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TAN-Verfahren ändern

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letzte Antwort am 03.06.2019 14:04:07 von idaev
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rena
Beginner
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Nachricht 1 von 9
1981 Mal angesehen

Hallo zusammen,

das TAN Verfahren wurde bei der Bank geändert. Es wurde von SMS/ Mobile TAN auf TAN via App umgestellt.

Wie stelle ich dies nun im Unternehmen online um?

Unter Stammdaten/Unternehmensangaben/Bank kann man die Bankverbindungen verwalten. Unter "Einstellungen/ Zahlungsverkehr" kann ich zwar den HBCI Zugang bearbeiten, aber kein TAN-Verfahren auswählen. Auch wenn dies theoretisch möglich ist, so habe ich keine Auswahlmöglichkeiten. Eine erneute Initialisierung des Zugangs funktioniert nicht.

Wie also kann ich nun mit dem neuen TAN-Verfahren auch Zahlungen ausführen? Ich glaube, dass ich gerade voll auf dem Schlauch stehe, aber auch an der DATEV-Hotline konnte man mir nicht weiterhelfen und die Bank teilt mir mit, dass der Fehler bei den DATEV-Einstellungen liegen muss.

Kann mir hier vielleicht jemand helfen?

sebu93
Beginner
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Nachricht 2 von 9
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Hi,

einfach den HBCI-Zugang nochmal initialisieren. Das richtige TAN-Verfahren wird anschließend von der Bank rückübertragen. Dann sollte es wieder laufen.

MfG

Sebastian Bürst

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rena
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

wie eingangs bereits geschrieben, habe ich das bereits probiert. Leider funktioniert eine erneute Initialisierung nicht.

Hier ein Auszug aus dem Protokoll:

...

> 3920 - TAN-Verfahren zur Synchronisierung
zugelassen.

> $ZSV: 944

> 0901 - PIN OK

> 0020 - HBCI-Berechtigung ist OK

> ---

> Schritt 2: Personalisierte Dialoginitialisierung
(300,942) Zeit :

> 15.05.2019 09:13:38.954

> 9050 - Die Nachricht enthält Fehler. (TRE)

> 9800 - Dialog abgebrochen (TRE)

> 9340 - Auftrag abgelehnt. (TRE)

> 3920 - Zugelassene Ein- und Zwei-Schritt-Verfahren
für den Benutzer.

...

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sebu93
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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ggf. den HBCI-Nutzer neu anlegen und dann nochmal probieren?

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DATEV-Mitarbeiter
Elena_Mastrapasqua
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 9
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Hallo Frau Prühl,

normalerweise ist die Vorgehensweise in Ihrem Fall die von Herrn Bürst beschriebene: Um das TAN Verfahren in DUO zu ändern, muss eine Initialisierung durchgeführt werden. Durch die Initialisierung wird das Benutzerkonto aktualisiert. Ist die Einstellung bei der Bank getroffen, wird automatisch ein weiteres TAN Verfahren von der Bank angeboten. Dies kann danach ausgewählt werden.

Wenn Sie immer noch Probleme haben, melden Sie sich bitte bei uns telefonisch oder via Servicekontakt.

Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua

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idaev
Beginner
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Hallo Frau Prühl,

wir hatten im Mitgliederkreis ein ähnliches Problem. Auch dort war die Neuinitialisierung nicht möglich/erfolgreich. Wir haben daraufhin den ehemaligen HBCI-Benutzer gelöscht und neu angelegt. Dann ging’s auch mit anderen TAN-Verfahren.

Aber - im Sptember ist ohnehin bei HBCI Ärger (zumindest beim Umsatzabruf) zu erwarten. Wir raten unseren Mitgliedern, die DUO Mandate auf EBICS über die meist ohnehin vorhandene SmartCard umzustellen.

Dazu haben wir auch noch einen eigenen Thread.HBCI - Im September wird´s ernst!! EBICS - RZ-Bankinfo oder wie läuft der automatisierte Bankumsatzabruf weiter?

rena
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Vielen lieben Dank.

Das Löschen des vorhandenen HBCI - Zugangs und die Neuanlage waren erfolgreich. Jetzt ist das aktuelle TAN-Verfahren hinterlegt.

Da EBICS bei dieser Bank mit Extrakosten verbunden ist, rufen wir die Kontoumsätze über das RZ ab und der Mandant zahlt weiter im Unternehmen online über HBCI.

Gucken wir mal, wie gut das laufen wird.

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 8 von 9
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Die pauschale Empfehlung, alle DUO-Mandate auf EBICS umzustellen, ist für die Kanzlei sicher am bequemsten, kann aber wegen den schlecht kalkulierbaren (weil unterschiedlichen, recht hohen) Kosten nachträglich zu Diskussionen und Ärger mit und bei den Mandanten führen.

Zumindest sollte man die diversen Alternativen hinsichtlich der Leistungen, des Handlings und der Kosten miteinander vergleichen können.

Wenn ich das gesamte Gebühren-Volumen aller Mandate addiere, ergibt sich ein hübsches Sümmchen.

Viele Grüße

Michael Vogtsburger

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


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☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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idaev
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Sehr geehrter Herr Vogtsburger,

natürlich haben Sie mit dem Hinweis auf die Kosten unbedingt Recht!!! Und natürlich muss die Kostenfrage mit den Banken und den Mandanten abgestimmt werden.

Allerdings gilt zu beachten:

- das HBCI-Verfahren war ursprünglich "nur" für Privatkunden gedacht.

- das EBICS-Verfahren war schon immer für Unternehmenskunden gedacht

- alle Verfahren EBICS, HBCI, FINapi oder RZ-Bankinfo verursachen Kosten. TZeils durch zusätzliche manuelle Bearbeitung beim Mandant und / oder StB und teils durch Gebühren bei der Bank. Man wird die Möglichkeiten und GESAMTKOSTEN des jeweiligen Verfahrens gegeneinander stellen müssen und dann entscheiden.

Klar ist jedenfalls dass unbedingt Handlungsbedarf besteht, sonst kommt im September das große Erwachen und man muss "auf Krampf" reagieren. Was keinem Spaß machen dürfte.

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letzte Antwort am 03.06.2019 14:04:07 von idaev
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