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Investmentfonds in der Gewerbesteuererklärung

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letzte Antwort am 17.06.2019 16:06:56 von Ute_Höpfner
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s_v
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Ich bin gerade dabei die Angaben zu Aktienfonds im Datev-KSt-Programm zu erfassen. In der KSt-Berechnung wird zutreffend 80% der Erträge bei der Steuerberechnung als steuerfrei abgezogen. Im GewStFormular (Zeile 40a) wird der gleiche Wert (80% Teilfreistellung) auch zutreffend mit Verweis auf 20 Abs. 5 InvStG angezeigt. Allerdings kann man den Wert nicht ändern (automatische Verknüpfung) und bei der Gewerbesteuerberechnung werden auch genau 80% gekürzt und nicht nur 40%. Wenn dieAngaben zur Teilfreistellung aus KSt in GewSt übernommen wird, müsste doch auch automatisch die Freistellung bei der GewSt auf 40% gekürzt werden?? Ist das ein Programmfehler oder muss ich an irgendeiner Stelle noch ein Knöpfchen drücken?

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
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Hallo,

in der Berechnungsliste "GewSt-Berechnung" wird nach dem Wert "endgültiger Gewinn/Verlust gemäß § 7 GewStG" die gesuchte Korrektur vorgenommen, indem 50 % der Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG wieder hinzugerechnet werden.

In Zeile 40a des Formulars GewSt 1A sind 100 % der teilfreigestellten Beträge einzutragen. Rechnerisch berücksichtigt werden allerdings 50 % dieses Betrages.

Bitte prüfen Sie die Berechnungsliste dahingehend. Und falls die Korrektur dort nicht ersichtlich ist, wenden Sie sich bitte an uns im Service Körperschaftsteuer.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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s_v
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In Zeile 40a stehen 100% des teilfreigestellten Betrags. Das zvE und der Gewerbeertrag sind aber identisch. Beim zvE findet in der Berechnungsliste eine Korrektur in Höhe von 80% statt.

Dann werde ich den Servie KSt benachrichtigen.

Freundliche Grüße

Oliver Schultze

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koecke
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Guten Morgen Frau Höpfner,

mit Erstaunen habe ich folgendes Dokument gelesen: KSt: GewSt 1 A - Zeile 40a kann nicht negativ erfasst bzw. berücksichtigt werden.

Es ist unverständlich warum der dort beschrieben Fehler nicht korrigiert wird!

Zum einen ist der Abhilfevorschlag unbefriedigend, da wie bereits im Dokument genannt wird "Ein separater Ausweis des Betrags im Formulardruck bzw. der Elektronischen Übermittlung findet jedoch nicht statt". Zum anderen wird noch nicht einmal in den "Fehler und Hinweisen" ein Fehler ausgegeben, sodass (bei Übersehen - in Zeile 40a wird ja der negative Betrag ausgewiesen/bei Unkenntnis) es tatsächlich sehr leicht zu einer falschen Übermittlung (zu Ungunsten des Mandanten) kommt!

Auch technisch dürfte sich der Aufwand in Grenzen halten, für das GewSt-Programm gab es schließlich auch schon ein Update GewSt 1 A - Zeile 40a kann nicht negativ erfasst werden.

Vielen Dank und Viele GrüßeUnbenannt.JPG

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
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Hallo,

seit wenigen Tagen steht fest, dass es auch für die Körperschaftsteuer 2018 eine weitere Version (14.2) geben wird.

Mit dieser Version wird der von Ihnen genannte Fehler behoben werden, d.h. es kann dann die Zeile 40a im Formular GewSt 1 A negativ erfasst bzw. berücksichtigt werden.  

Die Auslieferung der Version 14.2 ist für August 2019 geplant. Den konkreten Auslieferungstermin werden wir im Dokument 1010488  veröffentlichen. 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 17.06.2019 16:06:56 von Ute_Höpfner
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