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abweichenden Ordnungsbegriff hinterlegen

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letzte Antwort am 24.05.2019 11:17:21 von wielgoß
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mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo,

ich habe einen Mandanten mit zwei Unternehmen. Das zweite liegt auf einer eigenen Mandantennummer. Wie kriege ich die Daten aus Rewe in die EÜR der ESt, die auf dem anderen Mandanten liegt? Gleiche Frage für die Umsatzsteuer.

Momentan ist kein Ordnungsbegriff für die Datenweitergabe hinterlegt. Ich kann dort aber auch keinen bestehenden hinterlegen, sondern nur einen neuen anlegen. Lege ich einen Bestand auf der Mandantennummer der nat. Person an, kriege ich den Hinweis (zu Recht!), dass da schon eine Leistung liegt und den Hinweis auf Dok: 1036132. Dort wird beschrieben, wie ich das hinkriege, wenn auf dem gleichen Ordnungsbegriff schon eine Leistung liegt... Das hilft mir ja aber nicht.

Ich habe ja die Leistung auf dem anderen Ordnungsbegriff und möchte dem Programm gerne diese Leistung hinterlegen. Jemand eine Idee?

Danke und Gruß

Manuela Jachert

wielgoß
Experte
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Hallo Frau Jachert,

bitte öffnen Sie mal den Jahresabschluss des "anderen" Bestandes und starten Sie die Programmverbindung für EÜR-Einkommensteuer.

Im unteren Arbeitsblattbereich wird eventuell bereits ein Ordnungsbegriff angezeigt oder der Ordnungsbegriff ist leer.

Ist dort bereits ein Ordnungsbegriff vorhanden klicken Sie auf die Angabe der Berater/Mandantennummer und treffen eine neue Zuordnung, nämlich zum Zentralen Mandanten mit der ESt-Erklärung.

Ist noch kein Ordnungsbegriff vorhanden führen Sie die Programmverbindung aus und ordnen Sie im automatisch erscheinenden Programmfenster den ESt-Mandanten zu.

In den Leistungsübersichten werden diese Zuordnungen als über- bzw. untergeordnete Leistungen angezeigt.

Alternativ kann diese Zuordnung auch direkt im DATEV Arbeitsplatz erfolgen: Leistungen überordnen/unterordnen

Bei der Umsatzsteuererklärung dürfte vermutlich - ohne den Einzelfall näher zu kennen - eine Konsolidierung anzulegen sein:  Informationen zur Wertebereitstellung für die Umsatzsteuererklärung

Viele Grüße

Christian Wielgoß

mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Wielgoß,

danke für Ihre Antwort. Es ist dort kein Ordnungsbegriff hinterlegt, aber das Feld ist ausgegraut (hätte ich vielleicht noch erwähnen müssen). Normalerweise kenne ich das auch so, dass ich da klicken kann und dann zuordnen. 😕

Und wenn ich die Programmverbindung ausführe, kann ich nur einen neuen Bestand anlegen und nichts zuordnen.

Kann das ein Rechteproblem sein?

Konsolidierung ist zum Glück kein Thema, da es sich bei dem zweiten Betrieb um einen LuF-Betrieb handelt 🙂

Liebe Grüße

Manuela Jachert

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Jachert,

normalerweise müsste nach dem Ausführen der Programmverbindung das Fenster "Leistung auswählen" erscheinen. Wie nennt sich das Programmfenster welches bei Ihnen angezeigt wird?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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mjachert
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Hallo Herr Wielgoß,

ich muss mich korrigieren. In der EÜR klappt das tatsächlich. Ich habe es immer mit der USt versucht.

Nur die Umsatzsteuer kann das nicht. Aber das ist dann nicht so tragisch. Die kann ich auch auf dem zweiten Mandanten liegen haben!

Danke für die Hilfe!

Liebe Grüße

Manuela Jachert

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Jachert,

prima .

Bei der Umsatzsteuer-Erklärung gibt es keine über- oder untergeordneten Leistungen - pro steuerpflichtiger Person gibt es im Regelfall nur eine Umsatzsteuer-Erklärung.

Soll die Umsatzsteuer aus verschiedenen Unternehmen - oder allgemeiner: aus verschiedenen Betätigungen - zusammengeführt werden, ist wie oben beschrieben eine Konsolidierung notwendig.

Viele Grüße und schon mal ein feines Wochenende

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 24.05.2019 11:17:21 von wielgoß
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