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Hinweismeldung Rewe :-)

15
letzte Antwort am 02.06.2019 21:10:11 von
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Toller Hinweis.... Was hat sich jemand dabei gedacht?

0815
Fachmann
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Gut zu wissen

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einmalnoch
Experte
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Toller Hinweis.... Was hat sich jemand dabei gedacht?

Gar nichts, war die KI.

Wie sollten einen Thread mit sprachlichen Entgleisungen einführen; so hätten wir immer etwas zum Lachen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Platzoeder
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

es geht hierbei um zwei verschiedene Stammdatenfelder.

In den Stammdaten gibt es im Register Unternehmen/Vereinigung ein freiwilliges Feld  "Unternehmensform" und im Register Grunddaten Rechnungswesen seit ca. 1 Jahr ein Pflichtfeld zur Angabe der Rechtsform.

Wurde von Ihnen bereits freiwillig eine Angabe bei Unternehmensform getätigt findet eine automatische Vorbelegung der Rechtsform statt. Sie erhalten dann die oben aufgeführte Hinweismeldung. Wurden noch keine Angaben bei Unternehmensform gemacht muss das Pflichtfeld "Rechtsform" befüllt werden.

Mit freundlichem Gruß

Melanie Platzoeder

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Hallo Frau Platzöder,

vielen Dank für die Erläuterungen .. aber wie geht es jetzt weiter? Dieser Hinweis ist zwar lustig, aber grundsätzlich unsinnig. Entweder müsste das Programm das merken, oder - viel besser - die Datev dafür sorgen, dass mit einem Prüflauf die beiden redundanten Felder "Unternehmensform" nur einmal befüllt werden und das überflüssige Feld gelöscht wird.

Viele Grüße

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0815
Fachmann
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Gar nichts, war die KI.

Oder Norbert.

martin65
Meister
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So unsinnig finde ich den Hinweis nicht.

Schließlich greift das Programm in Ihre Stammdaten ein und ändert/ergänzt einen Eintrag.

Wie würden Sie reagieren, wenn das Programm die Schreibweise eines Namens automatisch ändert? Bspw. habe ich eine Mandantin, die offiziell beim Finanzamt unter dem Vornamen Gabriele geführt wird. Tatsächlich heißt sie aber Gabrielle. Ich möchte nicht, dass die KI Änderungen des Namens an bestimmten Stellen vornimmt. Deshalb ist es gut, wenn die KI mich informieren würde, wenn sie so etwas täte.

Deshalb ist der Hinweis m.E. berechtigt und nicht unsinnig.

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Gelöschter Nutzer
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Grundsätzlich ja, aber die Hinweismeldung klärt nicht auf, warum die Meldung kommt und welche Wirkung es hat. Diese Meldung ist aus meiner Sicht klärt nicht auf, sondern verwirrt mehr.

Außerdem stellt sich schon die Frage, warum es für ein Datum, es zwei korrespondierende Felder gibt.

Aber in Puncto Meldung hat DATEV ja eh schon immer einen inflationären Hang. Was man alleine am Tag an Bestätigungsmeldung mit "JA" so wecklicken muss, ist schon nicht mehr grenzwertig, sondern weit darüber hinaus.

Oftmals wäre eine kleine Einblendung mit einem sog. Fade-Out* mehr als ausreichen.

Gruß A. Martens

* Fade-Out: automatisches langsames gleitendes ausblenden durch Verwendung von Transparenz der Meldung.

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Hallo Herr Heim,

es geht ja nicht um die Firmierung, sondern um die Erfassung der Rechtsform. Da es nur eine Rechtsform geben kann, ist es ja wohl nicht sinnvoll, in den Stammdaten zwei Felder zu haben, wo ich die Rechtsform eingeben kann (1 x freiwillig 1xverpflichtend?).

Warum sollte ich eine Rechtsform  freiwillig nochmals eingeben, wenn ich sie an anderer Stelle schon erfasst habe/ musste?

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wielgoß
Experte
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Hallo wie witzig,

die Unternehmensform bietet eine detailliertere Abbildungsmöglichkeit als die Rechtsform.

Die Rechtsform i. V. m. der Gewinnermittlungsart ist besonders in Hinblick auf die Kontenzwecke bzw. die Kontenzweckprüfung wichtig.

Anhand der Unternehmensform werden weitere Stammdaten gesteuert, beispielsweise die vorgeschlagenen Zuordnungstabellen.

Hier befinden wir uns ja demnächst in einem Übergangszeitraum (Jahresabschluss anhand der Kontenzwecke).

Normalerweise hat man mit der Rechtsform ja nicht viel zu schaffen, da diese sofern anhand der übrigen Stammdaten möglich, automatisch vorbelegt wurde. An dieses Feld muss man letztendlich nur bei Neuanlage oder Änderung ran. Deswegen finde ich auch den Hinweis ( ! ) im Programm nicht so dramatisch.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

einmalnoch
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Die Unternehmensform ist ausschließlich die Bedienung der Finanzverwaltung für deren Nomenklatur. Ob die Nomenklatur nun sinnvoll ist oder nicht steht nicht zur Diskussion. Es steht auch außer Frage, dass eine Überleitung von der üblichen Nomenklatur in die der Finanzverwaltung erfolgen muss. Was aber Gegenstand der Anmerkung ist, ist die Vergewaltigung der Sprache in den DATEV Hinweis- und Fehlermeldungen. Die hier gezeigte ist ein gutes Beispiel für Verwirrtaktik.

Denn, mal ganz ehrlich, es reicht, wenn der Hinweis bei Anlage des Jahresbestandes zur Überprüfung erscheint; und auch nur dann, wenn Änderungen erfolgt und Überprüfungen notwendig sind.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Hallo Herr Wielgoß,

mir geht es darum, dass keine Daten doppelt und damit eventuell falsch erfasst werden. M.E. müsste die Eingabe in den Stammdaten einmalig mit einer ausführlichen Eingabeauswahl möglich sein und das Datev Programm übersetzt diese je nach Anforderung der Finanzverwaltung z.B. in die Steuerprogramme oder für die Kontenzweckprüfung beim Rechnungswesen. So kann dann von mir aus der gGmbH oder der UG eine GmbH werden, wenn das Formular oder die E-Bilanz das nur so akzeptiert. Dafür brauche ich aber nicht zwei Eingabemöglichkeiten in den Stammdaten und auch keinen Hinweis.

Viele Grüße zurück

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wielgoß
Experte
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Hallo wie witzig,

diese Überleitung bezieht sich aber nicht auf Daten für die Finanzverwaltung (z. B. im "Steuerformular") sondern auf die automatische Überleitung in den Stammdaten Unternehmensform -> Rechtsform.

Zum Beispiel: GmbH -> Kapitalgesellschaft

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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das Datev Programm übersetzt diese je nach Anforderung ... oder für die Kontenzweckprüfung beim Rechnungswesen. So kann dann von mir aus der gGmbH oder der UG eine GmbH ...

... oder eine "Kapitalgesellschaft" werden. Dafür brauchen nicht geschätzte 200.000 Datevanwender in den Stammdaten Rechnungswesen "Kapitalgesellschaft" manuell zusätzlich eingeben, wenn in den Stammdaten schon "GmbH" erfasst ist.

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wielgoß
Experte
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Hallo wie witzig,

braucht man ja auch nicht - legen Sie einen neuen Mandanten an und geben die Unternehmensform, z. B. GmbH, ein, wird die Rechtsform in den Grunddaten Rechnungswesen automatisch ergänzt.

Bei der Einführung der Rechtsform wurden eben diese anhand der Unternehmensform abgeleitet, weshalb der Hinweis erfolgt.

Ist anhand der Unternehmensform keine Rechtsform ermittelbar, muss man natürlich selbst an das Feld Rechtsform ran.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Hallo Herr Wielgoß,

um zu vermeiden, dass die Anwender das manuell machen müssen, hatte ich einen Prüflauf des Datevprogramms  angeregt:

... die Datev dafür sorgen, dass mit einem Prüflauf die beiden redundanten Felder "Unternehmensform" nur einmal befüllt werden und das überflüssige Feld gelöscht wird.

Noch besser wäre natürlich, wenn die Eingabe nur einmal erfolgt (z.B. gGmbH) und die Datev je nach Anforderung des Finanzamtes, des Bundesanzeigers, der Gemeinde oder der Datev bei der Kontenzweckprüfung .... daraus die Kapitalgesellschaft oder GmbH im Formular einträgt.

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letzte Antwort am 02.06.2019 21:10:11 von
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