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Buchen des Verlustvortrages bei einer Kapitalgesellschaft

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letzte Antwort am 22.05.2019 14:38:08 von martin65
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hub
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Hallo,

welches Konto verwendet man beim Buchen des Verlustvortrages einer AG im ersten vollständigen WJ nach dem Rumpf-WJ?

Wann benutzt man die Konten der 2-er-Klasse? wann die Konten der 7-er-Klasse, wenn die AG in beiden Jahren und in den Folgejahren (wahrscheinlich) nur Verluste hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

anwender07
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Hallo,

wahrscheinlich hilft Dir Dok.-Nr.: 0906026 weiter:

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0906026/D9007201364485387

---------

Der Unterschied besteht darin, ob eine Bilanzaufstellung VOR Verwendung oder NACH Verwendung gewünscht ist.

Nach dem geschilderten Fall dürfte die Bilanz in allen Jahren "vor Verwendung" aufgestellt werden, d.h. es wird in der GuV ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen und in der Bilanz jeweils ein Verlustvortrag (den Posten "Bilanzgewinn" gibt es in der Aufstellungsvariante "vor Verwendung" nicht).

Ob das erste Jahr ein Rumpf-Wj. ist, oder nicht, ist bezüglich der Buchungsfrage ohne Belang - jedenfalls kann ich keinen erkennen.

Grüße

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hub
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Hallo nochmal,

noch einige Fragen:

Was ist der Unterschied zwischen folgenden Konten (außer das es sich um Bilanz- bzw. GuV-Konten handelt):

2978 Verlustvortrag vor Verwendung

2979 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz)

7795 Vortrag auf neue Rechnung (GuV)

7720 Verlustvortrag nach Verwendung

Wie kann ich einen Verlust "verwenden", außer ihn vorzutragen?

Wann hehme ich Konten aus der 2er Klasse, wann aus der 7-er Klasse?

Wie Kann es sein, dass beim Umbuchen eines Verlustvortrages von 2978 auf 7720 der Jahresfehlbetrag nur in der GuV ausgewiesen wird und in der Bilanz als  "Jahresüberschuss" mit 0,00 angegeben wird und das Vorjahr in der Bilanz ebenfalls als JÜ mit einem "-"?

Dankbare Grüße

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anwender07
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Hallo,

Nach Deinen Ausführungen verwendest Du SKR 04.

Die 2er Konten (Kapitalkonten) verwendest Du, wenn Du KEINE Ergebnisverwendung hast, also nur die Bilanzkonten vortragen möchtest.

Die 7er Konten verwendest Du, wenn Du "über die GuV" gehen möchtest, also eine Ergebnisverwendung darstellen möchtest (z.B. einen Verlustvortrag mit Rücklagenauflösung ausgleichen möchtest, wie ich mir vorstellen könnte)

Angenommen, Du hast Gewinnrücklagen von 100 und einen Verlustvortrag von 50, dann könntest Du Rücklagen in Höhe von 50 auflösen (erscheint als "Ertrag in der GuV [nach Posten Jahresergebnis], so dass der Verlustvortrag in Höhe von -50 ausgeglichen wird.

Sagen wir, Jahresergebnis im Gj. 01 soll Null sein. Verlustvortrag hast Du 50 und Gewinn- oder Kapitalrücklagen von 100. Also buchst Du den Verlustvortrag um (verwendest ihn) vom Kapitalkonto per 2978 an 7720. Die Rücklagenauflösung erscheint mit anderem Vorzeichen. Also hast Du Bilanzgewinn Null.

Vorteil: Falls im Jahr 02 ein Gewinn entsteht, würde dieser nicht zuerst mit dem Verlustvortrag verrechnet werden müssen, sondern könnte ausgeschüttet werden (weil es gar kein Verlustvortrag mehr gibt).

Besser kann ich das im Moment nicht auf die schnelle erklären.

Grüße

Ps: vielleicht mag noch jemand bessere Erklärungen liefern.

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martin65
Meister
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Hallo nochmal,

noch einige Fragen:

Was ist der Unterschied zwischen folgenden Konten (außer das es sich um Bilanz- bzw. GuV-Konten handelt):

2978 Verlustvortrag vor Verwendung

2979 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz)

7795 Vortrag auf neue Rechnung (GuV)

7720 Verlustvortrag nach Verwendung

Wie kann ich einen Verlust "verwenden", außer ihn vorzutragen?

Wann hehme ich Konten aus der 2er Klasse, wann aus der 7-er Klasse?

Wenn eine Gewinnverwendung in der G+V dargestellt wird (Kto.kl. 7000) dann wird in der Bilanz m.E. nur summarisch der "Bilanzgewinn" angezeigt. Also nicht der Jahresfehlbetrag/-überschuss.und nicht der Vortrag.

Ein Verlust kann verwendet werden, wenn er mit einem Gewinnvortrag oder Bilanzgewinn oder sonstigem verrechnet wird.

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letzte Antwort am 22.05.2019 14:38:08 von martin65
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