abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gewerbesteuer 2018 - Zwei Wirtschaftsjahre unterbringen

3
letzte Antwort am 27.05.2019 16:11:46 von susanne_koch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
soedreyer
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1402 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen!

Ich habe folgendes Problem bei einer GmbH & Co. KG:

Bisher abweichendes Wirtschaftsjahr 01.07.-30.06.2018,

nun aber ab 01.01.2019 die Umstellung auf Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr.

Ich erstelle jetzt also zwei Bilanzen, eine vom 01.07.2017 - 30.06.2018 + 01.07.-31.12.2018 für eine Steuererklärung.

Ist es programmtechnisch möglich, dass ich die 1 1/2 Jahre automatisch in die jeweiligen Steuerprogramme übergebe oder muss ich alles manuell zusammenflicken? Im Gewerbesteuerprogramm habe ich auch nichts dazu gefunden. Dort habe ich ja jetzt zwei Berechnungen mit der jeweiligen Rückstellung, wobei ich bei der Berechnung vom 01.07.-31.12.18 die Kürzungen und den Freibetrag wieder unter "sonstige Hinzurechnungen" addiert habe, da die Werte ja schon bei der Berechnung vom 01.07.-30.06.18 in Abzug gekommen sind.

Muss ich also beide Berechnungen manuell in der Gewerbesteuererklärung zusammenführen?

Ich hoffe ihr konntet mir folgen.

E: gleiches gilt dann natürlich auch für die Feststellungs- und Umsatzsteuererklärung.

Beste Grüße,

Sönke

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1134 Mal angesehen

Hallo,

bei der von Ihnen geschilderten Konstellation unterstützen wir Sie programmtechnisch bei der Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen zur Umsatzsteuer. Starten Sie die Programmverbindung in Kanzlei-Rechnungswesen aus dem Wirtschaftsjahr 01.07.-31.12.2018. In diesem Bestand werden Ihnen die Werte für das komplette Kalenderjahr 2018 für die Umsatzsteuererklärung aufbereitet.

Die Werte für die beiden anderen Programmverbindungen müssen Sie in den jeweiligen Steuerprogrammen manuell eintragen.

Mit freundlichem Gruß

Sabine Bosch-Frühauf

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
1134 Mal angesehen

ich hatte das vor ein paar jahren mal so ähnlich uns musste es manuell zusammenbauen, da es keine "konsoidierung" in der gewerbesteuer gibt.

ich hab das so gelöst, dass ich erst das eine jahr durchgerechnet habe und die rückstellung in den JA 1 buchte.

danach machte ich die zweite berechnung auf über den kompletten zeitraum und man kann dann auch etwas eingeben so in richtung bereits bezahlte gewst oder so, dass in der berechnung der zweiten (bzw. des komplettzeitraumes) die rückstellung, die man schon in den ersten JA gebucht hat ähnlich wie eine VZ wieder abgezogen wird und dann die rest-Rückstellung übrig bleibt. die bucht man dann in JA 2 ein.

so hab ichs gemacht.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
0 Kudos
susanne_koch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1134 Mal angesehen

Hallo Sönke,

DATEV bietet das Tool "Ergänzende Steuerformulare" dafür an, um zwei in einem Kalenderjahr endende Wirtschaftsjahre abzuwickeln. Es gibt dazu auch ein Info-Dok.: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003672

Ich hatte solche Abschlüsse schon im April abzuwickeln, da waren die Tools noch nicht für 2018 aktualisiert...

Also habe ich mir die Bestellung des Tools gespart und manuell für das Rumpf-WJ gerechnet, zusammengefasst usw. und alles in Elster eingegeben. Dafür war dann KStE und GewStE jeweils gesondert einzugeben. War letztlich doch einiges an Aufwand.

Ob und wie dann die Datenübermittlung via Tool funktioniert, kann ich also nicht sagen.

Für die USt müsste bei richtiger Zuordnung die Programmverbindung von ReWe nach USt klappen. Hier muss man auf jeden Fall auf korrekte Zuordnung der Jahre achten, also in den Eigenschaften unter Ansicht "Kalenderjahr" anhaken, meist ist das "Wirtschaftsjahr" vorbelegt.

Viel Erfolg!

Gruß, Susanne Koch

3
letzte Antwort am 27.05.2019 16:11:46 von susanne_koch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage