Mein Mandant hat eine Teilfläche vor dem vermieteten Gebäude als Parkplatz für die Mieter gekauft. Das Grundstück war geschottert.. Kann ich diese Fläche abschreiben (Parkplatz = Außenanlage)? Muss ich den Kaufpreis aufteilen nach der ursprünglichen Kaufpreidaufteilung des Gebäudes? Oder kann ich hier gar nichts ansetzen da reines Grundstück?
Das Logischste wäre doch die Kaufpreisaufteilung, aber nicht nach dem für das Haus geltenden Verhältnis Boden/Gebäude, sondern nach dem Verhältnis Bodenwert / Wert der reinen Außenanlage (Herstellungskosten der Beschotterung zu heutigen Preisen ./. Altersabschreibung).
Grüße