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Leistungsdatum bei Splittbuchung

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letzte Antwort am 13.11.2019 08:02:57 von sagenhaft
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cleo159
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Ich buche eine Rechnung aus Vormonat mit Datum aus dem aktuellen Monat ein. Jetzt hat man die Möglichkeit die Vorsteuer Monatsgenau zu verteilen (finde ich super) Die Sache hat einen Hacken. Sobald ich die Buchung splitte, weil unterschiedliche Kosten in der Rechnung berechnet werden, kann ich den Leistungszeitraum nicht eintragen. Ist das wirklich so oder übersehe ich irgendeine Einstellung?

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Natalie S,

das Leistungsdatum beim Buchungen Aufteilen wird es voraussichtlich mit der Version 5.2 im Herbst 2016 geben.

Bis dahin können Sie die Splittbuchungen einzeln als Standardbuchungssatz erfassen und dort das Leistungsdatum erfassen, damit die Abgrenzung korrekt erfolgt.

Wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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schlaufrau
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Hallo Frau Niazioglou,

gibt es in der neuen Version auch die Möglichkeit das Leistungsdatum bei Betrieben ohne USt oder bei Buchungen mit Steuerschlüssel 1 zu erfassen? Das wäre total super oder geht das bereits und ich habe es übersehen?

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 44
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Hallo Frau Berg,

bei Buchungen mit dem Steuerschlüssel 1 ist es bereits mit der aktuellen Version möglich das Leistungsdatum zu erfassen. Für Betriebe ohne UST gibt es keine Möglichkeit, auch nicht mit der nächsten Version.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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mehlbox
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Entweder habe ich die richtige Einstellung nicht gefunden, oder die Funktion geht immer noch nicht. Kann mir da jemand weiterhelfen?

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Busch,

ab der Version 5.2 von Kanzlei Rechnungswesen ist es auch beim Aufteilen möglich, das Leistungsdatum zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lachmann

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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mehlbox
Beginner
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Hallo Herr Lachmann

und das funktioniert dann tatsächlich, dass man bei einer Aufteiliungsbuchung mehrere unterschiedliche Leistungsdaten benutzen kann? Wir haben diese Funktion so bisher nicht feststellen können. Vielleicht haben wir da ja was übersehen....aber mehrere Varianten durchgespielt...keine Lösung gefunden.

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Busch,

seit der Version 5.2 ist es möglich, das Leistungsdatum überhaupt bei Aufteilungsbuchungen zu nutzen. Für die Aufteilungsbuchung legen Sie ein Leistungsdatum fest - für die einzelnen Buchungssätze der Aufteilung ist kein davon abweichendes Leistungsdatum möglich.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

mehlbox
Beginner
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Hallo Herr Wielgoß,

danke für die Info. Ich weiß ja nicht, welcher Sinn dahinter steckt, dass ich ein Leistungsdatum festlegen muss und dieses dann nicht flexibel gestalten kann. Somit ist die Funktion für unsere Zwecke nicht förderlich.....aber vielleicht geht es ja auch nur uns so, dass wir uns wünschen würden, dass es bei einer Aufteilungsbuchung möglich sein soll, dass unterschiedliche Leistungsdaten eingegeben werden können. Dies würde uns einiges erleichtern.

wielgoß
Experte
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Hallo Herr Busch,

haben Sie ein Beispiel für Ihren Buchungssachverhalt zur Hand?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Wielgoß,

Sammelrechnung eines Lieferanten: Berechnung der Lieferscheine vom 29.08.-02.09.2016 in einer Wochenrechnung,

Viele Grüße

Uwe Lutz

mehlbox
Beginner
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Nachricht 12 von 44
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Hallo Herr Wielgoß,

wie Herr Lutz schon zutreffend beschrieben hat, ist das eines der möglichen Szenarien. Wir wenden das in den Provisionsrechnungen an, wo in einem Beleg unterschiedliche Daten erfasst sind...teilweise zieht sich sowas auch über mehr als 2 Monaten hin und dann kann auch sehr aktuell etwas dabei sein...alles möglich...daher ist die Geschichte mit dem Leistungsdatum, wie es derzeit gehandabt wird, nicht bis zum Ende gedacht worden....das kommt aber oftmals daher, dass Programmierer an der Realität vorbeileben und sich sowas nicht vorstellen können...vielleicht wäre bei sowas immer Hilfreich, wenn man mehr Ahnung von dem hat, was man da programmieren möchte 🙂

sagenhaft
Beginner
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Nachricht 13 von 44
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Will hier nochmal ansetzen....das Leistungsdatum ist ja bei einer Aufteilung bearbeitbar....allerdings nur 1x....ich kann bei einer Aufteilung also nicht ein unterschiedliches Leistungsdatum erfassen? Welchen Sinn sollte diese Buchungslogik ergeben? Es kommt doch wirklich sehr häufig vor, dass Positionen auf Rechnungen unterschiedliches Leistugnsdatum ausweisen. Gerade wenn man dabei bedenkt, dass § 14 UStG den Zeitpunkt der Leistung als Pflichtangabe vorsieht.

Ist es wirklich ein so großer Aufwand, dass Feld Leistungsdatum in der Aufteilung mit einzubinden??

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ihr Wunsch zu dem genannten Sachverhalt ist uns bekannt und auch nachvollziehbar.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeiptunkt keine Zusage machen und keinen Termin für die Realisierung nennen können.

Mit freundlichem Gruß,

DATEV eG

Selina Gottwald

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

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sagenhaft
Beginner
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Hallo Frau Gottwald,

wenn das alles schon seit einem Jahr nachvollziehbar ist, warum wird es dann nicht geändert?

Manchmal kann man mit diesen vorgegeben Antworten nur den Kopf schütteln.

Ich möchte Sie bitten, dieses Thema auch nicht als beantwortet zu markieren, denn dann verschwindet es nicht schön von der BIldfläche

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sagenhaft
Beginner
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Wollen wir dies doch mal aus der Vergessenheit hervor holen und nochmals auf die Dringlichkeit hinweisen.

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Gelöschter Nutzer
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Mal blöde gefragt; Warum muss es dann unbedingt eine Splittbuchung sein?

Sie können doch die (Teil)Buchungssätze manuell vornehmen. Die Splittbuchung hat nur den Vorteil, dass Sie eine Abstimmsumme haben und das Sie Nettobuchungen vornehmen können.

Sollte es tatsächlich sehr häufige Problemsachverhalten geben, dann mache ich das bei Kontokorrentbuchungen so, dass ich alle Einzelposten der Rechnung über ein Verrechnungsgkonto buche und den Ausgleich über das Kontokorrentkonto vornehme. Damit habe ich den Vorteil, dass ich die Einzelpositionen nicht immer erst mühsam hochrechnen muss, sondern kann die VSt. direkt buchen.

Allerdings ist diese Buchungslogik mit DATEV nicht mehr nötig gewesen, hat aber bisher zig Jahre einwandfrei funktioniert. Die Transparenz ist immer noch gegeben.

Gruß A. Martens

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sagenhaft
Beginner
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Hallo Herr Martens,

warum sollte ich ein Verrechnungskonto anbuchen und alle Einzelposten darüber laufen lassen? Das macht für mich keinen Sinn, da ich ja aufteilen kann und damit die Buchungen wesentlich schneller erfasse.

Das einzige was fehlt, ist die Aktivierung des Feldes Leistungsdatum beim Aufteilen...mehr nicht...und sorry....das kann nicht die Welt sein ein Feld aktiv zu setzen....vor allem wenn ich hier, seitens DATEV lese, dass dieses Problem bekannt sei, aber keiner sagen kann, wann es umgesetzt wird. Das sind immer die schlimmsten, aber leider auch vorgegebenen Aussagen...

sagenhaft
Beginner
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Hallo,

ihr Wunsch zu dem genannten Sachverhalt ist uns bekannt und auch nachvollziehbar.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeiptunkt keine Zusage machen und keinen Termin für die Realisierung nennen können.

Mit freundlichem Gruß,

DATEV eG

Selina Gottwald

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

Sehr geehrte Frau Gottwald,

da der Sachverhalt nachvollziehbar ist und auch vor allem seit längerer Zeit bekannt ist, würde ich nun schon gern mal erfahren, wann die Umsetzung erfolgt. In der aktuellen Programmversion ist es jedenfalls nicht erfolgt.

Falls das Ihren Zuständigkeitsbereich übersteigen sollte, wäre es hilfreich, wenn Sie mir da den richtigen Kontakt herstellen würden.

Ich finde es derzeit recht müheslig und anstrengend....

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sagenhaft
Beginner
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Also weiterhin wird das Thema mal so durchgeschwiegen....und als "BEANTWORTET"

markiert um sich damit nicht weiter zu befassen.

Lieber Herr Lachmann, wenn es seitens der DATEV da keine Aussage getroffen wird, muss man sich nicht wundern, wenn der Ton irgendwann rauer wird.

Das Problem ist, lt. Aussage von Frau Gottwald, länger bekannt, aber eine konkrete Aussage, wann dieses Problem abgeschafft wird, möchte man nicht treffen.

Bis jetzt ist man sehr sachlich hier mit dem Thema umgegangen. Das kann aber auch mit der Zeit anders werden...vor allem, wenn man das Gefühl bekommt, dass man nicht ernst genommen wird.

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Gelöschter Nutzer
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Sorry, aber bevor sich um das Leistungsdatum gekümmert wird, gibt es weitaus wichtigere Baustellen.

Ich begreife auch nicht, warum Sie sich gg. eine manuelle Aufteilung sperren?

Beispiel:

Betrag  GKto.  Datum   Kto.   Leistungsdatum [...]

-150,00  4910   15.10.  70000   17.[...]

-250,00  4930   15.10.  70000   18.[...]

-76,00    1570    15.10. 70000

Was ist daran so schwer zu buchen?

Gruß A. Martens

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sagenhaft
Beginner
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Herr Martens,

für Sie mag es vielleicht wichtigere Dinge geben....für mich ist dies ein sehr wichtiger Fakt in meiner täglichen Arbeit. Und es gibt nicht nur eine manuelle Aufteilungsbuchung, sondern mehrere Dutzend pro Beleg. Und da könnte man sich das ganze schon sehr vereinfachen, denn wenn man in der manuellen einen Tippfehler hat, dann hat man keine Kontrolle, ob der Betrag stimmt. Bei der Aufteilung sehe ich ob der Restwert aufgeht oder nicht.

Und nun sagen Sie mir bitte nicht, dass man das ja dann sofort auf dem Kreditor sieht

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 23 von 44
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das ganze schon sehr vereinfachen, denn wenn man in der manuellen einen Tippfehler hat

1. Wie Sie schreiben: vereinfachen

eine einfache Summe und schon ist die Sache erledigt.

2. Würde ich von DATEV erwarten, dass diese mir eine Tippstreifenabstimmung zur Verfügung stellen. Leider ist hier Essig.

Ich habe mir, Gott sei dank kann ich es, selbst einen Additionsrechner und eine Abstimmung programmiert. Wenn Sie wollen, gebe ich Ihnen ein Downloadlink mit allen Programmkomponenten( < 1 MB).

Arbeitsweise ist denkbar einfach:

1. Sie strippen Ihre Rechnungen mit meinem Additionsrechner mit der Rechungssumme einfach auf. Das ist einfach Ihr Tippstreifen, den Sie eben nicht mehr auf Papier haben.

2. Erfassen Sie in DATEV wie gewohnt Ihre Belege, ggf. auch in Einzelpositionen.

3. Jetzt können Sie mit meinem Additionsrechner die DATEV-Werte mit Ihrem Tippstreifen abgleichen.

a) Exportieren Sie die Buchungsliste nach Excel.

b) Starten Sie die Abstimmungsfunktion und entscheiden Sie, ob automatisch alle Einzelpositionen in der Excelliste zu einer Summe (= Rechnungssumme) zusammengefasst werden sollen (Standard).

In der Excelliste werden jetzt alle abweichenden Zeilen farblich hervorgehoben, so dass man einen leichten Einstieg in die Korrektur hat. Dabei kann der Tippstreifen fehlerhaft sein, dann scrollt man mit der Taste Cursor-Auf und sucht die entsprechende Zeile aus. Dann wird mit den Bearbeitungstasten (s. Menü Bearbeiten) der Tippstreifen berichtigt.

Oder aber die DATEV-Werte sind falsch. Dann halt einfach in der Buchhaltung berichtigen.

Es wird immer alle Werte nach der letzten Zwischensumme verglichen. Die erste Zeile entscheidet, ob das Vorzeichen ignoriert werden soll (Gutschriftfunktion), damit kann man einfach Erlöse/WE einfach vergleichen.

Den Tippstreifen haben wir seit fast 10 Jahre und arbeitet einwandfrei.

Tippstreifen_01.PNG Tippstreifen_02.PNG

Natürlich kann der Additionsrechner noch viel mehr. Manche Funktionen sind allerdings nicht mehr weiter entwickelt (Währungsrechner) mangels Notwendigkeit.

Bei Interresse einfach eine PN an mich.

Gruß A. Martens

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Busch,

in solchen Fällen verwende ich meistens die Abstimm- oder Gruppensumme und lasse die Buchungsfelder schleppen. Das ist zwar nicht so komfortabel wie Buchungen aufteilen, führt aber ebenfalls zum Erfolg (keine Differenz zum Gesamtbetrag).

Warten wir mal ab, was sich beim Leistungsdatum tuen wird...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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DATEV-Mitarbeiter
Stephanie_Hoekel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 25 von 44
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Hallo Herr Busch,

ergänzend zu den Tipps aus der Praxis, möchten wir die Chance nutzen, Ihnen die Hintergründe für die aktuelle Umsetzung im Programm zu erläutern.

Wie Frau Gottwald schon geschrieben hat, ist der Wunsch nach mehreren Leistungsdaten innerhalb einer Aufteilung grundsätzlich nachvollziehbar.

Allerdings sprechen zwei Gründe dafür, weshalb Sie sich bei der Erfassung einer Aufteilung für ein Leistungsdatum für alle Teilbuchungen entscheiden sollten:

1. Fachliche Begründung:

Die Funktion Leistungsdatum unterstützt 'nur' das Leistungsdatum im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dieses umsatzsteuerliche Leistungsdatum deckt sich überwiegend mit dem 'betriebswirtschaftlichen bzw. kostenrechnerischen' Leistungsdatum. Es gibt aber Geschäftsvorfälle, bei denen diese zwei Leistungsdatumsbegriffe auseinanderfallen, z.B. kommt es bei den sogenannten Dauerleistungen i.S. des UStAE (z.B. Telekommunikations-Rechnungen) hier zu Unterschieden.

Zudem darf es auf Rechnungen genau nur ein Leistungsdatum geben, das für die Umsatzsteuer relevant ist, auch wenn vielleicht mehrere betriebswirtschaftliche Monatsperioden für die Leistungserstellung betroffen sind (z.B. bei Telekommunikationsrechnungen: Unterschied Gesprächsgebühren - Grundgebühr).

2. Technische Begründung:

Der Aufteilungs-Modus unterstützt bei der Zerlegung von Geschäftsvorfällen nach gewissen Kriterien z.B. Umsatzsteuersatz oder Kostenstelle.

Hierzu werden vom Programm Kontrollsummen gebildet, ein eigener temporärer Erfassungsmodus einschließlich Primanota angezeigt, usw..

Die Nachvollziehbarkeit für den Nutzer ist aus unserer Sicht nicht mehr gegeben, wenn wir eine Aufteilung anhand verschiedener Leistungsdatums-Perioden in verschiedene Buchungsstapel verschieben müssten (innerhalb eines Wirtschaftsjahres oder sogar ins Vorjahr) und somit Kontrollsummen und Aufteilungsmodi in verschiedenen Perioden hätten.

Die Funktion Aufteilen beschränkt sich daher auf das umsatzsteuerliche Hauptszenario, eine aufzuteilende Rechnung als Ganzes innerhalb eines Wirtschaftsjahres in eine andere Periode zu verschieben. Deshalb ist die Eingabe des Leistungsdatums und Zuordnung zu einem abweichenden Buchungsstapel nur einmal im Einstieg zur Aufteilung möglich.

Das Verschieben der Buchungen in das Vorjahr oder in unterschiedliche Kalenderperioden des aktuellen Wirtschaftsjahres wird hingegen nicht unterstützt.

Neben den schon genannten Praxistipps, können Sie folgenden Workaround nutzen:

Im Rahmen der Funktion „Aufteilung" den Geschäftsvorfall nach Betrag, Kostenstelle, Kontierung, usw. aufteilen. Im Nachgang die Einzelbuchungen der Aufteilung nach umsatzsteuerlichen Leistungsdatums-Aspekten zuordnen und verschieben.

Mit freundlichem Gruß,

DATEV eG

Stephanie Hökel

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

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sagenhaft
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Hallo Frau Hökel,

wie oft in der Praxis vorhanden, steht auf vielen Rechnungen "soweit nicht anders ausgewiesen, entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum".

In genau diesem Fall stimme ich sogar Ihren Ausführungen zu.

Wenn jedoch mehrere unterschiedliche Leistungsdaten aufgeführt werden, dann ist die Ausführung aus Anwendersicht nicht mehr umsetzbar.

Wie meinen Sie das denn mit den umsatzsteuerlichen Aspekten? Das ist mir nicht so ganz einleuchtend. Es gibt Pflichtangaben auf Rechnungen, u.a. auch das Leistungsdatum. Das Leistungsdatum hat aber nur eine Angaberelevanz. Vorsteuerabzug besteht beim Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Wenn die Rechnung mit Datum 14.11.2017 datiert ist, aber der Leistungszeitraum Juni 2017 beinhaltet, dann spielt es für den Rechnungsempfänger keine Rolle, ob die Leistung im Juni angefallen ist. Er hat Vorsteuerabzug im November.

Jemand soll mich korrigieren, wenn ich damit falsch liegen sollte.....dann würde ich aber seit Jahren falsch buchen!

Damit dürfte das Thema Umsatzsteuer in der Angelegenheit eigentlich nicht gelten.

Das Thema Technik.....da ist derzeit meine Meinung vorherrschend, dass die Programmierer seltens Ahnung von der Praxis haben und sich viele Dinge nicht vorstellen können. Das wäre aber zu weitreichend um dies an dieser Stelle zu erörtern.

Gerne können SIe mich dazu nächste Woche kontaktieren.

Bis dahin denke ich, dass die Funktion immer noch gebraucht wird und vor allem nützlich ist....sogar, wenn es jahresübergreifend ist, denn dann kann man sich nämlich eigentlich alle manuellen Abgrenzungen sparen...aber das ist nur ein netter Nebeneffekt.

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Stephanie_Hoekel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 27 von 44
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Hallo Herr Busch,

Sie haben natürlich Recht, dass bei Eingangsrechnungen prinzipiell der Vorsteuerabzug mit Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung einhergeht und das Leistungsdatum in diesem Falle keine "direkte USt-Abgaberelevanz" hat, ertragssteuerlich ist die Relevanz jedoch vorhanden.

Aber schon bei Eingangsrechnungen gem. § 13b (1) bzw. (2) ist für den Vorsteuerabzug das Vorliegen einer Rechnung nicht mehr Voraussetzung. Hier ist das Leistungsdatum i.S. des Umsatzsteuergesetzes, d.h. wann die zugrundeliegende Leistung umsatzsteuerlich abgeschlossen war, ausschlaggebend.

Deshalb gibt es auf Rechnungen u.a. auch die Pflichtangabe für das Leistungsdatum. Das Leistungsdatum spiegelt den Zeitpunkt wieder, indem die Leistung i.S. des UStG abgeschlossen worden ist. Dieses Leistungsdatum kann aber (z.B. bei Baugewerken) von den Leistungsdatum-Angaben in den dazugehörigen Rechnungsdetails (=betriebswirtschaftlicher Zeitpunkt des Leistungsverzehrs) abweichen, wenn z.B. der Architekt das Gewerk erst einen Monat nach dem eigentlichen, betriebswirtschaftlichen Leistungsverbrauch abnimmt. Der Ausweis in der Bilanz ist entsprechend vorzunehmen.

Natürlich sind wir bemüht, möglichst alle Facetten hinsichtlich Geschäftsvorfällen und Rechnungsstellung aus der Praxis in unsere Lösung einfließen zu lassen.

Deshalb interessieren uns auch Ihre konkreten Geschäfts- und Rechnungsbeispiele, die durch unsere aktuelle Lösung beim Leistungsdatum aus Ihrer Sicht nicht korrekt abgebildet werden können. Vielleicht können wir anhand eines solchen Praxisfalls eine gemeinsame Sicht auf das Thema bekommen.

Damit wir Kontakt aufnehmen können, bitte ich Sie uns einen Servicekontakt mit Bezug auf die Community zuzusenden. Ich freue mich auf den Austausch.

Mit freundlichem Gruß,

DATEV eG

Stephanie Hökel

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

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ramm
Einsteiger
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Nachricht 28 von 44
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Ich halte es auch für äußerst sinnvoll das Leistungsdatum beim Aufteilen in jedem Buchungssatz ändern zu können. Gerade beim Buchen digitaler Belege wäre es besonders hilfreich, da ich den Beleg nicht mehr über die Kopierfunktion der 2. und eventuellen weiteren Buchungen dem Buchungssatz hinzufügen muss.

Beispiel:

Ich bekomme eine Rechnung über Materiallieferung mit 2 Positionen unterschiedlichem Lieferdatum. Eine vom 27.10.2017 und eine vom 02.11.2017, Rechnungsdatum ist der 03.11.2017. Wenn ich die Rechnung einzeln manuell buche, kann ich die erste Position ganz normal buchen und der Beleg hängt automatisch hinter der Buchung. Nach der Buchung ist aber der Beleg aus dem Posteingang verschwunden und ist nicht mehr zum buchen so ohne weiteres da. Also muss ich die vorherige Buchung markieren und mit F8 kann ich den Buchungssatz mit Beleg kopieren. Dann muss ich die Werte entsprechend anpassen. Dann habe ich auch hinter der 2. Buchung den Beleg. Diese Variante ist aber nicht so komfortabel.

Von daher ist es gerade beim Buchen mit Unternehmen Online hilfreich bzw. erforderlich das Leistungsdatum innerhalb der Aufteilung ändern zu können. Ich denke auch, dass es von Datev nicht zu Ende gedacht wurde...

Falls es eine einfachere und schnellere Lösung im Zusammenhang mit UO gibt, bitte teilen Sie mir die Lösung mit.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Ramm    

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dysmania
Beginner
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Nachricht 29 von 44
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Hallo Frau Hökel,

Ich bekomme über UO Kreditkartenabrchnungen mit im Schnitt 60 Seiten/Positionen eingestellt. Da sich die Abrechnungen in der Regel immer über 2 Monate erstrecken und mit Rechnungsdatum verbucht werden, wäre das Leistungsdatum bei der Aufteilung sehr hilfreich.

Die Rechnung 60 mal mit F8 zu kopieren finde jeden Monat aufs neue ziemlich sinnfrei.

MfG

T. Rahman

sagenhaft
Beginner
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Nachricht 30 von 44
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Hallo liebe Frau Hökel,

es ist nun schon einige Zeit her, dass wir telefoniert haben. Sie haben von mir sogar Rechnungen zugesandt bekommen, damit bessser klar wird, was eigentlich gemeint ist.

Leider ist daraufhin nichts mehr von Ihrer Seite aus passiert. Ich habe bei Ihnen bereits 2x persönlich per Mail nachgefragt, aber auch da kommt nichts mehr.

Wenn Sie dafür einfach nicht mehr zuständig sind, dann können SIe das ja ruhig sagen und mich entsprechend kontaktieren. Wie ich Ihrem Profil hier entnehmen kann, haben SIe sich zuletzt am 9. November hier eingeloggt.

Damit wird vermutlich klar, dass daraufhin nichts mehr passiert ist......nicht mal auf den Servicekontakt hat man geantwortet.

Wird wohl immer mehr zur Servicewüste hier....

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letzte Antwort am 13.11.2019 08:02:57 von sagenhaft
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