum geht, ob eine abgegebene Erklärung wirksam ist oder nicht.

Für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Fristsäumnis reichen diese Informationen nicht.  Hier muss zusätzlich die fristgerechte Übergabe an das EGVP nachgewiesen werden.  Hierzu muss allerdings die Nachricht von der Webseite heruntergeladen werden, denn nur dort wird der genaue und erfolgreiche Versand dokumentiert (so jedenfalls die Auffassung der BRAK).

Was verstehen Sie unter "braucht aber ewig"?  Werden möglicherweise mehrere beA-Postfächer abgerufen.  In diesem Fall dauert der Abruf gefühlt länger, was aber daran liegt, dass - so mein Kenntnisstand - die Nachrichten (nebst Anlagen) erst für die weitere Bearbeitung freigegeben werden, wenn alle Postfächer abgerufen wurden.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 04.06.2019 17:09:57 von agmü
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